Arbeitsplatztemperaturen

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  • Mal langsam mit den jungen Koordinatoren :D

    Die BaustellV sagt, dass bei Arbeiten eines Arbeitgebers überhaupt kein Koordinatior eingesetzt werden braucht.

    Erst ab 2 Arbeitgebern und einem Umfang der Arbeiten von kleiner 31 Arbeitstagen und 21 Beschäftigten, oder 501 Personentagen jedoch besonders gefährlichen Arbeiten kommt ein Koordinator ins Spiel.

    Das heiißt, wenn auf Schellers Baustelle nur eine Firma tätig ist, braucht kein Koordinator eingesetzt werden.

    Gruß Tommy

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    • Offizieller Beitrag

    hallo tommy,

    das hatte ich im vorfeld gefragt und geklärt :tongue: ;)


    Zitat

    Original von Scheller
    ........Die Abbruchfirma hat Subunternehmer wie Leiharbeiter, Elektrofirma, Gerüstbaufirma und eine weitere Abbruchfirma, die den Schornstein abreißt. Neben den Sanierungs- und Abbrucharbeiten läuft der Normalbetrieb des Konzerns weiter.
    Wir haben von Bauherrenseite eine Projektleitung, eine Fachbauleitung, einen SiGeKo (der ist aber nur einmal in der Woche vor Ort) und meine Wenigkeit als SiFa................

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallöchen,

    der SiGeKo, der bei uns eingesetzt wird, wurde vom Bauherren gestellt. Die Abbruchfirma hat es eigentlich gut. Keine Kosten für eine SiFa oder SiGeKo. Und doch mosern sie herum, wenn man sie auf Gefahren hinweist, und davon von haben wir einige. Hauptprobleme sind Gerüstbau, Absturzsicherung allgemein und als PSA, Arbeitsplatzausleuchtung, elektrische Arbeitsmittel und allgemeine PSA für sämtliche Bereiche.

    Ohne Grund mag man keine Sifas auf Großbaustellen.

    Grüsse Sandra

  • Zitat

    Original von Scheller
    Hallöchen,

    der SiGeKo, der bei uns eingesetzt wird, wurde vom Bauherren gestellt. Die Abbruchfirma hat es eigentlich gut. Keine Kosten für eine SiFa oder SiGeKo. Und doch mosern sie herum, wenn man sie auf Gefahren hinweist, und davon von haben wir einige. Hauptprobleme sind Gerüstbau, Absturzsicherung allgemein und als PSA, Arbeitsplatzausleuchtung, elektrische Arbeitsmittel und allgemeine PSA für sämtliche Bereiche.

    Ohne Grund mag man keine Sifas auf Großbaustellen.

    Grüsse Sandra

    Ne Fasi mag man nie auf einer Großbaustelle :D. Ich kann nur nicht verstehen warum 8)

    Hallo Sandra,

    du müsstest klären ob Euer SiGeKo nach Baustellenverordnung bestellt wurde oder nicht.
    WEnn er nach Baustellenverordnung bestellt wurde dann sollte in den Vertrag gekuckt werden welche Weisungsbefugniss er bekommen hat.
    Wie von Jörg angesprochen, kontrolliere ob von eurer Seite alles getan wurde.
    z.B. Welche Gefährdungen treten durch den Normalbetrieb auf die den Baustellenbereich tangieren.
    Perse kannst du das von der Baufirma auch verlangen in die andere Richtung! :D
    Wurden die FFArbeiter eingwiesen in die entsprechenden Örtlichkeiten (Sammelpunkte, usw.).


    Du als Fasi hast es wirklich gut.!
    Begehungsprotokolle schreiben, einen sauberen Verteiler erstellen,
    vor der nächsten Baustellenbesprechung kontrollieren ob die Mängel abgestellt worden sind,
    wenn nicht den Bauleiter den SiGeKo und die einzelenen Gewerke zur Abstellung auffordern. Diese Bereich müssen vermelden bis wann und wer die Mängel abstellt.
    Vielleicht vorher mal mit den höchsten Verantwortlichen aus eurem Firmenbereich abklären ob ihr einen Konfliktplan aufstellen könnt. Mehrstufig z.B: Verwarnen von Mitarbeitern = Gespräch mit den Verantwortlichen und der BAufirma inkl. Chef des Subunternehmers
    danach Baustellenverweis des einzelnen Gewerkes
    bis zu tageweise einstellen der Abbruchtätigkeit


    Das einzige und wichtige das DU nicht vergessen darfst gebe keine Weisungen (egal welche -> Ausnahme Gefahr im Vollzug (Nachweis mit Bildern)).
    Du musst immer mit einem Verantwortlichen der Firma sprechen die die Anweisungen geben.
    Ansonsten bist du ganz schnell verantwortlich für das was dort passiert. Denn du hast die MA behandelt wie deine Eigenen und im Wort AnWEISUNG steht ganz klar Weisung drin. Damit hättest DU dich dann zu einem WEisungsbefugten gemacht ob du möchtest oder nicht.

    Gruß RABAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo RaBau,

    Ich kann das auch nicht verstehen, die SiFa will doch nur helfen!!!

    von dem Normalbetrieb gehen keine Gefährdungen aus. Es ist mehr umgekehrt, durch den Abbruch des Schornsteines, offener Schwarzbereich.

    Ich gehe meistens mit einem Vorarbeiter über die Baustelle. Dem sage ich dann, wenn mir etwas auffällt. So wird das auch im Protokoll von mir festgehalten. Ich gebe Hinweise auf Gefahrquellen. Wir sollen keine Termine festlegen bis wann ein Mangel zu beseitigen ist. Will der Bauherr nicht. Also steht in meinem Protokoll in der Spalte "bis wann" umgehend, damit schreibe ich nichts vor, oder?

    Gruß Sandra

  • Zitat

    Original von Scheller
    Hallo RaBau,


    Ich gehe meistens mit einem Vorarbeiter über die Baustelle. Dem sage ich dann, wenn mir etwas auffällt. So wird das auch im Protokoll von mir festgehalten. Ich gebe Hinweise auf Gefahrquellen.Gruß Sandra

    Ist der Vorarbeiter der höchste Vertreter auf der Baustelle? Ansonsten ist die Wichtigkeit des Themas zu erkennen.

    Zitat

    Original von Scheller
    Wir sollen keine Termine festlegen bis wann ein Mangel zu beseitigen ist. Will der Bauherr nicht. Also steht in meinem Protokoll in der Spalte "bis wann" umgehend, damit schreibe ich nichts vor, oder?

    Gruß Sandra

    Ihr seit doch der Bauherr oder???
    Also muss man sagen das derjenige der das zu vertreten hat die Wichtigkeit dieses Themas nicht erkannt hat! Leider!
    Du musst diesen Überzeugen und die Firmenleitung das hier etwas geschen muss ansonsten kannst du dich auf den Kopf stellen und Polka tanzen da wird sich gar nichts ändern.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo RaBau,

    Es ist noch eine Bauleitung von der Abbruchfirma auf der Baustelle. Die kann man aber in die Tonne treten. ist mit vielen Dingen einfach überfordert.

    Wir sind nicht der Bauherr. Ich bin vom Bauherrn extern dazu geholt worden.

  • Nüchtern betrachtet, eine komische Situation.
    Da du als Externe nachträglich beauftragt wurdest, ist man mit dem SiGeKo
    -wohl nicht zufrieden,
    -sieht diesen überfordert,
    -oder möchte durch Beauftragung mehrerer irgendwie die bestehenden Mängel abstellen (Unfälle sind ja bereits passiert) oder aus der Haftung (was ja insgesamt fast nicht möglich ist)

    Du hast doch einen schriftlichen Auftrag des Bauherren, da steht drin was deine Aufgaben sind und wie du dich zu verhalten hast.
    Bist du beauftragt, als SiFa für die MA des Bauherren tätig zu sein, um während der Bauarbeiten anfallende Gefährdungen für deren Arbeitsbereiche zu erkennen? Eine Sifa für alle ist meines Erachtens nicht möglich.

    Die Abbruchfirma ihrerseits ist ja nicht von ihrer Verantwortung in Sachen Arbeitssicherheit befreit, sie braucht je nach Größe und Gefährdung ebenfalls einen SiBe oder eine Sifa. Genauso wie ein Subunternehmer. Hier hat der Auftraggeber die Verpflichtung eine Zusammenarbeit zu koordinieren.
    Wie ist denn der Kontakt zum SiGeKo einmal die Woche? Wie reagiert er auf die Mißstände (wir mußten bei der Begehung immer mit)? Im Auftrag der Abbruchfirma steht doch bestimmt auch etwas über den Arbeitsschutz. In unseren Aufträgen steht grundsätzlich der Zusatz: "Dieser Auftrag wird erteilt unter der Voraussetzung,... daß die gültigen Bestimmungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten werden" usw.
    Wie in den vorhergehenden Beiträgen schon oft beschrieben wurde, erfülle deinen Auftrag gemäß der Anforderungen im Auftrag, schreibe deine Protokolle, leite sie entsprechend weiter.

    Ein Patentrezept wird es nicht geben, du gehst den "schmalen Grat", als Selbsständige.

    Ciao Andreas

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