Überladen eines LKW's

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  • Hallo zusammen,
    neuer Tag...neue Frage :evil:
    Ich bin in einem Betrieb in welchem LKW's mit flüssigen Stoffen wie Öle, Fette beladen werden. Nun kommt es vor, daß durch die spezifische Dichte eines Produktes, nicht 20.000 ltr auch gleich 20 to. bedeuten !
    Im Umkehrschluss kann es dadurch passieren, daß ein LKW überladen wird.
    Meine Frage: Wer steht (bei einem hoffentlich nicht eintretenden Unfall) in der Pflicht - im Regress. Kann oder besser ist man durch die geleistete Unterschrift eines Fahrers aus der Verantwortung ?
    WO steht dieses im Klartext oder überhaupt als Gestzestext zum Nachlesen ?
    Ich hoffe ihr habt da was für mich =)

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  • Hallo mkkrack

    Soviel ich weis sind beide, der Verlader und der Fahrer verantwortlich, wahrscheinlich wird man den Fahrer aber mehr in die verantwortung nehmen.

    Gruß
    Walter

    Der Mensch und seine Gesundheit kommt vor der Arbeit

  • Da kann ich helfen :D

    Nach § 23 (2)Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Ist in erster Linie ist der Fahrzeugführer für den vorschriftsmäßigen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. ...............

    Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich. Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den "Leiter der Ladearbeiten". Wer diese Person ist, wurde nicht definiert. Es kann aber nur eine Person sein, die in verantwortlicher Position steht.
    Es steht dem Unternehmen frei, eine entsprechende Person zu benennen. Wird keine Person benannt, kann die Verantwortung bis zur Firmenleitung greifen.

    Nach § 30 (1) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    Hat der Halter ein geeignetes Fahrzeug einzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese Ausrüstung für den jeweiligen Transport geeignet und ausreichend ist.

    In der Verantwortung stehen somit:
    Der Verlader (Staplerfahrer, Packer, Lagerist, Versandmitarbeiter usw.)
    Der Verladeleiter sollte vom Geschäftsführer schriftlich benannt sein
    der Absender (Hersteller, Produzent, Lieferant)
    der Fahrer /Fahrzeugführer
    der Fahrzeughalter oder Frachtführer(Spediteur)

    Gruß Tommy

  • Hallo mkkrack


    TommyB hat ja schon das entscheidende zur Verantwortung gesagt.
    Weitere Info`s findest du in der
    "BGI 649 Ladungssicherung"

    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen zusammen,
    all diese habe ich auch gefunden aber als für mich nicht zutreffend empfunden denn es steht dort doch nix von "Überladen" oder, da Flüssigstoffe in nem Tankzug gemeint sind, "Überfüllt", grösser beladen als die zulässige Gesamtmenge.
    Oder ist dies dann zu spezifisch bzw gleich zu setzen mit der "Sicherung" der Ladung, ob nun fest, flüssig, gasförmig wie auch immer.

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  • Hallo,
    hab hier was für Dich, was Deine Frage wohl beantworten dürfte.

    http://www.anwaelte-koblenz.de/publikationen/bussgeld_gf.htm
    Dem wäre noch hinzu zufügen, dass du als Absender ja wissen musst,(Analyse!) um was es sich handelt und dies dem Entsorger mitteilen. (f. Abfallschlüsselnummer, Klassifizierung GGVS, möglicherweise darf der Entsorger den Stoff nicht, da er dafür keine Genehmigung hat usw.) Also was ich sagen will, der Entsorger sollte die Analyse - und somit die Dichte kennen. Dann erklärt sich die Darstellung s. Link

    Was die Ladungssicherung betrifft: Hier ist Fahrer und Verlader im Boot, ggf. Spediteur (Chef), wenn er keine Mittel zur LS zur Verfügung stellt. Wobei sich dann die Frage fast schon wieder nicht mehr stellt, da der Fahrer nichts transportieren und der Verlader nichts vom Hof lassen darf.

    Richtig teuer wird es, wenn es sich um den Transport von Gefahrgut handelt. Hier gibt es noch die Besonderheit, dass es im Gefahrgutrecht eine eigene Definition für Verlader gibt. Dieser muss nicht verladen - es reicht, wenn es das Zeug lediglich zur Abholung bereitstellt. Trotzdem ist auch er, neben dem Fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich und Busgeldempfänger.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (17. Januar 2009 um 22:33)