Hallo SIfas,
bei mir steht die Problematik an, dass ich beurteilen soll, ob es zulässig ist, Wasserstoff über eine geeignete Rohrleitung über Dach abzublasen.
Hintergrund: Brennstoffzellentest mit erheblichem Wasserstoffrestgasausstoss.
TRGS 526 (Laboratorien), TRGS722 (Vermeidung...geA) geben nichts konkretes her.
Muss ich eine Detonationssicherung / Flammensperre vorsehen? Ist das dann eine Überwachungsbedürftige Einrichtung ? Wo finde ich was, das mir bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hilft?
Hat irgend Jemand schon Erfahrungen mit dieser Problematik?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.....
Grüsse BSchmid
Wasserstoff als Abgas
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Bschmid -
12. März 2008 um 15:41 -
Erledigt
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Hallo,
ohne mich näher damit beschäftigt zu haben erinnert mich die Beschreibung spontan an den Explosionsschutz in Baterieladeräumen/ -. anlagen.
Schon mal in die BGI 5017 geschaut?
Gruß
gladis:-) -
- Offizieller Beitrag
... und mir fallen da
"Gefahrstoffschränke bzw. -stationen"
dazu ein.
Soweit ich weis, bieten ASECOS und DENIOS hierzu lösungen an.peter
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Gefahrstoffschränke sind wohl keine Lösung wenn er Wasserstoff als Restgas hat und über Dach abführen soll.
Von Linde gibt es ein Infoblatt zum Umgang mit Wasserstoff, da muss man sich aber registrieren lassen.
Die besten Infos wirst du eh bekommen, wenn du dich mit einem Gasehersteller in Verindung setzt.
Grüße
awen -
Hat schon mal jemand daran gedacht den überschüssigen Wasserstoff zur Energieerzeugung zu nutzen.
Wenn das nicht geht oder die Mengen zu klein sind, warum nicht einfach abfackeln
Verbrennt doch Schadstofffrei
Gruß Tommy
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Hallo,
um den Wasserstoff über Dach abzublasen würde ich mit ausreichend Absaugen, d. h. mit einer entsprechenden Menge, dass ich ausserhalb der Explosionsgrenzen bin (Verdünnung).
Ein redundantes Absaugsystem (zweiter Ventilator), Systemabschaltung (Wasserstoffproduktion einstellen o. ä.) bei Ausfall der AbsaugungVorteile:
Konzentration H: minimal in den Leitungen
GefstoffV: logisch am Arbeitplatz
BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung ja, aber keine g.e.A. durch Verdünnung (ausreichende Belüftung - vergl. Staplerbatterien)
BImsch: keine Anwendung, Konzentration zu geringNachrechnung erforderlich!
Wenn die Mengen groß sind in einem geschlossenen System Sammel und verwerten.
Gruß PP
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- Offizieller Beitrag
@ awen
ich bin mit meinem hinweis auch davon ausgegangen, dass die eigentlichen gefahrstoffschränke bschmid nicht eigentlich weiterhelfen, aber zu diesen schränken gehören eben entsprechende absaugeinrichtungen für die verschiedensten gefährdungsmöglichkeiten. Und wenn diese hersteller sich damit gut auskennen, warum soll man die nicht mal dazu konsultieren?@pp
eine starke absaugung, die den wasserstoffgehalt im abstrom unter der unteren ex-grenze (ueg) halten, ist oft das mittel der wahl. Allerdings gibt es einen erheblichen luftdurchsatz, der energie, häufigen filterwechsel und von allem im winter angewärmte zuluft erfordert. In klimatisierten räumen kann das dann schon problematisch werden.
Außerdem muss der luftstrom ständig überwacht werden, um die ueg sicher zu unterschreiten.peter
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Hallo zusammen,
Danke für die Beiträge!
Ich habe jetzt folgende Lösung vorgeschlagen:
Inertisieren des Abgasrohres mit Stickstoff,
Überwachung mit Sauerstoffsensor mit automatischer Abschaltung des Brennstoffzellenteststandes.
Diese Lösung hat auch den Vorteil, dass ein Zufrieren des Rohres ausgeschlossen werden kann und das Rohrende nach oben offen (ohne Abdeckung) gestaltet werden kann.
Die Nutzung des Waserstoffs zu Heizzwecken ist nicht machbar, da die Wasserstoffmengen sehr unterschiedlich sind und auch nur zeitweise anfallen.
Schöne Grüsse
Bernhard -
und wie hältst du Witterungseinflüsse oder Verschmutzungen fern?
Gruß
gladis:-) -
Hallo Gladis,
ja, das ist ein Problem. Ich glaube, dass gelegentliches Ausblasen ausreicht. Hintergrund des nach oben offenen Rohres ist eine Studie, die mein Vorgaenger anfertigen liess (bei der BAM). Die haben die Ausbreitung vom Wasserstoffrestgas berechnet, um die Ex-Zoneneinteilung und die Hoehe des Abgasrohres festlegen zu koennen. Eine TÜV-Beurteilung fordert ebenfalls die ungehinderte Gasentweichung im Freistrahl nach oben.
Systembedingt muss eine Kondensatfalle eingebaut werden, sodass Wasser von oben abgefuehrt wird.
Viele Gruesse
BernhardPS: Ich war im Urlaub, deshalb die Verzoegerung.