Benötigte Hilfestellung bei meiner Praktikumsarbeit LEK 2 BGHW

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  • Hallo zusammen,

    ich stecke momentan mitten in der LEK 2, genauer gesagt in der Risikobeurteilung. Mein Thema betrifft das sichere Abstellen und Verlassen des LKW.

    Ich habe bereits meine Gefährdungsfaktoren identifiziert und beschrieben, aber nun ist es an der Zeit, die entsprechenden Rechtsquellen oder gegebenenfalls Verfahren zu recherchieren und anzuwenden. Das Problem dabei ist, dass ich Schwierigkeiten habe, mich fachlich und logisch an die Risikobeurteilung heranzutasten.

    Im Anhang findet ihr meine Tabellen, damit ihr einen Überblick bekommt. Ich bin gerade etwas verzweifelt, da ich auch niemanden habe, den ich um Rat fragen könnte. Ich wäre euch daher unglaublich dankbar, wenn ihr mir dabei helfen könntet oder mir einige Tipps und Tricks geben könntet.

    Vielen Dank, Euer Azubi Antonio :)

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  • Ich habe mir das mal Interessehalber durchgelesen... da kommen sehr oft die biologischen Gefährdungen... Ich kenne das so, dass man solche Punkte, welche nicht über das alltägliche Gefährdungspotential hinaus gehen eher nicht betrachtet.

    Also wenn der Fahrer jetzt nicht unbedingt die Stadttauben von Venedig in die Wüste verbringen muss (hier hätten wir eine gegenüber der normalen Bevölkerung erhöhte Gefährdung aufgrund der Exposition und Menge)... dann würde ich das nicht gesondert Betrachten. Oder ist dieser Parkplatz in besonderer Weise biologisch belastet?

    Gleiches würde ich jetzt auch für die Hautkrebsbelastung des Fahrers annehmen - gibt es einen Grund, warum du von einer besonderen Gefährdungslage ausgehst? (z.B. bei extrem langem Aufenthalt im Freien - ähnlich zu Straßenbau oder Gärtner Arbeiten)

    Weitere Gefährdungen könnten auch Sprachbarrieren oder Ausbildungsstand des jeweiligen Fahrers (wer da so LKW fahren kann - das ich nicht ohne) sein (je nachdem welche anderen Fahrer interagieren oder in welchem Land der Parkplatz ist)...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo Eweline,

    vielen Dank zunächst für dein Feedback!

    Zum ersten Punkt: Du hast recht, eine erhöhte Gefährdung durch Vögel ist in diesem Fall nicht gegeben. Daher habe ich diesen Aspekt jetzt entfernt.

    Zum zweiten Punkt: Ich habe die erhöhte Gefahr von Hautkrebs hinzugefügt, da mein Praktikumsbetreuer betonte, dass wir auch die UV-Strahlung berücksichtigen sollten. Da die LKW-Fahrer kontinuierlich der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, besonders durch die Windschutzscheibe, nahm ich an, dass dies ebenfalls relevant ist.

    Zum dritten Punkt: Danke für den Hinweis bezüglich der Sprachbarrieren. Allerdings ist dieser Fall in unserem Betrieb unwahrscheinlich, da unsere Fahrer ausschließlich in Deutschland unterwegs sind und auf unseren eigenen Parkplätzen parken. (Hätte ich erwähnen müssen 8))


    Mein Hauptproblem ist es jetzt die ganzen Rechtsquellen und Verfahren herauszusuchen, ich weiß nicht wie ich das fachlogisch angehen soll...

    Nochmals vielen Dank für deine Anregungen.

    Viele Grüße, Antonio

  • Deine Tabellen haben unterschiedliche Nummerierungen. Die Nr. 3 ist hier entscheidend.

    Die UV Einstrahlung im geschlossenen Führerhaus wird in der Regel als nicht relevant gewertet.

    Beim rückwärts Einparken hast Du den Menschen als Gefahrenquelle. Das passt für mich nicht. Die Quelle ist der Lkw.

    Beim Lärm hast Du oft gute räumliche Wahrnehmung erwähnt, warum?

    Im Punkt 4 hast Du "Abspringen während des Abstieges aus der Führerkabine" erwähnt, was bewirkt das?

    Beim Lärm hast Du die LärmVibrationsArbschV aufgeführt. Sicher dass Du da in relevante Bereiche kommst?

    Ist Einwirkung von Vibration evt. relevant?

    Körperzwangshaltungen?

    Wie sieht es mit mutterschutzrelevanten Themen aus?

    Bei den psychischen Belastungen fehlen mir die sozialen Beziehungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel,

    vielen Dank für deine Hilfe! Hier sind die Verbesserungen:

    1. Die UV-Einstrahlung im geschlossenen Führerhaus habe ich entfernt und nur in den Teiltätigkeiten 4. und 5. belassen.
    2. Die Quelle habe ich von "Mensch" auf "LKW" geändert.
    3. Die Annahme, dass man durch Lärm eine bessere räumliche Wahrnehmung benötigt, habe ich korrigiert. Es ist offensichtlich unsinnig.
    4. Bezüglich der Körperhaltung:

      Es bewirkt die potenzielle Gefahr von Verletzungen?

    5. Für die Lärmmessungen benötige ich eine Rechtsgrundlage. Ich schlage vor, die Vorgaben des Tages-Lärmexpositionspegels zu verwenden oder?
    6. Die Langzeit-Messung der Körperhaltung (LMM) ist denke ich sinnvoll, da die Fahrer oft lange sitzen. Oder?
    7. Die mutterschutzrelevanten Themen habe ich nicht berücksichtigt, um die Anzahl der Gefährdungsfaktoren auf maximal 15 zu begrenzen, da sonst die Zeit nicht ausreicht.
    8. Bezüglich der psychischen Belastungen möchte ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PegA) durchführen. Gilt die PegA für alle psychischen Belastungen?

    Vielen Dank nochmals, Axel! Du bist echt eine große Hilfe! :D

    2 Mal editiert, zuletzt von AntonioausMUC (23. April 2024 um 11:21)

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  • Bezüglich der Körperhaltung:

    Es bewirkt die potenzielle Gefahr von Verletzungen?

    "Abspringen vom Bock" ist eine häufig bekannte Unfallursache die zu Schäden an den Sprunggelenken, Knien, Bändern und der Wirbelsäule führen kann. => Unterweisung ist erforderlich, die vorhandenen Tritte zu verwenden.

    Für die Lärmmessungen benötige ich eine Rechtsgrundlage. Ich schlage vor, die Vorgaben des Tages-Lärmexpositionspegels zu verwenden oder?

    Kann man machen, allerdings gehe ich davon aus, dass man in der Regel nicht über die untere Auslöseschwelle kommen wird. Eine Orientierende Messung dürfte hier entsprechende Hinweise liefern.

    Die Langzeit-Messung der Körperhaltung (LMM) ist denke ich sinnvoll, da die Fahrer oft lange sitzen. Oder?

    Ja, lange bewegungsarme Tätigkeit im Sitzen.

    Die mutterschutzrelevanten Themen habe ich nicht berücksichtigt, um die Anzahl der Gefährdungsfaktoren auf maximal 15 zu begrenzen, da sonst die Zeit nicht ausreicht.

    Bei Fahrtätigkeit gibt es im Mutterschutzrecht ein klares Verbot, das ist unbedingt zu berücksichtigen.

    Bezüglich der psychischen Belastungen möchte ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PegA) durchführen. Gilt die PegA für alle psychischen Belastungen?

    Psychische Belastungen sollten unbedingt Bestandteil der GBU sein, da man sie in der Regel auf andere Weise erfasst, wie die anderen Faktoren

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • "Abspringen vom Bock" ist eine häufig bekannte Unfallursache die zu Schäden an den Sprunggelenken, Knien, Bändern und der Wirbelsäule führen kann. => Unterweisung ist erforderlich, die vorhandenen Tritte zu verwenden.

    Geht klar, das habe ich mir notiert, gibt es da Regelungen oder sollte ich nur die Risikomatrix nutzen?


    Kann man machen, allerdings gehe ich davon aus, dass man in der Regel nicht über die untere Auslöseschwelle kommen wird. Eine Orientierende Messung dürfte hier entsprechende Hinweise liefern.

    Ok, dann mache ich eine orientierende Lärmmessung.. Ich habe mir ein Multifunktionsmessgerät der Klasse 2 bestellt und werde anhand den angaben der DGUV Information 209-023 eine Messung durchführen. mit den Angaben: Eine ortsfeste Messung kann sowohl in Anwesenheit als auch in Abwesenheit einer Person durchgeführt werden. Wird in Anwesenheit einer Person gemessen, wird das Mikrofon in einem Abstand von ca. 0,1 – 0,4m zum höher belasteten Ohr positioniert. Bei der ortsfesten Messung in Abwesenheit von Beschäftigten müssen die folgenden Höhen verwendet werden: • Stehende Tätigkeit: Der Schallpegelmesser wird am Arbeitsplatz in 1,55 m* Höhe über dem Boden in Blickrichtung positioniert. • Sitzende Tätigkeit: Der Schallpegelmesser wird am Arbeitsplatz in 0,80 m** Höhe über der Sitzfläche in Blickrichtung positioniert. (Nach DIN EN ISO 9612:2009-09 „Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2“ (Ingenieurverfahren): * 1,55m ± 0,075m über dem Boden; ** 0,80m ± 0,05m über der Sitzfläche bei mittiger Sitzeinstellung)


    Ja, lange bewegungsarme Tätigkeit im Sitzen.

    ich habe diese LMM (unten angehangen) gefunden, die würde ich auch nutzen...

    Bei Fahrtätigkeit gibt es im Mutterschutzrecht ein klares Verbot, das ist unbedingt zu berücksichtigen.

    Wir haben ausschließlich Männliche Fahrer, ist es dann auch nötig?

    Psychische Belastungen sollten unbedingt Bestandteil der GBU sein, da man sie in der Regel auf andere Weise erfasst, wie die anderen Faktoren

    Die sind in meiner GBU dabei da, meinte mein Praktikumsbetreuer, dass eine PegA Befragung ausreicht... reicht die oder sollte ich noch was beachten?


    Und nochmals vielen lieben Dank!! :)

  • Wir haben ausschließlich Männliche Fahrer, ist es dann auch nötig?

    Ja, alle Arbeitsplätze sind entsprechend dem Mutterschutzrecht zu bewerten. Morgen könnte ja schon eine Fahrerin bei Euch anfangen.

    Ich habe mir ein Multifunktionsmessgerät der Klasse 2 bestellt

    Du hättest auch bei Deiner BG mal nachsehen können, da gibt es im Kompendium ein Dokument W2-18.

    da, meinte mein Praktikumsbetreuer, dass eine PegA Befragung ausreicht...

    Ich kenne das System PegA nicht, gehe aber davon aus, dass es entsprechend umfassend ist. Wenn der Betreuer dies für ausreichend hält, wird das schon so sein.


    Nachtrag: Die DGUV Regel 114-615 ist bekannt? Da dürftest Du auch viele interessante Dinge zu Deinem Thema finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (23. April 2024 um 14:26)

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  • Hallo Antonio,

    nach Überfliegen deiner Ausführungen solltest du vielleicht den Titel etwas konkreter benennen, dann es gibt schon Unterschiede beim Abstellen und Verlassen eines LKW. Betrachte nur mal das Umfeld beim Kunden am Straßenrand, auf einem Betriebshof, auf dem Autobahnparkplatz, im Hafenbereich, an XX - Laderampen, auf dem Autozug usw.

    Und unter diesem (genauen) Titel dann noch einmal die Teiltätigkeiten betrachten!

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

    Einmal editiert, zuletzt von Nullchecker (24. April 2024 um 09:21)