Hallo,
ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Schutzhandschuhen.
Und zwar geht es hier um das Label "VIRUS".
Ein Kollege von mir meint, dass ein Schutz für die Arbeit mit virenhaltigem Material nur dann gegeben ist, wenn im Produktdatenblatt die Prüfung gemäß ISO 16604, Verfahren B, vermerkt ist. Es reicht in seinen Augen nicht, wenn die Handschuhe nach DIN EN 374-2 geprüft sind und in der Kennzeichnung zusätzlich "Virus" steht.
Für meine Begriffe darf "Virus" aber nur dort stehen, wenn gemäß ISO 16604, Verfahren B, geprüft wurde. Und dann muss dies auch nicht noch einmal extra erwähnt werden.
IFA - Praxishilfen: Chemikalienschutzhandschuhe - Kennzeichnung und Normung - Schutzhandschuh gegen Mikroorgansimen
Alle Schutzhandschuhe gegen Risiken durch Mikroorganismen müssen allgemeine Anforderungen nach DIN EN 420 erfüllen....
www.dguv.de
Was meint ihr dazu? Ich hoffe auf euer Schwarmwissen.
Euch ein schönes Wochenende