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  • Hallo :)
    Ein Mitarbeiter von mir ist seit Oktober 07 krank. Bandscheiben. Nun ist die Reha beendet und es soll eine Wiedereingliederung starten. Hat jemand Erfahrungen wie dies ablaufen kann und soll. Gibt es gesetzliche Regelungen ?
    Rand Daten.
    Im Moment trägt die Kosten der Rentenversicherungsträger. Aus der Lohnfortzahlung ist er natürlich raus. Der Arbeitgeber steht der Eingliederung positiv gegenüber.
    Nun meine Fragen ?
    - Wie lange und in welcher Staffelung soll so eine Wiedereingliederung laufen.
    - Wer trägt die Kosten
    - Wo oder bei wem muss diese Wiedereingliederung beantragt werden

    Fragen über fragen ?(

    Danke Euch schon mal :D

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • Hallo Michael,

    komplexes Thema, mit dem Du hier startest. Zum Einstieg empfehle ich mal eine Google-Runde rund um "Disability-Management"
    Dabei dürfte klar werden, dass es für diese Fragen Profis gibt. Bei den BGen sind hierfür die Berufshelfer ansprechpartner, die sich im Falle eines Arbeitsunfalls um die Koordination des Wiedereingliederungsprozesses kümmern und die auch die verschiedenen Kostenträger bemühen. Das kann -fallabhängig- die BG, der Rentenversicherer, die ARGE oder die Krankenversicherung sein.
    Da diesem Prozess mal das SGB IX, mal das SGB VII oder gar das SGB II zugrunde liegt, würde ich unbedingt eine professionelle Beratung / Begleitung anstreben.

    Viele Grüße & Viel Erfolg dem Kollegen!
    Gerald

    Bissl Literatur zum Einstieg:
    http://www.disability-manager.de/d/pages/servic…weis/index.html

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

  • Hi Michael,

    ...grundsätzlich ist das Recht zur Wiedereingliederung in § 74 SGB V geregelt. Kostenträger hierfür ist die Krankenkasse. In der Praxis ist es jedoch häufig so, das sich die AG und KK die Kosten teilen z.B. 80 Stunden Arbeit => Lohn für 80 Std. Zeit und Ablauf sind von der Belastbarkeit des MA abhängig. Hier sollte auch immer der behandelnde Arzt, evtl. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, beteiligt werden.

    Zu Klärung dieser Verfahren gibt es bei den KK Berufsberater, die bei der Wiedereingliederung behilflich sind - einfach mal anrufen.

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)