Befähigungsnachweis Kranbedienung

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  • Hallo Kollegen,
    hat jemand von Euch Erfahrung mit einer betriebsinternen Durchführung einer Schulung zur Erreichung des Befähigungsnachweises für Kranführer?
    Oder weiß jemand wo ich tiefgreifendere Informationen als in der BGG 921 bekommen kann?

    Danke im vorraus!

    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von hansgas (5. März 2008 um 14:34)

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  • Es gibt Sachkundige Personen und Lehrgänge bei der BG Fahrzeughaltung über alles mit Kranen.

    Könnte vielleicht Interressant sein.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    • Offizieller Beitrag

    hallo,

    ich habe für unseren betrieb den sachkundigen beim HDT gemacht und unterrichte unsere MA im betrieb.
    schau dir mal verschiedene lehrgangs veranstalter an, die bieten die sachkunde an und kannst dann im betrieb selber ausbilden.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo Kollegen, Ihr habt mir schon weitergeholfen. Ich weiß nun, das ich nur auf der rechtlich sicheren Seite bin, wenn ich zuerst die Sachkunde erlange, um Kranführer ausbilden zu dürfen.

    Danke Uwe !

  • vergesse nicht Deine Einweisungen entsprechend schriftlich mit den wesentlichen Inhalten zu dokumentieren ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Hallo zusammen,

    haltet ihr es denn für legitim den Unterweisungsinhalt der BGG derart zu komprimieren, dass der Befähigungsnachweis mit einer Verwendungsbeschränkung "nur für flurbediente Krane" ausgestellt wird?

    mfg.

    Uwe