Gibt es noch eine Ex-Schutzzone für Wasserstoffflaschen, die in einem Druckgasflaschenschrank mit 8-10 fachen Luftwechsel gelagert werden?
noch Ex-Schutzzone?
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ricola -
3. Dezember 2008 um 12:53 -
Erledigt
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die technische Belüftung ist ja bereits eine gewählte Massnahme nach Gefährdungsermittlung durch das Explosionsschutzdokument, wenn ich den Sachverhalt richtig deute
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Luftwechsel pro Stunde oder Tag?
Nichtdestototz, die Zone legst du selbst fest. Wenn durch den Luftwechsel erreicht wird, dass keine Ex-Atmosphäre entstehen kann und der Luftwechsel auch immer gewährleistet ist, kannst du Überlegungen anstellen, dass dort keine Ex-Zone ist.
Was ist allerdings bei Ausfall des Luftwechsels? Also vielleicht doch Zone 2?
Ansonsten stimme ich tommygm zu
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Hallo ricola,
ich vermute mal Ihr habt in einem Labor die Wasserstoffbomben in einem Druckgasflaschenschrank nach DIN EN
14470-2 oder TRG 280 stehen mit einem stündlichen Luftwechsel von 10.In der BGR 120 Laboratorien, auch im derzeitigen Entwurf, heist es, das in einem Labor in der Regel die Ausweisung von Exschutzzonen nicht erforderlich ist und somit auch kein Exschutzdokument.
Viele Grüße
kuddel
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Vielen Dank für die Antworten. Ich möchte noch mal kurz nachhaken, und meine Frage dahingehend konkretisieren, dass die Flaschen im Schrank aufbewahrt werden und ich nach der Ex-Schutzzone im Schrank frage, nicht davor. Habt Ihr das auch so verstanden? Wenn nicht, bitte ich nochmals um eine Antwort, brauche ich noch eine Ex-Schutzzone oder nicht bzw. kann ich das selber bestimmen?
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Das ist immer eine Sache der Beurteilung. Solange der Luftwechsel da ist, ist es kein Problem, aber wenn du den Schrank öffnest, verhält es sich wieder anders.
Andersrum: Eine dicht geschlossene Druckgasflasche halte ich zunächst mal für unkritisch. Da müssen also viele Dinge zusammen kommen. Also innerhalb des belüfteten Schranks keine Ex Zone.
Wenn sie natürlich undicht ist, erreiche ich mit der Belüftung schlimmstenfalls das Gegenteil und puste en nettes entzündliches Gemisch heraus... Hätte, wenn und aber....
Nebenbei:
Theoretisch wäre jeder Schweißwagen oder Autogen - Schweißarbeitsplatz in einer Werkstatt auch als Ex-Zone anzusehen. Ich habe noch keinen gesehen, der mit Ex gekennzeichnet war