Weihnachtsbäume & Weinachtskränze auch prüfpflichtig?

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  • Hallo liebe Kollegen,

    ich bin heute mit o. g. Thema konfrontiert worden: "Sind die elektrischen Weihnachtsbäume und Weihnachtskränze im Büro prüfpflichtig und müssen registriert werden?

    Was meint ihr denn dazu? Wie sollte man da vorgehen?

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  • Hallo fato-bey,

    ich nehme an, du meinst die Beleuchtung der Bäume, also die Lichterketten?

    Das sind elektrische Betriebsmittel, nicht ortsfest und müssen also geprüft werden.

    Bei meinem früheren Arbeitgeber waren private Lichterketten wegen der damit verbundenen Brandgefahr verboten. Auf der Infoseite der EU zu unsicheren Produkten tauchen jedes Jahr zuverlässig Lichterketten auf. Ich denke hier sollte man wirklich ein wenig vorsichtig sein.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Um auf Weg zu bleiben, musst du sie prüfen (lassen), auch wenn es private sind.

    Brandschutztechnisch gibt es da auch Probleme, manche von den Dingern werden so heiß, dass sie en trockenes Gesteck schon mal entflammen können

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • und unter ständiger Beobachtung sind die elektrischen Weihnachtsbeleuchtungen ja nun gar nicht, bleiben ja auch oft über Nacht an


    also Vorsicht

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Malt den Teufel mal nicht an die Wand, dann wären die Lichterketten ja grundsätzlich verboten.

    Richtig ist, es sind ortsveränderliche Betriebsmittel, sie müssen geprüft werden.
    Eine Elektrofachkraft hat aber bei der Prüfung auch so ihre Bedenken. Bei der Sichtprüfung einer großen Kette auf Beschädigung der Leitung und der Leuchten sind die Kosten einer guten neuen Lichterkette wohl schon raus. Hier sagt die Vorschrift auch, daß bei einem neuen Betriebsmittel von einem ordnungsgemäßen,sicheren Zustand auszugehen ist.
    Die Abschaltung bei längerer Abwesenheit lässt sich durch mehrere Möglichkeiten gewährleisten. Eine Schaltuhr für die Steckdose muß allerdings ebenfalls jährlich geprüft werden.
    Der sicherste Weg in Sachen Stromschlag sind Lichterketten mit Schutzkleinspannung (12 Volt, 24 Volt) oder das Zwischenschalten eines Trenntrafos.
    Zum Brandschutz sollte auch der Sachversicherer gefragt werden. Meistens macht der keine Probleme, denn EDV & Co stellen insgesamt ein größeres Brandrisiko da.

    Lasst Euch die Vorfreude auf die schöne Zeit nicht verderben... Andreas

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