Bariumchromat

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  • Guten Tag,

    wir verwenden einen Masselack (Korrosionsschutz) in welchem Bariumchromat enthalten ist. Das entsprechende SDB weißt Bariumchromat mit H350 aus. In der Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Stoffe) der DGUV wird Bariumchromat jedoch nicht als ein solcher Stoff benannt. Auch die Gestis der IFA führt den H-Satz "350" nicht für Bariumchromat. Kennt sich jemand mit diesem Stoff aus und weiß ggf. Rat?

    Danke und viele Grüße...

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  • Danke für den Hinweis... Die ECHA weißt H350 aus. In der CLP-VO steht für Chrom(VI)-Verbindungen H350i bzw. Carc. 1B: "Chrom (VI) -Verbindungen mit Ausnahme von Bariumchromat und von an anderer Stelle hierin angegebenen Verbindungen". Dies würde der Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe der DGUV entsprechen... Ich stehe da ein bisschen auf dem Schlauch.

    Einmal editiert, zuletzt von Snooze (12. Mai 2021 um 18:19)

  • Noch gibt es keine entsprechend verbindliche Mindesteinstufung nach CLP, aber Hersteller können ja anhand entsprechender Daten selbst strenger einstufen. Bariumchromat ist nach IARC als cancerogen eingestuft, somit durchaus plausibel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Besten Dank. Ich kannte IRC-Organisation nicht. Man lernt nie aus. Dort habe ich zwar Chrom(VI) - Verbindungen als krebserregend gefunden. Explizit ausgewiesenes Bariumchromat nicht. Zwar ist Bariumchromat eine Chrom(VI) - Verbindungen, aber es wird ja nun nach CLP extra ausgenommen. Und das SDB der Gestis - Datenbank weist keine Karzinogenität aus... Mhhh schwierig.

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  • Das ist aber nicht unplausibel. Bariumchromat ist weitestgehend unlöslich in Wasser, kann im Organismus also nicht interagieren und wird unverändert ausgeschieden.

    Problematisch würde es m.E. bei lungen- oder sogar alveolengängigen Fein(st)stäuben da würde ich Bariumchromat eine größere Wirkung unterstellen als z.B. Bariumsulfat.

    d.h. in der GB würde ich bei dermaler und oraler Exposition keine Kanzerogenität unterstellen, bei inhalativer Exposition schon.

    Wenn die Freisetzung als Aerosol ausgeschlossen ist, wäre für mich alles i.O.- zumindest was das Barium angeht, die anderen Komponenten müssen natürlich auch noch berücksichtigt werden.

    Als: Pinseln, nicht sprühen und GB wie bei "normalen" Lacken.

  • @Schmandhoff. Danke für deinen Beitrag. Ich finde es halt irritierend, dass DGUV samt der Gestis eben kein H350 unterstellen. Auch der oft anzutreffende Hinweis, dass Cr(VI) - Verbindungen außer Bariumchromat H350 sind ist für mich (bedauerlicherweise) ein Indiz, dass selbige Verbindung nicht H350 ist.

    Die Feststellung ob nun ja oder nein ist mE nicht trivial, da doch damit weiter Maßnahmen in nicht unerheblichen Umfang einhergehen...

    Schwierig, schwierig... 🙄

  • Wie AxelS schreibt, wenn der Hersteller andere Informationen hat, muss er es so einstufen wie es sich aus der Datenlage ergibt. Du kannst die Angaben aus dem SDB jedenfalls nicht einfach ignorieren.

    Ich würde so vorgehen, wie es Schmandhoff beschrieben hat. Du kannst auch den Lieferanten anschreiben und ihn fragen wie er zu seiner Einschätzung gekommen ist

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Awen...Danke.

    Ich würde das SDB nie ignorieren. Es ist aber auch auf Plausibilität hin zu überprüfen (hierzu TRGS 400). Ich habe nunmehr den Hersteller angeschrieben und Ihn auf § 4 (9) GefStoffV aufmerksam gemacht. Nun heißt es warten...;)

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  • ............... Ich habe nunmehr den Hersteller angeschrieben und Ihn auf § 4 (9) GefStoffV aufmerksam gemacht. Nun heißt es warten...;)

    Hast du eigentlich eine Antwort erhalten?

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hast du eigentlich eine Antwort erhalten?

    Hallo awen. Ja habe ich. Der Hersteller beruft sich auf ein entsprechendes ECHA-Dossier. Die stuft BARIUMCHROMAT als carc. 1A ein. Dummerweise wird aber die Einstufung nach CLP VO vorgenommen, so auch im entsprechenden SDB.

    Die sachverständigende Stelle meiner Behörde macht auch gerade dicke Backen und weiß nicht so richtig weiter. Fakt ist, dass SDB ist nicht schlüssig...

  • Hallo awen. Ja habe ich. Der Hersteller beruft sich auf ein entsprechendes ECHA-Dossier. Die stuft BARIUMCHROMAT als carc. 1A ein. Dummerweise wird aber die Einstufung nach CLP VO vorgenommen, so auch im entsprechenden SDB.

    Die sachverständigende Stelle meiner Behörde macht auch gerade dicke Backen und weiß nicht so richtig weiter. Fakt ist, dass SDB ist nicht schlüssig...

    Kenn ich... da brauchst du einen langen Atem und eine gute Dokumentation.

    Ich habe hier mit kleinen Firmen außerhalb der EU (in unserem Fall USA) zu tun, die aber Vertretungen in der EU haben...

    Konzentrationsangaben im SDB passen nicht zum Analysenzertifikat - nach unserem Hinweis wird gerade mal die kritische Komponente (ausschlaggebend für die Einstufung) angepasst - aber dass wir eine Lösung haben und das SDB immer noch einen Feststoff beschreibt müssen wir mehrmals kritisieren... Nach mehreren Hinweisen haben wir aktuell wir eine Lösung, die zwei Zeilen weiter unten aber einen pH von x hat, wenn wir das Material re-hydrieren... ahjaaaa.:/ Ich bezweifele dann natürlich auch alle anderen Angaben der 3,4,6, etc. Revision.

    Problem an solchen Sachen ist wie immer die Einstellung der eigenen Firma: Ist man gewillt ggf. sich von dem Lieferanten zu trennen? Solange der Lieferant keine Einschränkungen spürt, sieht er eine korrektes SDB als großes entgegenkommen seinerseits...(was stellen sich die Arbeitsschützer aber auch an...)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo awen. Ja habe ich. Der Hersteller beruft sich auf ein entsprechendes ECHA-Dossier. Die stuft BARIUMCHROMAT als carc. 1A ein. Dummerweise wird aber die Einstufung nach CLP VO vorgenommen, so auch im entsprechenden SDB.

    Die sachverständigende Stelle meiner Behörde macht auch gerade dicke Backen und weiß nicht so richtig weiter. Fakt ist, dass SDB ist nicht schlüssig...

    Hi,

    alles nicht mehr so einfach in Zeiten von Reach.

    Das echa-dossier hat sich nicht die Echa ausgedacht, sondern das basiert auf den Daten der Hersteller. Die reichen für ihre Stoffe ein Dossier ein. Wenn sie Anhaltspunkte haben, die dafür sprechen das ein Stoff carcinogen ist, dann müssen sie ihn so einstufen, das entsprcit dann auch der CLP-Vo. Die Herstellereinstufung kann also durchaus schärfer sein als das was du bei gestis findest oder auch schärfer als in Tabelle 3 im Anhang 6 der CLP-VO.

    Wenn du bei der echa nachliest, siehst du, das alle Registranten den Stoff als carcinogen eingestuft haben.


    Alle die ein Dossier eingereicht haben stufen Bariumchromat so ein.

    Und wenn du mal nach aktuellen SDB suchst, dann haben viele jetzt umgestellt und stufen Bariumchromat als Carc. 1b und Repr. 1 B ein

    Bariumchromat1

    Bariumchromat2

    Grüße

    Astrid


    Proposed harmonised classification by the dossier submitterCarc. 1B, H350

    Repr. 1B, H360D

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Danke Astrid. Ich da völlig bei dir. Dumm ist halt nur, dass der Hersteller in seinem SDB explizit auf CLP abstellt und nach hiesige Lesart diese Bariumchromat nicht als H350 ausweist - zumal REACH ja der Zulassung und nicht der Einstufung dient. Alles nicht so einfach zu rezipieren 🤪