Beiträge von Bschmid

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    Hallo Gladis,
    ja, das ist ein Problem. Ich glaube, dass gelegentliches Ausblasen ausreicht. Hintergrund des nach oben offenen Rohres ist eine Studie, die mein Vorgaenger anfertigen liess (bei der BAM). Die haben die Ausbreitung vom Wasserstoffrestgas berechnet, um die Ex-Zoneneinteilung und die Hoehe des Abgasrohres festlegen zu koennen. Eine TÜV-Beurteilung fordert ebenfalls die ungehinderte Gasentweichung im Freistrahl nach oben.
    Systembedingt muss eine Kondensatfalle eingebaut werden, sodass Wasser von oben abgefuehrt wird.
    Viele Gruesse
    Bernhard

    PS: Ich war im Urlaub, deshalb die Verzoegerung.

    Hallo zusammen,
    Danke für die Beiträge!
    Ich habe jetzt folgende Lösung vorgeschlagen:
    Inertisieren des Abgasrohres mit Stickstoff,
    Überwachung mit Sauerstoffsensor mit automatischer Abschaltung des Brennstoffzellenteststandes.
    Diese Lösung hat auch den Vorteil, dass ein Zufrieren des Rohres ausgeschlossen werden kann und das Rohrende nach oben offen (ohne Abdeckung) gestaltet werden kann.
    Die Nutzung des Waserstoffs zu Heizzwecken ist nicht machbar, da die Wasserstoffmengen sehr unterschiedlich sind und auch nur zeitweise anfallen.
    Schöne Grüsse
    Bernhard

    Hallo SIfas,
    bei mir steht die Problematik an, dass ich beurteilen soll, ob es zulässig ist, Wasserstoff über eine geeignete Rohrleitung über Dach abzublasen.
    Hintergrund: Brennstoffzellentest mit erheblichem Wasserstoffrestgasausstoss.
    TRGS 526 (Laboratorien), TRGS722 (Vermeidung...geA) geben nichts konkretes her.
    Muss ich eine Detonationssicherung / Flammensperre vorsehen? Ist das dann eine Überwachungsbedürftige Einrichtung ? Wo finde ich was, das mir bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hilft?
    Hat irgend Jemand schon Erfahrungen mit dieser Problematik?
    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.....
    Grüsse BSchmid

    Hallo,
    vielen Dank fuer eure Antworten! Es haette ja sein koennen, dass ich was uebersehen habe. Bei den vielen Vorschriften....
    Das war uebrigens das erste Mal, dass ich in einem Forum schreibe. Das funktioniert ja phantastisch!
    Gruss
    BSchmid

    Hallo Sifas,
    ich finde nirgends Angaben über eine Mindestgröße von Betriebsanweisungsaushängen. Es ist mir klar, dass eine BA nur sinnvoll sein kann, wenn sie auch gut lesbar ist. Im einen oder anderen Fall wäre ein DIN A5 Format meiner Ansicht nach ausreichend (platzsparender).
    Gibts dazu Erfahreungen?
    Viele Grüße
    BSchmid