Arbeitsplatztemperaturen

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  • Hallo zusammen,

    ich arbeite extern bei einem großen Konzern als SiFa. Ich bin dafür eingesetzt worden die Abbruchfirma zu überwachen, dass sie den Arbeitsschutz einhalten. Habe im Moment folgendes Problem: das Kesselhaus (30m x 50m und 45m hoch) ist eingerichtet als Sanierungsbereich nach TRGS 519 mit allem drum und dran. Es finden zur Zeit Brennarbeiten und Abisolierarbeiten statt. Die Mitarbeiter tragen PSA (Einwegschutzaanzug, Maske usw.). Wir haben seit 2 Tagen Temperaturen zwischen 30°C und 34°C im Kesselhaus. Gibt es für Baustellen in Gebäuden Grenzwerte für Temperaturen. Alles was ich gefunden habe bezieht sich nur auf Büros.

    Grüsse Sandra

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    • Offizieller Beitrag

    hallo sandra,

    ich kenne auch keine regelung wo es hitzefrei gibt, aber folgende tipps und BGI's möchte ich dir geben:

    1. verschiebung der arbeitszeiten in die kühleren tageszeiten
    2. ausreichende gewöhnung an arbeiten bei großer hitze (akklimatisierung)
    3. reduzierung/unterbrechung der körperlichen arbeit (die betroffenen mitarbeiter können im
    klimabelasteten arbeitsbereich bleiben, wobei viele kurze erholphasen einen höheren
    erholungswert haben als wenige lange erholphasen.)
    4. ausreichende entwärmungsphasen in einem kühleren Bereich
    5. angepasste arbeitskleidung und, soweit erforderlich, persönliche Schutzausrüstungen
    (z.B. wärmeisolierter schutzanzug, kühlweste)
    6. bereitstellung geeigneter isotonischer getränke

    hier solltest du auch mal reinschauen

    BGI 579 „Arbeiten unter Hitzebelastung“
    BGI 899 „Beurteilung von Hitzearbeit - Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere
    Unternehmen“

    das ganze mal ohne gewähr, ohne zu wissen wie der zeitliche druck der baumaßnahme ist.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Ich habe gestern noch im Fernsehen einen Bericht gesehen der besagt, das man bei hohen Temperaturen seine Arbeitsleistung senken kann und darf. Und dies sei rechtens und der Arbeitgeber müsse das hinnehmen..

    Naja man weiss ja nicht ob die Reporter sich da korrekt schlau gemacht haben, aber irgendwie interessant war das doch.

    Passt nicht ganz zum Thema, wollte das aber doch mal mit einbringen.

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Hallo,

    BGI 899 da gibt es eine Checkliste Hitzearbeit. Grenzwerte gibt es aber nicht.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    vielen Dank ersteinmal für die Hinweise. Habe davon im Vorfeld auch schon einige abgecheckt. Das Problem was wir hier haben ist das der Auftraggeber und die ausführende Abbruchfirma sich nicht grün sind. Bin leider nicht als SiGeKo auf diesem Standort tätig. In der Ausbildung nach TRGS 519 und BGR 128 wurden solche Situationen nicht angesprochen. Was in der Ausbildung für den SiGeKo nach Baustellenverordnung gelehrt wird, dazu kann ich nichts sagen, da ich keiner bin.
    Ich darf der Abbruchfirma nur Hinweise geben und die müssen gut belegbar sein. Sonst wird nämlich die Abbruchfirma Stillstand oder Baubehinderung anmelden. Und das kann teuer werden. Also muss alles gut durchdacht sein.
    Konnte ersteinmal dafür sorgen, dass Getränke für die Mitarbeiter bereitgestellt werden. Arbeitszeitverkürzung wäre auch noch eine Möglichkeit, aber darauf würde sich die Firma nicht einlassen, da die Mitarbeiter sowieso nur 6 Std. reine Arbeitszeit haben (wegen der Maskentragezeitbegrenzung nach BGR 190).
    Habe selber mal ausprobiert, was für eine Temperatur im Einwegschutzanzug vorliegt, wenn ich im Sanierungsbereich nur Kontrollgänge mache. Das Thermometer zeigte 43,5°C. Das hätte ich nicht gedacht. War höchstens eine halbe Stunde im Sanierungsbereich.

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  • Hallo,

    das Problem mit den hohen Außentemperaturen ist momentan ja wieder erledigt.

    Viel trinken (außer Alkohol) ist immer i.O.
    Solange die Leute Zeit haben sich zu erholen ist erstmal alles in Ordnung. Kritisch wird es wenn es zu einer erhöhten Körpertemperatur kommt.


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    normalerweise müßte man mal die Körpertemperaturen bei den Mitarbeitern messen. Ich kann nur hierzu den Hinweis geben. Aber so wie ich diese Firma einschätze, werden sie dieses nicht tun. Es geht solange gut, bis einer umkippt. Bei den Kontrollgängen, die ich mache, beobachte ich auch die Mitarbeiter. Den läuft die Suppe so die Stirn runter. Weiteres Problem ist dann, dass die P3-Maske rutscht und nicht mehr dicht ist, der Einwegschutzanzug wird hochgekrempelt. Den Leuten ist sehr warm. Aber keiner will was sagen. Und ich kann nur Hinweise geben.

    Grüsse Sandra

  • Ich würde von der Fremdfirma eine Gefährdungsanlayse verlangen.

    Es wird dort doch verlangt das die Gefahren die den Mitarbeitern beurteilt werden müssen.
    Sobald das geklärt ist dürftet ihr keine Verzugsstrafen bezahlen.


    Das ist mal ein anderer Weg: (vielleicht)
    Ausserdem könnte man durch eure Juristen doch mal Prüfen lassen ob nicht folgende Pargraphen anzuziehen werden.
    Es stammt zwar aus einem Skript für SiGeKo aber ich finde es würde hier auch passen.
    Das ist jetzt zwar ein bisschen Hart formuliert:
    Geht die Firma doch mal ein bisschen Juristisch auf den Sack.

    Straftat:
    Rechtsgrundlage: § 222 STGB Tötung oder § 229 Körperverletzung
    Verschulden: Fahrlässigkeit
    Rechtsfolge: Freiheitsstrafe 5 Jahre oder 3 Jahre (in beiden Fällen Geldstrafe)
    verfolgende Stelle: Strafgericht

    Straftat:
    Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 BauStV I.V..m. § 25 Abs.1 Nr.2 ArbSchG
    Verschulden:Vorsatz Gefährdung Leben und Gesundheit
    Rechtsfolge:FReiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
    verfolgende Stelle: Strafgericht

    SiGeKo und Bauunternehmer haften gemeinsam:

    • Ein Bauunternehmen kann sich nicht dadurch von seiner
    Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle befreien, dass
    es einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
    beauftragt. Denn ein Verschulden des SiGeKo wird dem
    Auftragnehmer nach § 278 BGB zugerechnet. Der
    Auftragnehmer haftet nicht nur dafür, dass er den SiGeKo
    ordnungsgemäß auswählt und kontrolliert.
    • Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem SiGeKo
    ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten aller Personen,
    die sich berechtigterweise auf der Baustelle aufhalten. Der
    SiGeKo haftet gegenüber diesen Personen unmittelbar, wenn
    es zu einem Baustellenunfall kommt.
    OLG Celle, Urteil vom 03.03.2004 – 9 U 208/03

    Haftung für den Bauherrn allgemein auf der Baustelle
    Arbeitgeber
    Vertragliche und deliktische Haftung
    - primäre Verkehrssicherungspflicht zur Unfallverhütung
    - trägt Hauptverantwortung
    - arbeitsvertragliche Haftung
    - bauvertragliche Haftung
    - Haftung für Mitarbeiter als Verrichtungsgehilfen
    BGH, Beschluss vom 21.07.2005 - VII ZR 67/04
    ArbSchG § 13; BaustellenVO § 3; BGB §§ 278, 823; VBG § 7

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Vorsicht RaBau, Scheller betreut die Baustelle nicht als SiGeKo sondern als SiFa.
    Das ist haftungstechnisch schon ein Unterschied. ;)

    Ich finde @Tonis Tipps sehr gut, viel mehr kannst du da eh nicht machen.
    Zieh dir nicht jeden Schuh an, Hinweise geben reicht völlig aus.
    Einschreiten nur wenn Gefahr im Verzug ist, du bist nur beratend tätig.
    Gruß Tommy

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  • Die einzige Möglichkeit ist mit dem Bauherren zu sprechen. Und wenn die nicht reagieren, bleibt eigentlich nur noch die zuständige BG oder sogar das GAA zu informieren. Würde ich ungerne tun, weil ich denke, es muß auch anders gehen. Mal schauen was passiert. Werde darüber berichten.

    Gruß Sandra

  • Zitat

    ich arbeite extern bei einem großen Konzern als SiFa. Ich bin dafür eingesetzt worden die Abbruchfirma zu überwachen, dass sie den Arbeitsschutz einhalten.

    Grüsse Sandra

    Ich denke wenn das ein großer Konzern ist wird dort eine Klausel im Vertrag vorhanden sein die das Einmischen ganz klar regelt.
    Wer leitet den die Baustellenbesprechungen.
    Ich denke das dort einiges abgeklärt wird.
    Denn ein großer Konzern hat einiges auf seinen Namen zu setzen und wen der Beschädigt wird kostet der Imageschaden alleine sehr viel Geld.

    Ich kann da gut Mitsprechen da in meinem Bereich ein sehr großer Aufbaubauauftrag abgeleistet wurde. Nachher war die Anlage teilweise im Betrieb.
    Bei uns wurde die Baustellenleitung von einem Verantwortlichen unserer Firma geleitet. Damit hatten wir sehr großen Einfluß auf die Arbeit unserer vor Ort Tätigen Unternehmen.

    Wenn das bei ihr nur ähnlich ist, wird das schon funktionieren.
    Ausserdem denke ich das Tonis Tipps nichts anderes sind wie eine - gut gemachte - Gefährdungsbeurteilung ohne Ortskenntniss ist.
    Das kann dabei herauskommen.
    Wenn ein Unternehmen in einem großen Unternehmen arbeitet muss sie doch für die Arbeitsgänge eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wenn das nicht ist wird sie wohl Vertragsgrundlagen verletzten!

    Damit ist die Schellerfirma wieder im Rennen denn die Verantwortung für die Baumaßnahme kann sie nie ganz abgeben!

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (5. Juli 2008 um 16:40)

  • Hallo,

    ich denke, man ist nie ganz aus dem Schneider. Sobald ein gravierender Unfall auf der Baustelle passiert und die Staatsanwaltschaft ermittelt, steht man auch mit vor dem Richter. Einem Kollegen ist das so ergangen. Unfall auf der Baustelle mit einem Toten. Mein Kollege war dort auch nur als SiFa tätig.

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  • Guten Morgen Sandra,

    wie ich so deine Aufgabe beurteile erkenne ich folgendes:
    (Ich als Sifa und als Ex-Bauleiter)

    - Der Bauher/ dein Auftraggeber setzt dich falsch ein! Du bist kein SiGeKo nach der Baustellenverordnung!

    - Die Fremdfirma muss nicht deiner Arbeitsicherheit nachkommen, sonder muss sich selbst um Ihre Arbeitsicherheit kümmern, du prüfst das nicht, sofern nicht deine Mitarbeiter (von deinem Auftraggeber) in Gefahr sind.

    - Eine Bauleitung übernimmt selbstverständlich der Bauherr. Wie heißt denn der Bauleiter bei euch?


    Wenn hier eine Firma behauptet wir legen die Arbeit nieder oder schreiben eine Behinderung wegen Einhaltung des Arbeitsschutzes, dann ist diese wohl noch nicht wirklich an einen Aufsichtsbeamten gestoßen... :-)))

    1. Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitnehmer da zu sein..
    Jährliche Unterweisung, spezielle Unterweisung, Pflichtuntersuchung beim AMD, Gefährdungsermittlung, Montageanweisung mit Montagekonzept..
    diesen Nachweis soll er erst mal dem Bauherren/ SiGeKo vorlegen, ansonsten musst du ihn nach Mahnung und nicht Erfüllung auf seine Kosten rausschmeißen und Ersatz suchen!! Mehrkosten gehen natürlich auch auf seine Kappe.
    Man wird das teuer für den Auftragnehmer!!

    2. Hat der AN die Arbeiten angeboten so führt er diese auch aus und das unter Beachtung der Arbeitsicherheit. Wie er das macht ist egal. Er hat euch den Preis für eine korrekte Arbeit gemacht..

    3. Du bist im falschen Auftrag!! Wenn du kein SiGeKo bist, dann kannst du auch nicht tätig werden. Beachte, der Auftraggeber/Bauherr muss immer einen SiGeKo bei Baumaßnahmen bestellen! Achtung: vielleicht hat er dich schon beim Bauamt oder Amt für Arbeitssicherheit gemeldet und du weist von nichts!??
    Wenn du nur schauen sollst was die Fremdfirma macht, hmm? Du bist normal nur für die eigenen Mitarbeiter (auch Leiharbeiter) zuständig!
    Lass dich nicht in die Rolle von der Sifa in die SiGeKo schieben (Vertragsänderung: Für dich mehr Verpflichtungen und mehr Geld)
    Hast du denn dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung?

    Fazit:

    Lass doch die arbeiten wie sie wollen, ein anonymer Anruf beim Regierungspräsidium Abt. Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Die kommen raus und legen unter Umständen die Baustelle still..aber Achtung frage die erst mal nach was du (dein Auftraggeber) alles selbst schon richtig machen musst. Du kannst bei denen mit offenen Karten spielen, die helfen dir. Besprech es mit dem Aufsichtsbeamten.

    Ich hoffe ich habe dir das Thema nicht zu sehr von deiner eigentlichen Frage abgelenkt (auf die Gefährdungen sind ja auch schon meine Kolleginnen und Kollegen eingegangen). Aber so wie es aussieht musst du deine Position klar regeln, passend zur Baustelle!

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

  • Hallo Jörg,

    sehr gute Antwort, mit der die unterschiedlichen Rollen, Sifa/Sigeko/Bauherr klargestellt werden.
    Das läuft in ganz vielen Fällen durcheinander.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    jetzt muss ich auch mal nachfragen :D sind den überhaubt mehre firmen auf der baustelle tätig oder ist es nur ein abbruchunternehmer?

    wenn die baustelle nach BGR 128 geführt wird dann muss der bauherr

    a)ermitteln und bekannt geben welche gefahrstoffe auf der baustelle vorhanden sind
    b)schutzmaßnahmen treffen

    der unternehmer muss dann diese und alle anderen relevanten arbeitsschutzaspekte umsetzen.

    sind mehrere firmen auf der baustelle tätig dann gilt die BaustellV.

    was man nie vergessen darf

    ArbSchG §4

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  • Hattest du, aber Jörg hatte es so schön übersichtlich gemacht :D

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (8. Juli 2008 um 10:00)

  • Mahlzeit,

    Die Baustelle läuft zur Zeit unter der Vorschrift TRGS 519 / 521. Die BGR 128 tritt nicht in Kraft. Andere Gefahrstoffe haben wir nicht im Moment.
    Die Abbruchfirma hat Subunternehmer wie Leiharbeiter, Elektrofirma, Gerüstbaufirma und eine weitere Abbruchfirma, die den Schornstein abreißt. Neben den Sanierungs- und Abbrucharbeiten läuft der Normalbetrieb des Konzerns weiter.
    Wir haben von Bauherrenseite eine Projektleitung, eine Fachbauleitung, einen SiGeKo (der ist aber nur einmal in der Woche vor Ort) und meine Wenigkeit als SiFa. Laut meinem Vertrag werde ich als SiFa eingesetzt. Des weiteren steht in meinem Vertrag, dass ich täglich die Baustellenbereiche auf Mängel zu kontrollieren habe. Die Abbruchfirma wird dann in Form eines Baustellenbegehungsprotokolls von mir auf die Mängel hingewiesen. Ich muss dazu sagen, bevor ich hier tätig wurde, hat es einige leichte bis schwere Unfälle bei der Abbruchfirma auf dieser Baustelle gegeben.

  • Hallöchen,


    @ awen erstmal vielen Dank für die Blumen, das tut gut :)


    Ah, jetzt kommt Licht im Schornstein :D:D:D

    Ist doch wirklich super dein Auftrag!

    Mach eine Baustellenbegehung...und schreibe auf welche Gefahren es derzeit gibt....Mängel gibt es doch bei SiFa's nicht :)


    Das Protokoll leitest du dann an alle weiter...

    Jeder hat ein Hinweis....
    Die Leiter können es weiterlaufen lassen oder machen etwas für die Arbeitsicherheit.....
    Hauptsache dein Auftraggeber hat die Info...
    Selbstverständlich erklärst du deinem Auftraggeber gerne welche Auswirkungen die Gefahren haben, sofern er es möchte.


    Ach ja und nicht vergessen!
    Nach der Baustellenverordnung muss der GU (Abbruchfirma mit dessen Nu's) einen Koordinator stellen, der dann die Arbeiter so einsetzt, dass keiner den anderen gefährdet....

    Wie heist der Koordinator? Ist es der Bauleiter von der Abbruchfirma?

    Staub darf man nicht trocken fegen! Nur Absaugen oder naß fegen....
    Helm, S3 Schuhe....

    das wäre ein Job für mich :D:D
    hier könnte ich mich austoben... :)

    und den Schlaumeier an Abbruchspezi viel helfen :)

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg Wetzlar (9. Juli 2008 um 10:50)