Beiträge von Christin_P

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    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Schutzhandschuhen.

    Und zwar geht es hier um das Label "VIRUS".

    Ein Kollege von mir meint, dass ein Schutz für die Arbeit mit virenhaltigem Material nur dann gegeben ist, wenn im Produktdatenblatt die Prüfung gemäß ISO 16604, Verfahren B, vermerkt ist. Es reicht in seinen Augen nicht, wenn die Handschuhe nach DIN EN 374-2 geprüft sind und in der Kennzeichnung zusätzlich "Virus" steht.

    Für meine Begriffe darf "Virus" aber nur dort stehen, wenn gemäß ISO 16604, Verfahren B, geprüft wurde. Und dann muss dies auch nicht noch einmal extra erwähnt werden.

    IFA - Praxishilfen: Chemikalienschutzhandschuhe - Kennzeichnung und Normung - Schutzhandschuh gegen Mikroorgansimen
    Alle Schutzhandschuhe gegen Risiken durch Mikroorganismen müssen allgemeine Anforderungen nach DIN EN 420 erfüllen....
    www.dguv.de


    Was meint ihr dazu? Ich hoffe auf euer Schwarmwissen.


    Euch ein schönes Wochenende

    Hallo zusammen,

    ich darf seit diesem Jahr ein Labor betreuen. Bei diesem wurde für eine neue Tätigkeit eine Gaswarnanlage installiert von einer Fachfirma.

    Im letzten Jahr wurden dafür die Inbetriebnahme (inkl. Funktionstestung) sowie eine erste Wartung durchgeführt.

    Außerdem wurden durch zusätzliche Anbieter zwei GBUs erstellt. Bei diesen wurden die Tätigkeiten und ebenso das Gerät an sich (z.B. wie viel Gas tritt bei einem Leck aus) betrachtet. Für die Geräte-GBU liegt zusätzlich eine Wirksamkeitsprüfung vor.

    Nun möchte aber besagte Fachfirma noch eine Sachverständigenprüfung veranlassen, bezieht sich in der Notwendigkeit aber auf die Wirksamkeitskontrolle der GBU (welche ja bereits vorliegt).

    Für meine Logik ist die Sachverständigenprüfung im Rahmen der Inbetriebnahme als Abnahmeprüfung für eine Anlage zu verstehen. Mir erschließt sich leider nicht, weswegen es nach einer erfolgten Abnahme und Inbetriebnahme noch einer Sachverständigenprüfung bedarf.

    Wisst ihr einen Rat, wie hier weiter vorzugehen ist? Die Fachfirma selbst macht leider dicht und zeigt sich wenig kooperativ...

    Über euer Schwarmwissen bin ich sehr dankbar!

    VG Christin

    Hallo Chris,

    ich habe diesen Sommer die Ausbildung bei der BGW absolviert und da wurden die Inhalte und die LEK4 selbst über das Online-Lernportal abgeschlossen.

    Wer ist denn dein Ausbildungsträger?

    Liebe Grüße

    Christin

    Bei uns handelt es sich um geschlossene Systeme (abgedichtete Sicherheitswerkbänke), weshalb die vorherige SiFa auch keinen Anlass für ein mobiles Gerät sah. Aber zum Schutz der MA soll eben, nach Wunsch der GF, noch zusätzlich ein mobiles Gerät getragen werden.

    Hallo zusammen,

    Ich bin auf der Suche nach mobilen Gasmessgeräten, welche H2O2 messen können und hoffe ein wenig auf eure Erfahrungen und Empfehlungen.

    Hintergrund:

    Für die Desinfektion der Sicherheitswerkbänke sollen diese (in einem Reinraumlabor) mit H2O2 begast werden. Dabei handelt es sich um geschlossene Systeme. Im Reinraum selbst werden 2 feste Gasmesser installiert. Zusätzlich sollen aber noch mobile (personengetragene) Gasmesser angeschafft werden, welche während des Reinigungsvorgangs getragen werden sollen/ müssen (Dauer ca. 30 min).

    Könnt ihr mir Systeme empfehlen oder explizit wovon abraten? Bisher habe ist mir nur das Gerät von Dräger bekannt.

    Als SiFa-Neuling hoffe ihr hier auf eure Hilfe und Schwarmwissen. :)

    Liebe Grüße

    Christin_P

    Hier gibt es jemanden der Eigentümer/Betreiber der Räume ist. Der sollte sich dann auch darum kümmern...

    Eigentlich...

    Der Eigentümer lässt uns auch seit einem Jahr wegen einer defekten Brandschutztür hängen (Bestandsteil, Extraanfertigung mit Sondermaß, etc pp)...

    Danke euch allen!

    In der Tat haben wir uns nun für den Anfang für eine Unterteilung in 2 Gebiete entschieden und eine Begehung pro Gebiet alle 6 Monate.

    Mir bereiten solche Räume wie Tiefgarage (frei zugänglich auch von anderen Mietern im Haus) oder Lüftungsanlage (Zutritt hauptsächlich durch Extern) nach wie vor Bauchschmerzen. Hier habe ich keine Ahnung, wie der weitere Weg bei Auffälligkeiten ist...

    Hallo caterpilar

    an eine etappenweise Abarbeitung hab ich bisher noch gar nicht gedacht.. Danke für den Input!

    Aktuell sind wir um die 170 MA und die von uns angemietete Fläche liegt noch knapp unter 5000qm. Und ja, so wie du schriebst, haben wir sehr verschiedene Schwerpunkte.

    Hallo,

    bei uns steht nach langer Pause mal wieder eine interne Begehung (Brandschutz und Arbeitsschutz) der Räumlichkeiten durch die SiBs und den Brandschutzbeauftragten an.

    Nun habe ich mir die Frage gestellt, welche Bereiche begangen werden müssen/sollten durch uns.

    Von Büro-, Labor-, ELT-, Server- und Lagerräumen ist alles vorhanden, hinzu kommen noch gemietete Umkleiden/ Sanitärräume, Lüftungsanlage und Parkplätze.

    Wo kann man hier die Grenze ziehen, oder müssen gar alle Räume begutachtet werden, in denen Mitarbeiter:innen unterwegs sind?

    Ich hoffe auf euer Schwarmwissen...

    Liebe Grüße Christin_P