Unterstellböcke /Absetzböcke

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  • Hallo zusammen,

    da wir bei uns im Unternehmen mobil verschieden Messungen an Anlagen, Maschinen und Bauteilen durchführen möchten wir auch unsere Mitarbeiter in Sachen Ergonomie noch mehr schützen.

    Wir brauchen speziell angefertigte Schwerlast - Absetz/Unterstellböcke. Diese kann man im normalen Markt nicht einfach finden.

    Meine Frage ist, wer darf solche Böcke nach Maaß herstellen?

    Wir haben einen eigenen Stahlbau und Schmiede. Die führen auch die ganzen Reparaturen in den Betrieben durch. Dürfen die solche Böcke herstellen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Statik? Zeichnung?

    Ich habe auch diesbezüglich nicht in den Vorschriften etwas gefunden.

    Ich freue und bedanke mich vorab für die Antworten.

    Beste Grüße Sifa 86

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  • Hi,

    die Herstellung ist nicht das Ding. Letztlich kommt es auf die Statik an. Eine Belastungsberechnung, die deine Gebrauchswerte mit 100% Sicherheit bestätigt, nun das sollte jeder qualifizierte Metallbauer hinbekommen.

    Für Schweissnähte gibt es bei euch vielleicht auch einen SFI (Schweiss-Fach-Ing) oder etwas ähnliches?

    Wenn du die Metallbauseite dann noch mit dem Arbeitsschutz ergänzt, alles dokumentierst und überprüfbar machst, dann bist du doch schon gut aufgestellt.

    Für unsere Eigenkonstruktionen nehmen wir diesen Weg. Also alles für uns intern.

    Aber, vorab checken ob ein Kauf vielleicht möglich und günstiger ist.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich bin oft in Werkstätten unterwegs und finde dort die selbstgebauten Unterstellböcke. Mir fehlt hier immer die "Lastangabe" bzw. eine durchgeführte Lastprüfung.

    Deshalb lasse ich die gefundenen Objekte auch meistens entsorgen...

  • Hab ich mehrfach auch gefunden....

    Teils kannst du die nicht berechnen.... Wir sind so vorgegangen:

    Wir haben definiert wie "schwer" die Dinger maximal belastet werden durften, dann haben wir die Last x1,5 genommen und uns Sachen gesucht die so schwer waren (meist IBC mit Wasser) und haben die draufgestellt und den Bereich abgesperrt.

    Dann haben wir sie zwei Tage stehen lassen. Nachdem nix passiert ist, haben wir sie für die definierte Nutzlast freigegeben. Und sie wurden/werden 1x im Jahr mit der "Prüflast" überprüft...

    Wir haben aber auch vom Zimmermann welche bekommen, die entsprechend berechnet und mit Plaketten gekennzeichnet waren.

    Hat nicht die Welt gekostet.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Moin,

    wenn keine Berechnung möglich ist, würde ich "Versuch-Macht-Klug" machen.

    Von Anfang an: Dokumentation

    Zustand: ok?

    Welche Last will ich haben?

    Prüfen mit der max. Last + 100%!

    System absperren und ruhen lassen.

    Gibt es statische Verformungen (= entsorgen) oder dynamische Verformungen?

    Eure Prüfungen müssen nachvollziehbar sein. Ihr checkt ein Arbeitsgerät!

    Dazu gehört immer die GB, BA, ....!

    Habt ihr das gemacht, dann habt ihr ja 100% Sicherheit mit drin.

    Alles sauber mit Belastungsangaben und dem Verwendungszweck versehen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    folgender Vorschlag:

    "Schwerlastauflagen" - für Produktion/Lagerung/Transport von Bauteilen mit Massen > 150 KN

    1. Abklärung, ob Bauteil (Auflage/Bock usw,) der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (europäische Bauproduktenverordnung) zum Inverkehrbringen von Stahl- und Aluminiumtragwerken unterliegt?

    2. Dann Anwendung von EN 1090 1 - 3 als Konformitätsnachweis, für die werkseigene Produktionskontrolle, die Herstellerzertifizierung und die CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden - auch bei Eigenvertigung.

    3. Einmalige Verwendung oder mehrmaliger Gebrauch?

    4. Dann Konstruktion mit ggf. a. statische Berechnung nach DIN EN 1993, b. Festigkeitsberechnung, c. Festigkeitsnachweiss rechnerisch und erxperimentell und d. ggf. Standfestigkeitsnachweiss gegen Kippen; einschl. Dokumentation, Fertigungskontrolle und Kennzeichnung der Bauteile (Tragfähigkeit, Eigenmasse, CE/Baujahr, Hersteller, Invent./Identifikations Nr.).

    Ich spreche hier von Schwerlastauflagen nach Schwerlasthakenversicherung (richtige Definition Schwergutversicherung) für Transport/Lagerung - in der Regel ab 150 KN Gesamtmasse Bauprodukt (Druckbehälter, Stahlbauteile, Apparate, Maschinen usw,), je nach Versicherer und Land unterschiedlich.

    MFG

    Holger