Hallo SiFa - Kolleg(inn)en,
in meiner letzten Ausbildungsstufe habe ich bei der Berufsgenossenschaft irgendwo aufgenommen, dass bei Stehleitern die höchste zulässige Standstufe, die 4. Stufe von oben ist.
Leider habe ich hier im Forum nichts finden können.
Nach dem Googeln bin ich auf eine PDF - Datei aus Österreich gestossen, in der unter anderem auch die Information (ab Seite 7) steht.
https://sifaboard.de/www.salzburg.g…are_leitern.pdf
Jetzt suche ich nach einer deutschen Vorschrift.
Hat jemand dazu Informationen?
Gruß
Schnecke