Hallo Fachkundige,
kann mir einer sagen, ob die FaSi zwingend an einer ASA-Sitzung teilnehmen muss und wo ich dass ggf. nachlesen kann (Nachweis) ?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Arbeitsschutzausschuss-Sitzung
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baccalaureus -
8. Dezember 2008 um 12:20 -
Erledigt
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Hallo
Laut Arbeitssicherheitsgesetz §11 schon.
Tschüss
Mike -
na, das ist ja wohl zu hoffen das sie teilnimmt
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Hallo Mike,
danke für die schnelle Antwort. § 11 ist mir schon bekannt. Grundsätzlich setzt sich der ASA aus den dort genannten Teilnehmern zusammen, aber was ist , wenn -wie in unserem Beispiel hier- die FaSi krank ist?Gibt es dazu eine Regelung ?
Gruß Adrian
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Hallo
Da bin ich als Grünschnabel jetzt leider überfragt. Aber es sollte mich wundern wenn nicht jemand ne Antwort darauf weis.
Tschüss
Mike -
Zitat
Original von baccalaureus
Hallo Mike,
danke für die schnelle Antwort. § 11 ist mir schon bekannt. Grundsätzlich setzt sich der ASA aus den dort genannten Teilnehmern zusammen, aber was ist , wenn -wie in unserem Beispiel hier- die FaSi krank ist?Gibt es dazu eine Regelung ?
Gruß Adrian
Wenn irgendwo "grundsätzlich" steht, gibt es auch Ausnahmen. Wenn die nicht beschrieben sind, greift der gesunde Menschenverstand.
Wenn FaSi krank ist, fehlt sicherlich die kompetenteste Person. Wir haben sie seinerzeit aus diesem Grunde mal abgesagt.
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... sehe ich auch so,
hier kann ja die Geschäftsleitung bzw. dessen Vertreter in der ASA-Sitzung immer noch entscheiden, ob sie ausfallen muss, oder dennoch - zumindest in Teilen - durchgeführt wird. Das hängt aber ganz sicher von den Beteiligten selbst und den Themen ab, um die es geht.
Man muss das dann genau abwägen, denn schließlich ist es nicht ganz einfach, immer alle Beteiligten "unter einen Hut" zu bekommen. Wenn sich dann die anderen schon darauf eingestellt haben und zu dem Termin dabei sind, sollte man schon versuchen, sich weitestgehend die Probleme, die in diesem Rahmen abzuarbeiten gehen, vorzunehmen.PF
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da stellt sich ja auch grundsätzlich die Vertretungsfrage wenn eine SIFA längerfristig in einem Betrieb ausfällt
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Hallo zusammen,
...von so einer komme ich gerade. Eine derer, wo man sich wünscht, doch nie da gewesen zu sein - oder man sich fragt, warum man eigentlich keine Vertretung hat... Bei den elementarsten Themen (und wir haben derzeit nur solche...) um jeden Cent zu ringen; es kann einem doch zum Hals raushängen. So - genug gemeckert. Hoffentlich ist es morgen wieder gut.Aber im ernst. Würde man das wirklich wollen (wenn das Ende der Krankheit abzusehen ist), dass man dort vertreten wird? Ich weiß nicht...
LG
Martina111 -
Hallo nochmal,
unserem ASA liegt eine Geschäftsordnung zu Grunde, in der geregelt ist, wie mit der Vertretung zu verfahren ist. Genau genommen ist der ASA keiner, wenn er nicht die im §11 festgeschriebenen Teilnehmer hat.
LG Martina111 -
Hallo an alle,
die Frage nach der Vertretung habe ich mir auch schon gestellt. Unser Feschäftsführer würde die Leitung (sowieso) und die Protokollkontrolle auch hinkriegen. Aber alles Andere liegt in meiner Hand, auch die Vorbereitung. Da würde die ASA-Stzung dünn ausfallen.
Den Ernstfall hatten wir noch nicht.