Exposition ggü. krebserzeugenden Produkten

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  • Ist das immer noch dieses Thema?

    Bariumchromat - Gefahrstoffe - chemische und biologische Stoffe - SIFABOARD

    Es gibt ein aktuelleres SDB für das Gemisch

    Dort wird für Bariumchromat ein ATE dermal von 300 angegeben. Damit ist der Stoff Acute Tox. 3, H311 also giftig bei Hautkontakt. Im Gemisch wird dann daraus rechnerisch Acute Tox 4 mit H312 gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Das Gemisch selbst wurde nicht untersucht.

    Die Einstufung Acute Tox 3 erfolgt auch im Dossier des lead Registranten: Dossier

    Wenn ich also eine dermale Aufnahme bei der akuten Toxizität habe, kann ich das bei der cancerogenen Wirkung doch nicht ausschließen oder?

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  • Gestis sagt dazu: Jedoch kann bei starker Schädigung der Haut eine Aufnahme von Barium- und Chromationen nicht ausgeschlossen werden.

    Ich habe mal nach VSK geschaut aber nichts gefunden. Falls es da etwas gibt, kann man diese ja anwenden.

    Da Bariumchromat ja in Lösung vorliegt und man zugegeben nichts über die Luft wird messen können, stellt sich die Frage wie dies Nachzuweisen ist.

    Siehe §7GefStoffv Abschnitt 8

    (8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Das ist natürlich nen dickes Ding! Das Bariumchromat nun auf einmal H311 ist, haut mich echt um. Insbesondere auch deshalb, weil GESTIS dies eben nicht ausweißt.

    Demnach wäre es cancerogen relevant.

  • Hab ich übersehen, es wird ja ein DNEL für die dermale Exposition angegeben. Der liegt bei 28.5 mg/kg bw/Tag. Da müssten eure Leute schon in dem Zeug baden bis eine relevante Aufnahme erreicht wird.

    Also, bei der Anwendung, kleine Menge, Auftragen mit dem Pinsel würde ich im Rahmen der GB zu dem Schluss kommen: geringe Gefährdung, keine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis aber gesonderte Betrachtung bei der Beschäftigung Schwangerer

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Da Bariumchromat ja in Lösung vorliegt und man zugegeben nichts über die Luft wird messen können, stellt sich die Frage wie dies Nachzuweisen ist.

    Siehe §7GefStoffv Abschnitt 8

    (8) Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Er hat die Einhaltung durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition zu überprüfen

    Tut es ja nicht. Bariumchromat ist so gut wie nicht löslich. Es ist als Gemisch mit anderen Stoffen eher eine Suspension. D. h. es liegt als (heterogener) Feststoff (Pulver) im Gemisch vor...

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  • Das ist natürlich nen dickes Ding! Das Bariumchromat nun auf einmal H311 ist, haut mich echt um. Insbesondere auch deshalb, weil GESTIS dies eben nicht ausweißt.

    Demnach wäre es cancerogen relevant.

    Gestis nimmt sich das SDB von Sigma als Basis und da steht der H311 halt nicht drin, es gibt ja auch keine Legaleinstufung für Bariumchromat daher ist die Herstellereinstufung das Maß der Dinge

    Grüße

    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Gestis nimmt sich das SDB von Sigma als Basis und da steht der H311 halt nicht drin, es gibt ja auch keine Legaleinstufung für Bariumchromat daher ist die Herstellereinstufung das Maß der Dinge

    Umso ärgerlicher ist es, dass mir der Hersteller das alte SDB vorgelegt hat und nicht darauf hinwies, dass sich hier eine mMn signifikante Änderung ergab. Ich könnte kotzen! Aber danke, dass du das neue eingestellt hast.

  • Umso ärgerlicher ist es, dass mir der Hersteller das alte SDB vorgelegt hat und nicht darauf hinwies, dass sich hier eine mMn signifikante Änderung ergab. Ich könnte kotzen! Aber danke, dass du das neue eingestellt hast.

    Der H311 steht auch im älteren SDB, nur die Angabe des ATE ist neu. Alle wesentlichen Änderungen im SDB sind mit einen kleinen blauen Dreieck pasted-from-clipboard.png gekennzeichnet

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • die Einträge in Gestis haben keine rechtliche Relevanz, ausschlaggebend ist die Einstufung durch den Hersteller. Dieser muss mindestens die Legaleinstufung nach Anhang VI, Tabelle 3 verwenden. Ist ein Stoff dort nicht gelistet muss der Hersteller anhand der ihm vorliegenden Daten selber einstufen. Siehe auch FAQ zu gestis IFA - GESTIS-Stoffdatenbank: FAQ - Häufig gestellte Fragen (dguv.de)

    Du musst natürlich ein SDB auf Plausibilität überprüfen aber sofern eine Einstufung nach den angegebenen Daten wie ATE oder LC 50 o.ä. plausibel ist, ist die Einstufung aus dem SDB zu übernehmen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Weil Bariumchromat nicht hautresorptiv ist.

    Danke für die Info. :thumbup:

    In diesem Fall würde ich das in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und damit sollte die Sache erledigt sein. Es liegt zwar eine "Tätigkeit mit..." vor, aber es besteht offenbar tatsächlich keine Gefahr der Aufnahme.

    EDIT: aus dem weiteren Verlauf der Diskussion habe ich gesehen, dass es nach aktuellerer Einstufung wohl doch hautresorptiv ist.

  • Danke für die Info. :thumbup:

    In diesem Fall würde ich das in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und damit sollte die Sache erledigt sein. Es liegt zwar eine "Tätigkeit mit..." vor, aber es besteht offenbar tatsächlich keine Gefahr der Aufnahme.

    EDIT: aus dem weiteren Verlauf der Diskussion habe ich gesehen, dass es nach aktuellerer Einstufung wohl doch hautresorptiv ist.

    Das tut mir echt leid. Ich habe mich hier geirrt und von Gestis leiten lassen. Gestis sagt nein, allerdings sagt der Hersteller und ECHA ganz klar ja. Mea culpa. Es ist definitiv so, wie es Awen gestern schrieb. Sorry nochmals 🥴

  • Das tut mir echt leid. Ich habe mich hier geirrt und von Gestis leiten lassen. Gestis sagt nein, allerdings sagt der Hersteller und ECHA ganz klar ja. Mea culpa. Es ist definitiv so, wie es Awen gestern schrieb. Sorry nochmals 🥴

    Dont´t worry, be happy :)

    Gestis ist ja eine "offizielle" Infoquelle, auf die man sich verlassen können sollte. Denen müsste man einen Hinweis geben. Das werde ich über einen anderen Kanal mal machen.

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  • Dont´t worry, be happy :)

    Gestis ist ja eine "offizielle" Infoquelle, auf die man sich verlassen können sollte. Denen müsste man einen Hinweis geben. Das werde ich über einen anderen Kanal mal machen.

    Hi, die Angaben in gestis sind schon ok. Das Problem ist halt, dass Hersteller eines Stoffes zu unterschiedlichen Einstufungen kommen können. Für Bariumchromat gibt es keine Legaleinstufung. Daher kann das bei den Einstufungen, je nach Hersteller, zu Unterschieden kommen.

    Hier Bariumchromat kann man sehen mit welchen unterschiedlichen Einstufungen Bariumchromat gemeldet wurde

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi, die Angaben in gestis sind schon ok. Das Problem ist halt, dass Hersteller eines Stoffes zu unterschiedlichen Einstufungen kommen können. Für Bariumchromat gibt es keine Legaleinstufung. Daher kann das bei den Einstufungen, je nach Hersteller, zu Unterschieden kommen.

    Hier Bariumchromat kann man sehen mit welchen unterschiedlichen Einstufungen Bariumchromat gemeldet wurde

    Grüße

    awen

    Super Info, vielen Dank! :thumbup: