Hallo Lieb Kollegen und Kolleginnen,
aktuell überarbeite ich die Brandschutzordnungen Teil B für einen Betrieb. In diesem wird mit sehr vielen Lithium-Ionen-Akkus umgegangen. Wie geht ihr damit um, übernehmt ihr den Umgang im Ernstfall mit den Akkus in die Brandschutzordnung? Falls ja, in welchen Bereiche?
Oder seid ihr gar anderer Meinung und es wird in der Brandschutzordnung nicht thematisiert.
Viele Grüße,
Stefan