Stifte --> Gefahrgut?

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  • Hallo zusammen,

    wir haben, auch nach Abstimmung mit unserer externen Fachkraft für Sicherheit, Unsicherheiten bei der Beurteilung, ob wir unsere Stifte als Gefahrgut versenden müssen oder nicht.

    Es geht um Lackstifte mit einem Inhalt von 2,5 ml pro Stift.

    Im SDB sind folgende Angaben zu finden:

    UN 1263

    3 (F1) flammable liquids

    Verpackungsgruppe III

    Limited quantities LQ 5L

    Excepted quantities EQ Code : E1, Max. net quantity inner packaging 30ml / outer packaging 1000ml

    Worauf beziehen sich die Angaben 30 ml und 1000 ml genau?

    Ist es von unserer Liefermenge abhängig, ob ein Gefahrgut-Transport vorliegt oder nicht oder sind wir mit 2,5 ml pro Stift grundsätzlich unter allen erforderlichen Grenzen?

    Laut unserem Lieferanten handelt es sicht grundsätzlich nicht um Gefahrgut, da es sich bei Stiften um Erzeugnisse handelt. Ist die Einstufung nach REACH bzgl. Stoff, Gemisch oder Erzeugnis hier tatsächlich relevant?

    Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldungen!

    Viele Grüße

    Melanie

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  • Laut unserem Lieferanten handelt es sicht grundsätzlich nicht um Gefahrgut, da es sich bei Stiften um Erzeugnisse handelt.

    Das ist definitiv falsch!

    Bei Deinen Stiften handelt es sich um Gefahrgut, Du kannst aber Erleichterungen und Ausnahmen in Anspruch nehmen.

    Bei den 30 ml und 1000 ml handelt es sich z.B. um so eine Ausnahme, nämlich die freigestellte Menge nach ADR 3.5.1.2. Hierbei sind 30 ml die maximal zulässige Menge je Innenverpackung, das wäre meiner Meinung nach der Stift. Die 1000 ml dann die maximal zulässige Menge je Außenverpackung. Hast Du also 400 Stifte in einem Karton kommst du auf die 1000 ml. Das wäre gerade noch zulässig. Bei 401 Stiften im Außenkarton kannst Du diese Erleichterung nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Es gibt dann noch die begrenzte Menge nach ADR 3.4, da wären 5L möglich.

    Dazu solltest Du Dich aber fachkundig beraten lassen um eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 kommt Ihr eh nicht herum.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ergänzend: die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht der passende Ansprechpartner für Gefahrgut. Dafür sieht das Gefahrgutrecht den Gefahrgutbeauftragten (für Straße, Schiene, Binnenschiff und See gemäß GbV) vor. Sucht euch also einen Gefahrgutbeauftragten mit den für eure Verkehrsträger, mit denen ihr eure Stifte transportieren wollt, passenden Qualifikationen. Dieser kann euch dann auch gleich bei den erforderlichen, von den Verkehrsträgern abhängigen Gefahrgut-Unterweisungen unterstützen.

  • ergänzend: die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht der passende Ansprechpartner für Gefahrgut. Dafür sieht das Gefahrgutrecht den Gefahrgutbeauftragten (für Straße, Schiene, Binnenschiff und See gemäß GbV) vor. Sucht euch also einen Gefahrgutbeauftragten mit den für eure Verkehrsträger, mit denen ihr eure Stifte transportieren wollt, passenden Qualifikationen. Dieser kann euch dann auch gleich bei den erforderlichen, von den Verkehrsträgern abhängigen Gefahrgut-Unterweisungen unterstützen.

    Gibt es im Netz eine Übersicht über Gefahrgutbeauftragte? Wir sitzen in der Nähe von Nürnberg.

  • Gibt es im Netz eine Übersicht über Gefahrgutbeauftragte? Wir sitzen in der Nähe von Nürnberg.

    Hallo Melanie,

    eine Übersicht ist mir nicht bekannt. Aber wenn ihr in Nürnberg einen der großen Logistiker fragt, die haben für den Transport Kennzeichnungspflichtiger Güter die personelen Resourcen mit entsprechend geschulten Personal und können das für euch übernehmen. Das machen die na klar nicht für lau, aber dann hast du es extern und nicht intern. :)


    Gruß Andy (aus Nürnberg)

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Gibt es im Netz eine Übersicht über Gefahrgutbeauftragte?

    Nein, aber eine Suche liefert einige Treffer. Die bekannten Prüforganisationen bieten diese Dienstleistung auch als externe Berater an. Ich gehe davon aus, dass Ihr wahrscheinlich die Ausnahmen der GbV in Anspruch nehmen könnt und keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen müsst, aber die notwendige Fachexpertise benötigt. Somit kann man mit einem minimalen Beratungs- und Schulungssystem auskommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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