Umgang mit Lithium Ionen Akkus in die Brandschutzordnung Teil B

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  • Hallo Lieb Kollegen und Kolleginnen,

    aktuell überarbeite ich die Brandschutzordnungen Teil B für einen Betrieb. In diesem wird mit sehr vielen Lithium-Ionen-Akkus umgegangen. Wie geht ihr damit um, übernehmt ihr den Umgang im Ernstfall mit den Akkus in die Brandschutzordnung? Falls ja, in welchen Bereiche?

    Oder seid ihr gar anderer Meinung und es wird in der Brandschutzordnung nicht thematisiert.

    Viele Grüße,

    Stefan

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  • Moin,

    was möchtest du denn dort aufnehmen? unter welchem Punkt und mit welcher Handlung?

    (BSO nach DIN 14096)

    c) Brandverhütung - hier würde ich es relativ allgemein halten wie bei allen elektrischen Geräten - Sach- und Fachgerechter Einsatz

    g) Verhalten im Brandfall - initiiert ein Akkubrand ein anderes Verhalten, als ein Papierkorbbrand? - nein

    k) Löschversuche unternehmen - hier unterscheiden sich die Versuche nicht von den Löschversuchen eines Papierkorb, der Erfolg könnte jedoch ausbleiben, wie auch bei allen anderen Feuern - erwähnen führt nur zu mehr volumen und unverständnis

    l) Besondere Verhaltensregeln - keine Anderen bei Akkubränden als normalen Bränden.

    Ich habe es nicht in der BSO, lasse mich aber dennoch gerne überzeugen ...

    Beste Grüße

    J.H.J

    Einmal editiert, zuletzt von J.H.J (28. Februar 2024 um 14:55)

  • Hallo Stefan,

    ich habe die BSO bei uns im Filialbetrieb und den Verwaltungsstandorten erstellt und diesen Punkt nicht hereingenommen.

    Der Umgang wurde in einer separaten Betriebsanweisung für elektrische Betriebsmittel berücksichtigt - bei uns wurde das Aufladen in Filial- und Büroräumen untersagt;

    ggf. Erlaubnis in den dafür vorgesehenen sicheren Unterständen oder Spezialschränken erteilen, wenn vorhanden (#Sachversicherer).

  • Das sind gute Punkte.

    Bei verdächtigen Akkus (aufblähen, besonders Heiß) habe wir Zarges Boxen zur Verfügung gestellt in diese sofort die Akkus geworfen werden können. An dieses Vorgehen hatte ich gedacht zum Beispiel.

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  • Hallo Stefan,

    ich habe die BSO bei uns im Filialbetrieb und den Verwaltungsstandorten erstellt und diesen Punkt nicht hereingenommen.

    Der Umgang wurde in einer separaten Betriebsanweisung für elektrische Betriebsmittel berücksichtigt - bei uns wurde das Aufladen in Filial- und Büroräumen untersagt;

    ggf. Erlaubnis in den dafür vorgesehenen sicheren Unterständen oder Spezialschränken erteilen, wenn vorhanden (#Sachversicherer).

    Hallo CLusie,

    unsere Akkus werden Technisch nach Betriebsschluss vom Netzt genommen. Kein Laden ohne Aufsicht. Mitgebrachte Akkus dürfen bei uns eh nicht geladen werden, auch nicht das private Handy.

    Betriebsanweisungen hierzu haben wir auch erstellt, aber vielleicht war es das dann auch.

    Da in der DIN nicht wirklich was dazu steht.

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  • Servus,

    ich weiß zwar nicht ob dir das weiterhilft, aber die DGUV hat im Februar 2024 eine neue Information 205-041 "Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien" veröffentlicht.

    Hier der Link

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Servus,

    ich weiß zwar nicht ob dir das weiterhilft, aber die DGUV hat im Februar 2024 eine neue Information 205-041 "Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien" veröffentlicht.

    Hier der Link

    Hallo Mestragon, danke dir für den Hinweis. Ich habe es zufällig gestern auch in meinem Postfach (Newsletter) entdeckt. Das muss ich mir jetzt mal anschauen.

    Grüße, Stefan

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