Obere Lagerebene Übergabestelle - Eingezogener Übergabebereich nicht mehr zulässig

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  • Hallo zusammen,

    Thema Übergabebereich obere Lagerebene. Bisher war es so, dass der Übergabebereich mit mindestens 80cm eingezogenen Geländer versehen und dann einer Kette verschlossen werden durfte. Offenbar wurde im Novmeber die DGUV-Regel 108-007 zurückgezogen, mit der das "zulässig" war. Die VBG hat das bei einem Kunden jetzt in einer Begehung bemängelt und verlangt gemäß der DGUV-Information 208-061, dass Schleusengeländer, aufklappbare oder verschiebbare Geländer montiert werden.

    Ich neige ja dazu, dem per GBU zu widersprechen. Was meint Ihr?

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  • Auch hier steht doch, dass andere Lösungen machbar sind.

    Wobei der letzte Absatz dich wieder einschränkt.

    Eher nicht über eine GBU anders machen. Hier werden Dir Normen genannt und Lösungsvorschläge für eine Alternative.

    Jetzt machst du eine GBU und sagst eine Kette ist machbar. Dann stürzt einer ab, war die GBU fer umme.

    Die in dieser DGUV Information enthaltenen Lösungen schließen andere,
    mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.

    4.3.4.4 Be- und Entladestellen
    Die Absturzsicherung an Be- und Entladestellen soll nach den Grundsätzen
    des TOP-Prinzips primär mithilfe von Schleusengeländern – in DIN EN 15635
    Palettentor genannt – realisiert werden.
    Wenn der Einsatz von Schleusengeländern nicht möglich ist, sind aufklapp-
    bare oder verschiebbare Geländer zu verwenden. Die Geländer dürfen sich
    nicht in Richtung des Absturzbereichs öffnen lassen und müssen mit Siche-
    rungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen versehen sein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (2. Mai 2024 um 20:11)

  • Ich neige ja dazu, dem per GBU zu widersprechen. Was meint Ihr?

    Die Lösung mit der Kette war ja schon immer ein fauler Kompromiss, von daher verstehe ich die Forderung nach einem Schleusengeländer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die BGn gehen seit einiger Zeit durch und "ziehen die Ketten ein".... die mögen die nicht. Die wollen was feststehendes, ob das jetzt praktikabel ist oder nicht (z.B. an den Durchtritten zwischen Coils und Stanzen/Pressen, an Laderampen usw.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Sorry, aber ich kann das verstehen. Man muß sich doch nur die Statistiken anschauen um nach mehr Sicherheit zu lechzen.

    Ich persönlich sehe die Ketten als Alibi an.

    Außerdem möchte ich bei einem Unfall nicht die Verantwortung (durch erstellen einer "Gefälligkeits GBU" ) tragen.

    Ich habe bei einem Kunden einen ähnlichen Fall wo es um Siloeinfahrwinden geht, dort sind mittlerweile 2 Seile gefordert. Die Fa. die die UVV durchführt möchte auch eine neue Winde, bzw. eine Anpassung der GBU. Die Winde kostet um die 10 TEUR , da sollte ein Menschenleben doch mehr wert sein.

  • Die Ketten hängen ja nicht an der Absturzkante, sondern in einer Entfernung von 80cm dazu (eingezogener Übergabebereich). Es gibt keinen sachlichen Grund, warum ein Beschäftigter in den Übergabebereich treten sollte. Die Palette wird vom Stapler dorthinein gestellt, der Lagerist holt die Palette oben mit dem Hubwagen ab und umgekehrt.

    Das Unternehmen ist ein vorbildliches Unternehmen mit null Arbeitsunfällen in den letzten Jahren.

    Gefälligkeits-GBU habe ich noch nie erstellt und werde das auch nicht. Ich sehe nur keinen Sinn in dieser Veränderung der Regelungen. Außer Umsatzbeschaffung für die entsprechenden Anbieter. Meiner Meinung nach sollten die BGen lieber massiv in die Kontrolle gehen. Da haben wir in D riesige Defizite. Es würde ja schon reichen, wenn für den Anfang mal alle Arbeitgeber ihre GBUen einreichen müssten. Was ich da in letzter Zeit wieder zu Gesicht bekommen habe ist gruselig

  • Wir haben an der Laderampe ein Schiebegeländer mit Seitenriegel angebracht.


    Nachteil:
    - 300 Euro weniger
    - Mitarbeiter muss vor dem Beladen zuerst nach oben und den Bereich öffnen
    (MA steht nicht im Absturzbereich, sondern im Flur daneben und schiebt diese auf.

    Vorteil:
    - Der Lagerbereich wurde um 80 cm vergrößert :)
    - Sicherer Arbeitsplatz
    - Keine jährlichen UVV Kosten

    Aber schau dir mal die Aussage von Komnet an:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/21903:

    Code
    Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Dies hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann auch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, in Ihrem Fall die (inzwischen zurückgezogene) DGUV Information 208-006 herangezogen werden. Wenn dort, wie unter dem Punkt 14.6 beschrieben wird, an eingezogenen Abstellplätzen von Bühnen eine Absturzsicherung durch Ketten erfolgen darf, sofern der Abstellplatz eine Tiefe von mindestens 0,8 m hat, ist unserer Einschätzung nach die Forderung der ASR A2.1 nach mindestens gleicher Sicherheit erfolgt. Zur abschließenden Klärung empfehlen wir, die Thematik mit der zuständigen Arbeitsschutzverwaltung und/oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu besprechen.

    Aber lass dir doch die Maßnahmen von der Instandhaltung auflisten. Oftmals ist der Eigenbau gar nicht so teuer.

  • Die Ketten hängen ja nicht an der Absturzkante, sondern in einer Entfernung von 80cm dazu

    Üblicher Sicherheitsbereich an einer Absturzkante sind ja 2m, somit muss man, um die Kette zu entfernen schon ran an die Absturzkante, also in den Gefahrenbereich. Hat dann die Kette in der Hand, läuft somit im Abstand von ca. 1m an der Absturzkante entlang. Da man parallel zur Absturzkante läuft wurde das bisher toleriert. Nach der Palettenübergabe, dann das ganze in umgekehrter Richtung. Allerdings, wenn man mehrmals am Tag so eine Palettenübergabe hat, wird die Kette auch gerne "vergessen".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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