Hallo liebe Sifakollegen|nnen!
Ich bin jetzt völlig verwirrt.
Ich dachte bisher immer, dass wenn ein schwerer Arbeitsunfall passiert, der direkte Vorgesetzte haftet. Dies natürlich nur wenn dieser auch über eine Pflichtenübertragung des Arbeitgebers in die Pflicht genommen wurde.
I
ch nahm bisher an, das wenn dieser Vorgesetzte seine Pflichten in Sachen Arbeitssicherheit nicht wahrgenommen hat und daraus ein vielleicht schwerer Unfall resultiert, dieser dann auch die Verantwortung trägt.
Diverse Gerichtsurteile belegen ja, dass schon viele Vorgesetzte so zu hohen Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Jetzt lese ich in einem Infoschreiben unseres Betriebsversicherers, das dem nicht so ist und diese Geldstrafen von der Versicherng getragen werden.
Was ist denn nun? Muss ein Vorgesetzter nun um seine Ersparnisse bangen, oder hat er Glück und die Versicherung kommt für seine Fahrlässigkeit auf?
Und wenn die Versicherung aufkommt, warum gibt es dann noch Fälle in denen der Vorgestzte wirklich eine Geldstrafe bezahlen muss?
Es wird doch kaum noch einen Betrieb geben der nicht Versichert ist, wenns dass überhaupt gibt.
Hier ein Auszug aus dem Infosschreiben unseres Versicherers:
Bei Arbeitsunfällen springt der UnfaIlversicherungsträger ein
Wichtig: Werden Kollegen oder betriebsfremde Mitarbeiter durch einen betrieblichen Arbeitsunfall verletzt, springt bei Personenschäden der Unfallversicherungsträger ein. Der Mitarbeiter bleibt dann von einer Haftung verschont, vorausgesetzt der Unfall wurde nicht durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt. Auch droht ihm im Regelfall kein Regress durch den Unfallversicherungsträger.
Fazit: Je nach Verschuldungsgrad haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt für selbst verursachte Schäden. Alle Personen-, Sach- und (bei besonderer Vereinbarung) Vermögensschäden, die der Arbeitnehmer Kollegen oder betriebsfremden Dritten nicht vorsätzlich zufügt, sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert - mit Ausnahme der Arbeitsunfälle, für die die Gesetzliche Unfallversicherung einspringt. Über eine Betriebshaftpflichtversicherung sichern Unternehmen ihre Mitarbeiter
ab - auch für Ansprüche der Mitarbeiter untereinander .•