Jahresbericht gemäß §5 DGUV Vorschrift 2

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  • Moin,

    ich bin mir eigentlich relativ sicher, die Antwort auf meine Fragen schon einmal hier gefunden zu haben, aber trotz intensiver Suche, habe ich keine Treffer erzielt.

    Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Jahresberichte gemäß $5 DGUV Vorschrift 2 bzw. welche Aufbewahrungsfrist wird empfohlen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hab dazu das hier im Forum gefunden: Aufbewahrungsfristen

    Allerdings habe ich in dem Artikel nichts zu den SiFa-Jahresberichten gefunden.

    Mir wurde mal gesagt: wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt dann halte dich an die interne Vorgabe zur Dokumentation. Wenn es hier auch nichts gibt dann macht es Sinn immer die Vorgängerversion parat zu haben. War dann am überlegen bzgl. dem Managementreview. Hier ist der SiFa-Bericht auch Teil davon. Aber auch hier gibt es, ausser bei IATF 16949, keine vorgegebenen Aufbewahrungsfristen.

    ABER: in der heutigen Zeit wo alles elektronisch abgelegt wird und die Berichte 100KB bis 2MB groß sind, je nach Umfang... Solange ich eine gute Ablagestruktur habe hebe ich mir alles auf, auch Mails. Speicherplatz ist günstig und braucht wenig räumlichen Platz (Verhältnis meiner Daten in Ordner zu elektronischem Speicher).

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • moin,

    eine exakte Antwort konnte ich leider auch nicht finden aber aus dem Bauch heraus würde ich mich an den Fristen für die ASA-Berichte orientieren. Hier gilt 10 Jahre.

    Allerdings musste ich vor kurzem zwei Fälle von Berufsunfähigkeitsrente bearbeiten, hier waren die Mitarbeiter über 10 Jahre nicht mehr im Unternehmen und ich hätte mich gefreut wenn ich aus dieser Zeit irgendwelch Unterlagen zur Verfügung gehabt zu haben.

    Viele Grüße

    Matthias

  • Moin,

    ich bin mir eigentlich relativ sicher, die Antwort auf meine Fragen schon einmal hier gefunden zu haben, aber trotz intensiver Suche, habe ich keine Treffer erzielt.

    Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Jahresberichte gemäß $5 DGUV Vorschrift 2 bzw. welche Aufbewahrungsfrist wird empfohlen?

    Gruß Frank

    mir ist neu, dass das Jahresberichte sind. In der Vorschrift 2 steht "regelmäßig", dass kann also auch öfter sein. M.E. wäre die ASA-Sitzung ein sinnvoller Termin.

    Zur eigentlichen Frage: die Aufbewahrungsfrist ist nicht gesondert geregelt. Ich würde dazu raten, den Bericht die üblichen 10 Jahre aufzubewahren. Falls mal etwas sein sollte, kann der Unternehmer ja sonst nicht nachweisen, dass er seine Pflicht, die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu diesem Bericht zu verpflichten, erfüllt hat.

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