Steigleiter als Aufstieg für Wartungszwecke, seitliches Geländer am Ein-/Ausstieg?

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  • Guten Morgen an alle,


    ich hab leider hierzu nicht wirklich was im Forum gefunden.


    Ist bei einer Steigleiter zu einem Flachdach ein Geländer rechts und links am Ausstieg/Einstieg zwingend erforderlich?
    Die Steigleiter wird nur zum Aufstieg aufs Dach für Wartungszwecke (1-2x im Jahr) genutzt. Es ist kein Fluchtweg. Ein Rückenschutz an der Leiter ist vorhanden.


    Falls ja, wo stehts geschrieben? ?(


    Vielen Dank schon mal.


    SifaHIM

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  • Wie ist man auf dem Dach gegen Absturz gesichert?
    Auf einem Flachdach dürfte man sich relativ problemlos bewegen können, sofern man den potentiellen Absturzkanten nicht zu nahe kommt.
    Der ASR A2.1 entnimmt man unter Punkt 5.4: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz."
    Der ASR A1.8 entnimmt man unter Punkt 4.1: "(6) Beschäftigte müssen auf Verkehrswegen vor Gefährdungen durch Absturz oder durch herabfallende Gegenstände, umstürzende Lasten oder Beförderungsmittel durch geeignete Maßnahmen geschützt sein (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"). "


    Für mich ergibt sich daraus, dass ich sicherstellen muss, dass man auf dem Dach nicht neben der Steigleiter herabfallen kann. Als Abstand sind 2m genannt, somit wäre für mich hier vorgegeben, dass ich seitlich mindestens 2m ein geeignetes Geländer benötige oder auf anderem Wege eine Absturzsicherung gewährleiste.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Vielen Dank für die Links und Anmerkungen.


    Seh ich das richtig, dass ein seitliches Geländer rechts und links an der Austrittsebene nur bei Zugängen zu maschinellen Anlagen zwingend erforderlich ist. (DGUV-Info 208-032 Seite 23)
    Bei Steigleitern an baulichen Anlagen würde es reichen, wenn der Rückenschutz mit auf mind. 1,10m über Austrittsstufe geführt wird.

  • Hallo SifaHIM,


    überlege einmal wo du stehst wenn du von der Steigleiter steigst oder vom Dach runter möchtest. Direkt neben der Steigleiter geht es vom Dach runter.


    Hier sollte alleine schon die GB ergeben, dass ein Absturz möglich wäre und daher Maßnahmen technisch-Seitenschutz zu treffen sind.


    Grüße

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  • Seh ich das richtig, dass ein seitliches Geländer rechts und links an der Austrittsebene nur bei Zugängen zu maschinellen Anlagen zwingend erforderlich ist.

    Nein, das ist grundsätzlich erforderlich, wenn entsprechende Absturzgefahr vorherrscht. Bei einem Flachdach kannst Du somit davon ausgehen, dass dies zutrifft. Direkt neben der Steigleiter geht es ja in die Tiefe. Die Steigleiter wird von oben nach unten ja auch rückwärts begangen, somit ist eine entsprechende Absicherung zur Seite an der Einstiegsstelle unabdingbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin SifaHM,


    in der ASR A 2.1 §5.4 wird der Gefahrenbereich Absturz definiert - sprich, alles was 2 Meter von der Kante weg ist, ist sicherer Bereich. Wenn der Arbeiter also oben aus der Leiter aussteigt könnte er sofort links oder rechts herunter fallen. Dies kannst Du z.B. mit einem Geländer entlang der Dachkante (Links und Rechts -Länge jeweils 2 Meter) oder über ein Geländer auf das Dach führen (2 Meter Gang). An den Bügeln der Steigleiter dann auch gleich eine Klapptüre vorsehen.
    Auf dem Dach musst Du, wie oben schon genannt, dafür sorgen, dass der Arbeiter erkennt wenn er sich in den unsicheren Bereich bewegt -.z.B. Auslegen oder markieren eines sicheren Weges. Alternativ Seilsystem und PSAgA auf dem Dach...



    Grüße,
    Holger