Haftungserklärung (Freizeit-) Sport zwischen der Arbeit

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    :/ auf der einen Seite lese ich hier immer wieder das "Gejammer", dass SiFas Gefährdungsbeurteilungen schreiben sollen, Unterweisungen durchführen sollen, Betriebsanweisungen schreiben sollen, wofür sie doch eigentlich gar nicht zuständig sind. Auf der anderen Seite erlebe ich es genau so oft, dass sich SiFas ellenlang in Themen wie Versicherungsschutz etc. austoben.

    Wenn ich ein Becken in meinem Betrieb habe, in dem Beschäftigte in ihrer Freizeit schwimmen gehen, ist das für die Schwimmer eine Privatveranstaltung. Wer der seit längerem vermisste Karl Napp plötzlich beim nächsten Rescue-Training wieder auftaucht :whistling:, wird wahrscheinlich dann ein Mensch in einer Robe irgendwann der Geschäftsführung den Sachverhalt rechtlich erläutern.

    So lange SiFas zum Teil auftreten wie Volljuristen, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie mit allem möglichen Sch..... belästigt werden. Dieses Thema ist kein Thema für eine SiFa - ferddisch aus. Das soll jetzt keine Ansprache an den Threadersteller sein, sondern eine allgemeine Feststellung eines Menschen ohne Jurastudium und Ingenieurtitel.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn ich ein Becken in meinem Betrieb habe, in dem Beschäftigte in ihrer Freizeit schwimmen gehen, ist das für die Schwimmer eine Privatveranstaltung. Wer der seit längerem vermisste Karl Napp plötzlich beim nächsten Rescue-Training wieder auftaucht :whistling:, wird wahrscheinlich dann ein Mensch in einer Robe irgendwann der Geschäftsführung den Sachverhalt rechtlich erläutern.

    Genau das ist der Knackpunkt, der dem Chef klargemacht werden muss:

    - kein Thema für die ARBEITSsicherheit, da nicht während der Arbeitszeit

    - Thema des Versicherungsschutzes, da Betriebsgelände, ohne Aufsicht (Diebstahl, Beschädigung, Unfälle, ...) Aber: Wenn jemand im Zoo ins Bärengehege springt... wird der Zoo-Direktor belangt? Schwierig...

    Und dann auch noch den MA klar machen: Kein Arbeitsunfall, kein Versicherungsschutz, für Schäden kann man haftbar gemacht werden...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Frank, ich stimme dir zu. Ich habe unlängst meine Bedenken geäußert auf die hier verwiesenen DIN Normen hingewiesen und meine Beratungsmöglichkeit abgegrenzt, mit dem Vermerk, sich juristisch beraten zu lassen. Für mich ist das Thema raus. Meine Intention war mir Gewissheit zu verschaffen und mich selbst nicht mit Untätigkeit belasten zu müssen, ggf. vor dem Strafgericht. Ich habe diesbezüglich ASA Protokoll, Zeugen und E-Mail - Verkehr mit gerade beschriebenen Vermerk.

    Danke für eure Teils "satirischen" Beiträge. Find ich immer gut ernst gepaart mit leichtem Sarkasmus. Gern genommen!

    Somit ist das Thema abgeschlossen!

    Schön Nachmittag noch!

    VBG, BGHW