Vordruck: schriftlicher Befähigungsnachweis Radlader

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Hallo Micha,

    ich meinte Innerbetriebliche Beauftragung!

    Was meinst du mit Prüfbescheinigung ?


    Radlader fahren darf man...

    über 18 Jahre
    Seelisch / Körperlich geeignet
    schriftlichen Befähigungnachweis vom Unternehmer

    G25 ist Empfehlenswert aber nicht Pflicht.

  • ANZEIGE
  • mmhh ich war immer der Meinung, man benötigt da schon noch einen "Führerschein". Analog oder ähnlich Stapler ???

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hi Micha , das verstehe ich auch nicht so....

    für einen Stapler muss eine Ausbildung gemacht werden, und einen Radlader mit einen Leergewicht von 30t. nicht ?( oder einen Hafenkran usw.. ?(

    Ich denke,da die meisten Unfälle mit Stapler passiert ist, ist die Ausbildung
    dann entstanden, gerade das Kippen mit den Stapler passiert sehr schnell.

    für einen Kran, Erdbaumaschine ( außer Turmdrehkran ) brauche ich
    keinen Führerschein.

    Bei Erdbaumaschinen betrifft das aber auch nur auf den eigenen Betriebsgelände, wenn man wieder auf öffentlichen Strassen ist,
    ist Führerschein Klasse 3 Pflicht ... aber da gibt wieder Probleme,
    wenn du überbreite usw.. hast .... dann kann es passieren,das man
    Klasse 2 braucht.

  • Moin, Moin,

    ...grundsätzlich ist es meines Wissens so, dass eine Führerscheinpflicht gem. StVO dann besteht, wenn das Flurförderzeug / die Erdbaumaschine am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt. Unberührt hiervon ist der Fahrauftrag und die vorausgegangene Ausbildung - will heissen, ein Führerschein berechtigt nicht automatisch zum Führen einer solchen Maschine.

    Wenn allerding eine Strassenverkehrsteilnahme erfolgt ist darauf zu achten, dass der Führerschein der "Gewichtsklasse" des Flurförderzeuges entspricht. Einen 16 to Schwerlaststapler darf ich also nur dann auf der Strasse bewegen (wenn er entsprechend ausgerüstet ist, na klar!), wenn der Fahrer einen Führerschein der Klasse C besitzt.

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Für den Kran brauch man eine Ausbildung diese kann man z,B. bei der BGF bekommen.

    Für den Stapler gibt es eine Vorschrift die es verlangt.

    Für Erdbaugeräte gibt es keine aber auch dort wird es empfohlen.
    Die Fahrer müssen mindestens eine Einweisung bekommen. Aber nicht nur der Hebel senkt der schwenkt und damit machst du Kaffepause.
    Der Unternehmer muss wie immer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen da müsste die Forderung auftauchen richtig eingewiesene und unterwiesen Fahrer zu haben. Das geht nun mal nicht mit 5 Minuten blablabla.


    Zum Thema G 25 Untersuchung ist keine Pflicht habe ich hier ein paar interessante Links
    G 25

    HVBG G 25 die zweite
    Auszug der oben genannten Seite
    Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ablehnt?
    Eine Pflicht zur Duldung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung besteht nicht. Da der Unternehmer den Versicherten ohne fristgerechte Untersuchung jedoch nicht gefährdend weiterbeschäftigen darf, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben, insbesondere dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann.
    Der Versicherte kann dann seine Arbeitsleistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen. Die Mitwirkung des Betroffenen, für dessen Schutz die spezielle Vorsorgeuntersuchung gerade geschaffen wurde, liegt aber in dessen eigenen Interesse und sollte daher auch vorausgesetzt werden.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (31. Januar 2009 um 21:30)

  • ANZEIGE
  • Hab mir gerade mal die beiden oben erwähnten Links angesehen.

    Der erste führt zu einer Beauftragung für Stapler :(

    Bei dem zweiten dreht sich alles um Erdbaumaschinen.

    Kann die Beauftragung so verwendet werden, wenn der Radlader rein industriell zur Verladung bzw. Lagerhaltung verwendet wird?

    Hat ja nicht unbedingt was mit Erdbauarbeiten zu tun....

  • Hab mir gerade mal die beiden oben erwähnten Links angesehen.

    Der erste führt zu einer Beauftragung für Stapler :(

    Bei dem zweiten dreht sich alles um Erdbaumaschinen.

    Kann die Beauftragung so verwendet werden, wenn der Radlader rein industriell zur Verladung bzw. Lagerhaltung verwendet wird?

    Hat ja nicht unbedingt was mit Erdbauarbeiten zu tun....

    Hallo Michael7,

    ich kann auch einen Erdbaugeräte-Stapler besitzen. Es hängt immer vom Gerät (Typ) ab mit dem ich arbeite. Zusätzlich kann ich immer eine schriftliche Beglaubigung und einen Führerschein ausstellen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Bräuchte auf jeden Fall einen Vordruck "Schriftliche Beauftragung für..."

    -Radlader

    -Hallenbrückenkran

    -Hubarbeitsbühne

    Eine für Stapler hab ich bereits gefunden. Der Rest führte mich bisher überall hin, jedoch nicht dorthin wo man so was finden kann :(