Beiträge von AntonioausMUC

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Dafür wird sich der Bruzzel-Faktor jetzt in Dein Gehirn einbrennen, dass Du das Thema nie wieder vergessen wirst.

    Definitv :Lach:


    Auch wenn SiFas oft als Klugscheißer auftreten, wissen wir auch nicht alles. Das Forum liefert dann aber oft die notwendigen Hinweise um sich selbst ein entsprechendes Bild zu machen und die Situation einzuschätzen und dann korrekt zu bewerte

    Stimme ich dir zu!

    Hallo Frank, da hast du recht... dennoch, warum nicht ausprobieren und draus lernen, sieht auch interessant aus..

    Kurze Frage noch zu der Formel: Gibt es eine Tabelle wo ich herausfinde wie viel (brz-f), in Ordnung ist. Zudem würde ich einen 1 Wöchigen Betrachtungszeitraum einplanen da, ich nur noch 4 Wochen Zeit habe..

    Grüße!:rock2:

    kein Thema. Jeder hat mal angefangen, und hier wird sehr oft geholfen, aber auch manchmal Unsinn geschrieben

    Hallo Frank,

    Ich schätze deine und die Beiträge von Axel sehr, sie sind äußerst informativ und ich bin dankbar dafür, da mich das Thema Arbeitsschutz sehr interessiert.

    Es stört mich nicht, wenn manche es lustig finden, Azubis zu veräppeln :D Ich habe eher Mitleid mit solchen Personen...


    In diesem Sinne

    Der Antonio :D

    Moin,

    ja. Du rufst täglich den UV-Index ab und setzt das in Relation zur vorherrschenden Bewölkung. Dabei musst Du aber berücksichtigen, dass sich die Personen nicht immer in einem Bereich mit konstanter direkter UV-Strahlung aufhalten, sondern sich sowohl in sonnigen als auch in verschatteten Bereichen aufhalten. Das Ganze berechnest Du dann täglich.

    Als Berechnungsformel kann

    Vielen Dank Frank, ich befinde mich noch in der Ausbildung und hab noch einiges zu lernen..

    Hallo zusammen,

    gibt es ein Verfahren, das ich anwenden kann, um UV-Strahlung (Sonneneinstrahlung auf dem Betriebsgelände) zu messen, oder es eine Rechtsquelle, die ich für meine Risikoeinschätzung verwenden kann?

    Genaueres: Expositionszeit meiner LKW Fahrer sind ca. 5 min pro Teiltätigkeit.

    1. Teiltätigkeit: Öffnen der Fahrertür und Absteigen über die Tritte

    2. Teiltätigkeit: Über das Betriebsgelände zur Pforte gehen und Verlassen des Betriebsgeländes

    Bis jetzt habe ich leider nichts gefunden..

    Vielen Dank zusammen!

    "Abspringen vom Bock" ist eine häufig bekannte Unfallursache die zu Schäden an den Sprunggelenken, Knien, Bändern und der Wirbelsäule führen kann. => Unterweisung ist erforderlich, die vorhandenen Tritte zu verwenden.

    Geht klar, das habe ich mir notiert, gibt es da Regelungen oder sollte ich nur die Risikomatrix nutzen?


    Kann man machen, allerdings gehe ich davon aus, dass man in der Regel nicht über die untere Auslöseschwelle kommen wird. Eine Orientierende Messung dürfte hier entsprechende Hinweise liefern.

    Ok, dann mache ich eine orientierende Lärmmessung.. Ich habe mir ein Multifunktionsmessgerät der Klasse 2 bestellt und werde anhand den angaben der DGUV Information 209-023 eine Messung durchführen. mit den Angaben: Eine ortsfeste Messung kann sowohl in Anwesenheit als auch in Abwesenheit einer Person durchgeführt werden. Wird in Anwesenheit einer Person gemessen, wird das Mikrofon in einem Abstand von ca. 0,1 – 0,4m zum höher belasteten Ohr positioniert. Bei der ortsfesten Messung in Abwesenheit von Beschäftigten müssen die folgenden Höhen verwendet werden: • Stehende Tätigkeit: Der Schallpegelmesser wird am Arbeitsplatz in 1,55 m* Höhe über dem Boden in Blickrichtung positioniert. • Sitzende Tätigkeit: Der Schallpegelmesser wird am Arbeitsplatz in 0,80 m** Höhe über der Sitzfläche in Blickrichtung positioniert. (Nach DIN EN ISO 9612:2009-09 „Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2“ (Ingenieurverfahren): * 1,55m ± 0,075m über dem Boden; ** 0,80m ± 0,05m über der Sitzfläche bei mittiger Sitzeinstellung)


    Ja, lange bewegungsarme Tätigkeit im Sitzen.

    ich habe diese LMM (unten angehangen) gefunden, die würde ich auch nutzen...

    Bei Fahrtätigkeit gibt es im Mutterschutzrecht ein klares Verbot, das ist unbedingt zu berücksichtigen.

    Wir haben ausschließlich Männliche Fahrer, ist es dann auch nötig?

    Psychische Belastungen sollten unbedingt Bestandteil der GBU sein, da man sie in der Regel auf andere Weise erfasst, wie die anderen Faktoren

    Die sind in meiner GBU dabei da, meinte mein Praktikumsbetreuer, dass eine PegA Befragung ausreicht... reicht die oder sollte ich noch was beachten?


    Und nochmals vielen lieben Dank!! :)

    Hallo Axel,

    vielen Dank für deine Hilfe! Hier sind die Verbesserungen:

    1. Die UV-Einstrahlung im geschlossenen Führerhaus habe ich entfernt und nur in den Teiltätigkeiten 4. und 5. belassen.
    2. Die Quelle habe ich von "Mensch" auf "LKW" geändert.
    3. Die Annahme, dass man durch Lärm eine bessere räumliche Wahrnehmung benötigt, habe ich korrigiert. Es ist offensichtlich unsinnig.
    4. Bezüglich der Körperhaltung:

      Es bewirkt die potenzielle Gefahr von Verletzungen?

    5. Für die Lärmmessungen benötige ich eine Rechtsgrundlage. Ich schlage vor, die Vorgaben des Tages-Lärmexpositionspegels zu verwenden oder?
    6. Die Langzeit-Messung der Körperhaltung (LMM) ist denke ich sinnvoll, da die Fahrer oft lange sitzen. Oder?
    7. Die mutterschutzrelevanten Themen habe ich nicht berücksichtigt, um die Anzahl der Gefährdungsfaktoren auf maximal 15 zu begrenzen, da sonst die Zeit nicht ausreicht.
    8. Bezüglich der psychischen Belastungen möchte ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung (PegA) durchführen. Gilt die PegA für alle psychischen Belastungen?

    Vielen Dank nochmals, Axel! Du bist echt eine große Hilfe! :D

    Hallo Eweline,

    vielen Dank zunächst für dein Feedback!

    Zum ersten Punkt: Du hast recht, eine erhöhte Gefährdung durch Vögel ist in diesem Fall nicht gegeben. Daher habe ich diesen Aspekt jetzt entfernt.

    Zum zweiten Punkt: Ich habe die erhöhte Gefahr von Hautkrebs hinzugefügt, da mein Praktikumsbetreuer betonte, dass wir auch die UV-Strahlung berücksichtigen sollten. Da die LKW-Fahrer kontinuierlich der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, besonders durch die Windschutzscheibe, nahm ich an, dass dies ebenfalls relevant ist.

    Zum dritten Punkt: Danke für den Hinweis bezüglich der Sprachbarrieren. Allerdings ist dieser Fall in unserem Betrieb unwahrscheinlich, da unsere Fahrer ausschließlich in Deutschland unterwegs sind und auf unseren eigenen Parkplätzen parken. (Hätte ich erwähnen müssen 8))


    Mein Hauptproblem ist es jetzt die ganzen Rechtsquellen und Verfahren herauszusuchen, ich weiß nicht wie ich das fachlogisch angehen soll...

    Nochmals vielen Dank für deine Anregungen.

    Viele Grüße, Antonio

    Hallo zusammen,

    ich stecke momentan mitten in der LEK 2, genauer gesagt in der Risikobeurteilung. Mein Thema betrifft das sichere Abstellen und Verlassen des LKW.

    Ich habe bereits meine Gefährdungsfaktoren identifiziert und beschrieben, aber nun ist es an der Zeit, die entsprechenden Rechtsquellen oder gegebenenfalls Verfahren zu recherchieren und anzuwenden. Das Problem dabei ist, dass ich Schwierigkeiten habe, mich fachlich und logisch an die Risikobeurteilung heranzutasten.

    Im Anhang findet ihr meine Tabellen, damit ihr einen Überblick bekommt. Ich bin gerade etwas verzweifelt, da ich auch niemanden habe, den ich um Rat fragen könnte. Ich wäre euch daher unglaublich dankbar, wenn ihr mir dabei helfen könntet oder mir einige Tipps und Tricks geben könntet.

    Vielen Dank, Euer Azubi Antonio :)