Hi NewWave,
das ging damals über meinen Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Köln anno dazumal 1989
Ein Versuch kann nicht schaden, mußt dich aberan dein RP wenden
Drück dir dir Daumen
lg Dental
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Neues Benutzerkonto erstellenHi NewWave,
das ging damals über meinen Arbeitgeber an das Regierungspräsidium Köln anno dazumal 1989
Ein Versuch kann nicht schaden, mußt dich aberan dein RP wenden
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lg Dental
So, ich habe nun Antwort von der Bezirksregierung. Die können das einem nicht Bestätigen, auch die BG sagt da nein. Ich habe mich jetzt mal an den vfdB gewandt. Mal schauen was da raus kommt.
Hallo Zusammen,
dazu eine Frage.
In Büro und Verwaltung (wir haben mehrere Standorte) benötigen wir Brandschutzbeauftragte mit rundum Ausbildung? Reichen auch Brandschutzhelfer?
Bei der SiFa-Ausbildung wurden wirklich nur Grundbegriffe vemittelt.
...meines Wissens besteht keine generelle Verpflichtung einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Das ArSchutzG spricht in §10, Abs. 2 lediglich davon, "[...] Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der [...] Brandbekämpfung [...] übernehmen [...]". Eine besondere Ausbildung ist hier nicht explizit definiert.
Brandschutzbeauftragte können allerdings in Landesbauordnungen oder von Versicherungen gefordert sein.
Ehe Du Dir also einen sauteuren Lehrgang aufschwatzen lässt, prüfe erst einmal ob das wirklich sein muss. Wenn aufgrund der Tätigkeit, Anzahl der Beschäftigten etc. ein Brandrisiko und evtl. Brandfolgen überschaubar bleiben, geht es sicherlich auch anders wenn beispielsweise in der Vorbereitung entsprechend organisiert wird. So können ja z.B. die Brandschutzhelfer regelmäßig zusammen mit der Feuerwehr Betriebsbegehungen machen, Brandschutzpläne checken etc.
In diesem Sinne
Der Michael
Hallo zusammen
sowie der Michael das ganze sieht denke ich auch.
der Kelte
Hallo Michael,
danke für deine Antwort.
Für die Standorte Oberlausitz hat der berufenes Brandschutzbeauftragte 2 Module absolviert. Nun beabsichtigt der Leiter ihn auch für die Niederlausitz verantwortlich zu machen. Der dort tätige Bauftragte hat beim näheren Hinschauen keinerlei Schulung bei der BG o. so. Wenn das der Leiter so benennt, möchte ich für die Niederlausitz wenigstens einen Brandschutzhelfer der vom Beauftragten angeleitet wird. Beide Standorte haben einen übergeordneten Leiter.
Müsste nach dem Gesagten so gehen.
Vielen Dank