Unfallschutz im Museum

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    • Offizieller Beitrag

    hallo @ all

    hat sich vielleicht schon mal jemand von euch mit dem thema:

    Unfallschutz für Museumsbesucher in einem technischen Museum

    beschäftigt bzw. kann mir tipps dazu geben?
    Bei google habe ich bisher immer nur etwas zu arbeitsschutzausstellungen in museen gefunden.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hi peter,

    ...um was geht's denn konkret?!?

    Grundsätzlich fallen mir hier so Stichworte wie Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften der Länder, Arbeitsstättenverordnung, aber auch Arbeitsschutzgesetz, Maschinenrichtlinie oder Produkktsicherheitsgesetz ein.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es nicht um die Sicherheit der Mitarbeiter.

    Alles im Zusammenhang mit Besuchern fällt m.E. jedoch unter den Begriff der Haftung.

    Das Museum hat Verkehrssicherungspflichten, bauaufsichtliche Pflichten etc. . Sinnvollerweise AGB für die Nutzung, eine Hausordnung, Vereinbarungen für den Schadensfall bei Schäden Besucher, durch Schulklassen, zu Aufsichtspflichten und ..zig andere Dinde, die mir da einfallen würden.

    gladis:-)

    • Offizieller Beitrag

    ...

    @ gladis und michael

    es geht hier wirklich um die museumsbesucher

    Es ist eine alte technische anlage (wasserkraft und pumpen), deren anfänge um 1890 liegen und die vor fast zwei jahren außer betrieb genommen wurde. Die technische anlage steht unter denkmalschutz und soll zumindest teilweise interessierten besuchern vorgeführt werden können.

    Meine mitarbeiter, die jahrzehnte in dieser anlage gearbeitet haben und diese noch weiter betreuen sollen, kennen sich natürlich aus. Da ist klar: hier greifen dann die sicherheitsbestimmungen für die arbeitsstätten usw.

    Aber das trifft eben nicht für besucher zu.

    Bauliche regelungen können hier auch nur beschränkt herangezogen werden, da die anlage in ihrer baulichen ausführung (z.b. raumhöhe, verkehrswegbreiten, fußbodenbeschaffenheiten, treppenausführungen usw.) bestandsschutz und denkmalschutz genießt.

    Natürlich fallen mir da auch eine ganze menge maßnahmen ein: besucherordnung, geregelte besuchszeiten und besucherzahlen, gefährdungsbeurteilung und maßnahmen dazu (hier sind insbesondere machanische gefährdungen durch sich bewegende teile wie schwungräder, pleulstangen, kolben, treibriemen usw., die ich absperren muss), gefahrenkennzeichnung, ........

    Die intension der macher dabei ist, mit möglichst geringem aufwand die besichtigung zu ermöglichen. Möglichst ohne personal soll die mechanische funktion der anlage über hilfsmotoren und per knopfdruck gezeigt werden.

    Mich hätte eben interessiert, ob sich schon mal jemand intensiver mit dieser aufgabe beschäftigt hat und mit entsprechnden erkenntnissen und erfahrungen dienen kann.

    @ tommy:
    Diesen link hatte ich auch schon gefunden .
    Einige Anhaltspunkte sind da schon herauszulesenaber aber mehr eben auch nicht. Letztendlich wird das hier auch nur unter dem gesichtspunkt des personals und nicht der besucher gesehen.

    peter

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  • Hallo Peter,

    im Ruhrgebiet gibt es doch viele technische Museen. Schau doch mal ob Du da nicht einen Kontakt zu den Museumsleuten bekommen kannst. Die sollten doch Erfahrung mit dieser Fragestellung haben.

    Zeche Hugo

    Gesenkschmiede

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi peter,

    ...hier ist es dann vielleicht am sinnvollsten mal mit der Versicherung zu reden. Arbeitsschutzbestimmungen greifen hier nur sehr bedingt - wie gladis ja schon ausgeführt hat.

    In diesem Falle handelt es sich daher tatsächlich ausschließlich um haftungsrechtliche Belange.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...und jetzt kommt mal wieder der Pingel - und bitte, missversteht mich jetzt nicht: Wieso gibt es eigentlich so viele Menschen, die, sobald sie auf einem Rechner schreiben, die grundsätzlichen Regeln der Rechtschreibung ausser acht lassen?!?! Die Ergebnisse der PISA-Studie wundern mich daher nicht wirklich...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    @ all:... vielen dank erst mal für eure tipps.

    @ awen:
    wir haben hier in der nähe auch schon einige industriemuseen, die ich schon mit einbeziehe, aber die sind es eben genauso, wie ich es jetzt auch machen würde, "aus dem bauch heraus" mit ihrem wissen und erfahrungen beim arbeitsschutz herangegangen.

    @ michael:
    Ich denke, grundsätzlich orientiere ich mich hierbei auch an den arbeitsschutz, wie für mitarbeiter.
    Ich werde über eine gefährdungsbeuteilung unter der maßgabe einer risikoabschätzung für laien entsprechende sicherungsmaßnahmen (abschrankungen, verriegelungen, zugangsbeschränkungen usw.) unter besonderer berücksichtigung von kindern vorsehen. Besondere gefahrenstellen, die nicht ohne weiteres "entschärft" werden können, werden gekennzeichnet und/oder darauf wird gesondert hingewiesen.

    Der versicherer ist sowieso schon mit einbezogen und die baulichen belange werden von der unteren denkmalschutzbehörde eingebracht.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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