Hallo zusammen,
ich suche Unterlagen über Absturzsicherung auf dem Flachdach. Folgende Unterlagen habe ich schon in betracht gezogen:
BGI 5074
BGI 807
BGV C 22
BGV A 1
Danke für Eure Hilfe
Einen schönen Feierabend (mit Sicherheit).
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo zusammen,
ich suche Unterlagen über Absturzsicherung auf dem Flachdach. Folgende Unterlagen habe ich schon in betracht gezogen:
BGI 5074
BGI 807
BGV C 22
BGV A 1
Danke für Eure Hilfe
Einen schönen Feierabend (mit Sicherheit).
Hallo Michael,
für welche Arbeiten denn?
Es wird ja unterschieden zwischen Bauarbeiten, d.h. also Absturzsicherungen während des Baus und den letztendlich verbleibenden Sicherungsmaßnahmen für spätere Dachbegehungen bzgl. Wartungsarbeiten.
Du hast ja bei den BGI beides.
Für die Planung sicherheitstechnischer Einrichtungen kannst Du auch hier noch nachschauen:
http://www.bgbau-medien.de/pdf/i_dach.pdf
Fehlen Dir noch Informationen, die Du aus den bereits genannten Unterlagen nicht erkennen kannst?
Ein paar mehr Infos bitte, wo der Schuh drückt.
Gruß
Isabeau
Hallo Isabeau,
es sollen auf dem Flachdach Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Das Flachdach ist nicht eben, es wurde für die Optik mit U-Profilen gedeckt. Da bei uns die Verantwortlichen mit dem Arbeitsschutz sehr sehr locker!! umgehen, muss ich als FASI, alles was mit Arbeits- und Umweltschutz zu tun hat, mit Gesetzen und Vorschriften belegen. Deshalb sammel ich die Hinweise und werde diese dann auswerten. Wenn ich Dir die Meinung der Vorgesetzten zu diesem Thema schreiben würde, dann fällst Du vom Stuhl!
Danke für deinen Hinweis
SCHÖNE OSTERFEIERTAGE
Hallo Michael,
grundsätzlich ist es so, dass Du für die Reinigungsarbeiten bis 2,00 m zur Absturzkante hin keine weiteren Sicherungsmaßnahmen benötigst.
Der Gefahrenbereich ist dann zu kennzeichnen, am besten mit einer rot-weissen Kette (kein Flatterband).
Soll im Dachrandbereich (Bereich kleiner 2,00m) auch gereinigt werden, muss eine Absturzsicherung vorhanden sein.
Das kann ein aussenstehendes Gerüst (zu teuer!) sein.
Wenn Sekuranten auf dem Dach vorhanden sind, können diese auch genutzt werden. Da gelten die Vorgaben für PSA gegen Absturz : BGR 198
http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…/z709/titel.htm
Weiterhin ist zu klären, wie die Menschen und Geräte auf das Dach kommen.
Gibt es Zugänge von innen?
Muss von aussen (Treppenturm, Leiter) auf das Dach gestiegen werden?
Für den Einsatz von Leitern gelten dann die entsprechenden Bestimmungen (Leitern als Verkehrswege).
Diese ganzen Randbedingungen müssen in der Gefährdungsanalyse erfasst und bewertet werden.
Und was die Einstellung gewisser Vorgestzter zum Thema Arbeitssicherheit angeht.......eine leidige Geschichte, da gibt es kaum was, was mich noch schockieren könnte
Gruß
Isabeau
ZitatOriginal von Michael S.
Hallo Isabeau,es sollen auf dem Flachdach Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Das Flachdach ist nicht eben, es wurde für die Optik mit U-Profilen gedeckt. Da bei uns die Verantwortlichen mit dem Arbeitsschutz sehr sehr locker!! umgehen, muss ich als FASI, alles was mit Arbeits- und Umweltschutz zu tun hat, mit Gesetzen und Vorschriften belegen. Deshalb sammel ich die Hinweise und werde diese dann auswerten. Wenn ich Dir die Meinung der Vorgesetzten zu diesem Thema schreiben würde, dann fällst Du vom Stuhl!
Danke für deinen Hinweis
SCHÖNE OSTERFEIERTAGE
Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung?
Was sagt denn die Statik vom Dach ist das Überhaupt begehbar?
Kannst du dort eine Hubarbeitsbühne hinstellen?
Wenn ja, heißt Reinigungsarbeiten Dreck entfernen Regenrinnen sauber machen Dach mit Hockdruck reinigen?
Wenn ja, Bühne bestellen und dann Sicherheitsgeschirre an
Einweisung der Mitarbeiter vom Fahrer und los geht es