Mal langsam mit den jungen Koordinatoren
Die BaustellV sagt, dass bei Arbeiten eines Arbeitgebers überhaupt kein Koordinatior eingesetzt werden braucht.
Erst ab 2 Arbeitgebern und einem Umfang der Arbeiten von kleiner 31 Arbeitstagen und 21 Beschäftigten, oder 501 Personentagen jedoch besonders gefährlichen Arbeiten kommt ein Koordinator ins Spiel.
Das heiißt, wenn auf Schellers Baustelle nur eine Firma tätig ist, braucht kein Koordinator eingesetzt werden.
Gruß Tommy