Hallo liebe SiFa-Community,
ich möchte gerne auf Eure Erfahrung zurückgreifen.
Mein Arbeitgeber ist ein Filialunternehmer im textilen Einzelhandel. Nun kam eine Anfrage aus einer Filiale in Baden-Württemberg mit folgendem Inhalt:
Es gab eine Nachbarschaftsbeschwerde, weil die Piktogramm-Beleuchtung der Notausgänge in allen Schaufenstern zu hell ist. Auf den eingereichten Fotos ist es wirklich sehr hell.
Die technischen Maßnahmen (Schaufensterfolie, andere Leuchtmittel usw.) sind uns klar und weitergegeben und werden umgesetzt.
Mich interessiert jedoch die rechtliche Lage, ob die Beleuchtung nachts ausgeschaltet werden darf.
Es handelt sich um Räumlichkeiten, die nachts nicht betreten oder durch die hindurchgegangen werden muss - es befindet sich also kein Mensch dort. Gegebenenfalls könnte sich ein Einbrecher dort aufhalten.
In dem einschlägigen Regelwerk finde ich, dass - wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (also das Gebäude außer Betrieb ist - die Notausgangsbeleuchtung gemäß den geltenden Vorschriften ausgeschaltet werden kann, wenn geltende Vorschriften nicht dagegen sprechen. In der Bauordnung des Bundeslandes BW finde ich keinen Hinweis und auch sonst verzettle ich mich immer mehr .
Ich würde gerne eine gesicherte und keine gefühlte Auskunft geben.
Könnt Ihr mir bitte helfen?