Hallo zusammen,
Thema Übergabebereich obere Lagerebene. Bisher war es so, dass der Übergabebereich mit mindestens 80cm eingezogenen Geländer versehen und dann einer Kette verschlossen werden durfte. Offenbar wurde im Novmeber die DGUV-Regel 108-007 zurückgezogen, mit der das "zulässig" war. Die VBG hat das bei einem Kunden jetzt in einer Begehung bemängelt und verlangt gemäß der DGUV-Information 208-061, dass Schleusengeländer, aufklappbare oder verschiebbare Geländer montiert werden.
Ich neige ja dazu, dem per GBU zu widersprechen. Was meint Ihr?