PROBLEM - SIFA 3.0 Ausbildung mit Bildungsgutschein OHNE LERNFELD 6

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich wende mich vertrauensvoll an Euch mit der Bitte um Rat. Ich komme ursprünglich aus dem kaufmännischen Bereich, Presse, Verlag, Journalismus und Design. Bin diplomierter Kommunikationsdesigner und 47J alt - wohnhaft in Hamburg.

    Über die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) werde ich die SIFA 3.0 Ausbildung am 7.März 2024 beginnen und

    über einen Träger QC in Berlin absolvieren können - Ja, etwas umständlich, aber die Bildungseinrichtung in Hamburg hat hierfür noch nicht die nötige Zertifizierung erlangt.

    Problem: Lernfeld 1-5 kann ich über den Träger absolvieren. Lernfeld 6 leider nicht, da das Unternehmen nur Fachpersonal zur Durchführung des Lernfeldes 6 hat aus der Holz und Metallverarbeitung. Darüber hinaus gibt es während der Ausbildung 4 Praxisphasen, für welche ich ein Unternehmen suche - welche mir diese Praxisphasen im Betrieb ermöglichen könnte.

    Kann mir jemand hier vielleicht sagen was ich tun kann, um für mein Problem eine adäquate Lösung zu finden?

    Ein Mitarbeiter vom BAD gab mir den Tipp es hier im Board zu versuchen.

    Ich bin Mittlerweile seit Monaten hinterher und etwas am Ratlos.

    Vielen Dank für jeden Tipp und jede noch so kleine Hilfestellung.

    Lieben Gruß

    Lukas

    Ihr erreicht mich am besten telefonisch unter 0176-577 07 011

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  • Moin Lukas,

    ein paar Gedanken dazu:

    Wenn ich es richtig verstanden habe, SIND die Lernfelder 1-5 die Sifa-Ausbildung.

    Das Lernfeld 6 erfaßt die Branchenspezifika bzw. die Branchenfreigabe, die Du dann brauchst, wenn Du für ein Unternehmen als Sifa tätig werden sollst. (das scheint sich aber derzeit auch mal wieder zu ändern)

    Ich meine, es war hier auch schon mal diskutiert worden, daß Dein Arbeitgeber dann dafür verantwortlich ist, Dich zum Lernfeld 6 zu schicken. Welche Branchenspezifik erforderlich ist, sagt ihm die zuständige BG (allgemeiner: der Unfallversicherungsträger, UVT) bzw. deren Aufsichtsperson, basierend auf der Unternehmensart und BG-Zuordnung.

    Dementsprechend wäre die Aufsichtsperson auch Dein Ansprechpartner für eine Beratung. Allerdings ist es schwer, die AP zu erreichen. Die sind notorisch überlastet.

    Von daher würde ich erstmal mit Deinem Ausbildungsträger oder dem Arbeitsamt sprechen. Letztere schicken Dich ja dort hin.

    Alternativ kannst Du hier mal schauen, wer für Dein Bundesland als externer Ausbildungsträger zugelassen ist:

    BAuA - Arbeitsschutzorganisation - Lehrgänge Sicherheitstechnische Fachkunde - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    In Hamburg gibt es wohl noch keine externen Anbieter mit Freigabe für die Sifa 3.0.

    Last, but not least: Auch die Gewerbeaufsicht sollte Dir eine Info geben können.

    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsstaetten/Bauwirtschaft/pdf/Arbeitsschutzbehoerden.pdf?__blob=publicationFile

    Insgesamt: Don't Panic!

    Lass die Sifa-Ausbildung vielleicht erstmal auf Dich zukommen und sprich dann mit Deinem Ausbildungsträger. Bis dahin haben sich sicher auch wieder neue Dinge ergeben.


    Übrigens solltest Du Deine Handynummer nicht so frei verteilen. Sonst macht die sich selbständig. :S

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Thilo Moin, danke dir vielmals für deine Hilfe.

    Wäre es möglich dich vielleicht einmal zu sprechen?

    Verstehe ich das richtig - du bist auch Fachkraft für SIFA ?

    Sprach soeben mit einem MA vom VBG in Hamburg, welcher mit abriet die Ausbildung zu

    machen, da ich seiner Meinung nach kein Meister oder Ingenieur bin und ich demzufolge

    nach der Ausbildung nach deutscher Rechtssprechung bestellt werden kann und darf.

    Ist dem wirklich so? Ich bin echt am Ende !

  • Hallo Lukas,

    ich weiss ja nicht wie das mit der Ausbildung 3.0 ist, aber ich bin nicht der einzige hier, der Sifa ist, ohne Meister und / oder Ingenieur zu sein.

    Man braucht dann nur die Zustimmung der BG(en) und des Amtes für Arbeitsschutzes / Gewerbeaufsichtsamtes.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Verstehe ich das richtig - du bist auch Fachkraft für SIFA ?

    In der Ausbildung, bei der VBG.

    VBG in Hamburg,

    Ah, jetzt ahne ich, woher der Streß kommt.

    Nochmal: Don't Panic!

    Obacht, damit Dich niemand schwurbelig redet:

    Das Thema Sifa hat mehrere Stufen, angefangen bei der Zulassung zur Ausbildung, dann die Ausbildung, und schließlich die Bestellung zur Sifa bei einem Unternehmen.

    Die VBG entscheidet, ob Du zur Ausbildung zugelassen wirst - bei der VBG. Dabei gehen sie aktuell zurück auf den Text des ASiG - eben indem sie selbst nur Ingenieure/Meister/Techniker zulassen wollen. (Daß das angesichts der Marktlage ein Eigentor ist, ist bekannt und zumindest den AP auch klar.)

    So weit so gut. Aber Du hast vom Arbeitsamt einen Gutschein bei einem externen Anbieter. Damit ist für Dich die Ausbildung erstmal gesetzt, wie ich das sehe. Nimm die mit, wenn Du nicht bessere Pläne hast.

    Die spätere Bestellung zur Sifa hängt meines Wissens maßgeblich von der Entscheidung der Gewerbeaufsicht ab (Wie Ralf/ADR-User auch schreibt). Die richten sich wiederum nach den "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" (LASI LV64)

    Dort wiederum ist sehr wohl die Option eröffnet, Nichttechniker als Sifa zu bestellen, dann halt unter gewissen Auflagen. (Externe Technik-Sifa als Backup, Einsatz in einem Sifa-Team und sowas)

    Dabei ist man sicher von Einzelfallentscheidungen abhängig, aber da wird auch der Markt regeln: Sifas wachsen nicht auf Bäumen, aber jede Firma braucht (mindestens) eine. Und Nichttechniker-Sifas haben sehr wohl ihre Daseinsberechtigung.

    Von daher hat Dein aktueller oder späterer Arbeitgeber ein Interesse daran, daß Du zugelassen wirst, kann also mit der Gewerbeaufsicht über Rahmenbedingungen sprechen, unter denen er Dich a) zum LF6 schicken und b) als Sifa bestellen kann.

    Abgesehen davon kannst Du mit der Sifa-Ausbildung auch andere Berufswege einschlagen. Z. B. auch als Aufsichtsperson. (Nur Spaß. Regen und Traufe und so.)

    PS: Mich würde mal interessieren, wie viele der Aufsichtspersonen bei der VBG einen technischen Hintergrund haben. Vermutlich deutlich weniger als 100%. 8o

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Hallo Thilo, hallo Ralf,

    das klingt schon mal nach der nötigen Motivation Thilo. Das habe ich jetzt einfach gebraucht. Der AP von der VBG riet mir tatsächlich davon ab. Ich möchte lediglich vermeiden, dass hier Zeit und Steuergelder verpulvert werden und vor allem bin ich 47 auf der Suche nach meiner letzten Beschäftigung bis zu Rente und möchte absolut vermeiden, dass ich nach der Ausbildung Lernfeld 1-5 vor dem Problem stehe - was nun.

    Hinzu kommt ja noch die Problematik, dass ich nach einem Praxisbetrieb suche, wo ich meine 4 projektbezogenen Praxisphasen absolvieren kann.

    Gruß

    Lukas

  • Na, über das Geld brauchst Du Dir ja keine Gedanken zu machen. Das haben andere ja schon entschieden. :D

    Hinsichtlich der Zukunftsperspektive verstehe ich Deine Sorgen durchaus. Aber da halte ich erstmal den Markt dagegen.

    Hinzu kommt ja noch die Problematik, dass ich nach einem Praxisbetrieb suche, wo ich meine 4 projektbezogenen Praxisphasen absolvieren kann.

    Das ist dann tatsächlich eine Herausforderung. Da bin ich nicht sicher, wie man das handhabt, wenn man nicht im eigenen Unternehmen 'praktiziert'. Ich hatte den Fall nicht.

    Aber auch da würde ich an geeigneter Stelle mit dem Ausbildungsträger sprechen, wie man das macht. Wichtig ist, daß der Praktikumsbetrieb zur 'richtigen' BG gehört und versteht, daß die Betreuung eines Praktikums einen gewissen Aufwand darstellt.

    Das Arbeitsamt oder die lokale Arbeitsschutzbehörde kann Dich vielleicht auch unterstützen.

    Ggf. mußt Du Dich dann kundig machen, welche Unternehmen in Frage kommen und dann mal hausieren gehen. Das hat aber auch den Vorteil, daß die Unternehmen sehen, daß da demnächst eine neue Sifa auf den Markt kommt. ;)

    Und: Wenn es so weit ist, kannst Du hier auch mal fragen, ob jemand einen Praktikumsplatz anbieten kann/möchte.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • In der Tat - so habe ich es auch bereits von anderer Seite gehört. Allerdings sind hier viele

    aufgrund von DSGVO und internen Bestimmungen eher nicht darauf erpicht einen

    externen in die Karten schauen zu lassen.

    Freu mich von dir später telefonsich zu hören. wenn es deine Zeit erlaub.

    .)

  • Bin diplomierter Kommunikationsdesigner und 47J alt

    Ich gehe davon aus, Du darfst Dich nicht Ingenieur nennen?

    Dann benötigst Du zunächst einmal 2 Jahre einschlägige praktische Tätigkeit.

    Schau Dir das Entscheidungsschema in der LV 64 an. Ich gehe davon aus, dass für Dich der Bereich "sonstige abgeschlossene akademische Ausbildung" zutrifft.

    Hier dürfte jetzt das Problem sein, dass Dein Einsatzbetrieb bisher nicht bekannt ist, somit kannst Du auch keine Ausnahme erhalten. Für die Ausnahme wird auch der Abschluss des Lehrgangs gefordert. Somit könnte mit abgeschlossenem Lehrgang eine Ausnahme erfolgen.

    da das Unternehmen nur Fachpersonal zur Durchführung des Lernfeldes 6 hat aus der Holz und Metallverarbeitung.

    Laut Liste der BAUA hat der Lehrgangsanbieter nur eine Zulassung für die Lernfelder 1-5. Wenn er auch Lernfeld 6 für Holz und Metallverarbeitung anbietet, dann dürfte das direkt über die BGHM ablaufen. Sollte das so sein, dann schau, dass Du das auch mitnehmen kannst.

    Darüber hinaus gibt es während der Ausbildung 4 Praxisphasen, für welche ich ein Unternehmen suche - welche mir diese Praxisphasen im Betrieb ermöglichen könnte.

    Wenn Du, wie oben beschrieben Richtung Holz- Metall orientiert sein wirst, dann würde ich versuchen über die Agentur für Arbeit (die haben Dir ja auch den Bildungsgutschein zugewiesen) einen Praktikumsbetrieb vor Ort zu finden. Dieser Betrieb müsste dann Mitglied der BGHM sein.

    Sprach soeben mit einem MA vom VBG in Hamburg, welcher mit abriet die Ausbildung zu

    machen, da ich seiner Meinung nach kein Meister oder Ingenieur bin und ich demzufolge

    nach der Ausbildung nach deutscher Rechtssprechung bestellt werden kann und darf.

    Doch, eine betriebsbezogene Ausnahme nach §7 Abs. 2 ASiG ist hier möglich.


    Zusammenfassung: Meiner Meinung nach kannst Du durchaus die Ausbildung durchlaufen. Wichtig ist, dass auch das Lernfeld 6 absolviert wird. Dabei ist es primär einmal nicht relevant in welcher Branche. Es gibt eine zeitliche Vorgabe in welcher der gesamte Lehrgang absolviert werden muss. Wenn bei Dir Lernfeld 6 fehlt, könnte es zu einer zeitlichen Überschreitung kommen. Ohne vollständig abgeschlossenen Lehrgang kann Dir die Behörde keine Ausnahme erteilen, somit ist dann auch keine entsprechende Arbeitsstelle möglich. Wenn Du also den Lehrgang vollständig mit Lernfeld 6 durchlaufen hast, ist die SiFa Fachkunde gegeben und eine entsprechende Anstellung im Bereich des Lernfeldes 6 möglich. Bei einer anderen BG ist dann evt. nochmals ein Durchlaufen des Lernfeldes 6 notwendig, aber nicht unbedingt zwingend, das hängt oft von der Aufsichtsperson der BG ab. Mit 47 Jahren hat man noch mindestens 20 Jahre Arbeitsleben vor sich, da kann es durchaus sein, dass Deine nächste Stelle noch lange nicht die letzte vor der Rente ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich gehe davon aus, Du darfst Dich nicht Ingenieur nennen?

    Dann benötigst Du zunächst einmal 2 Jahre einschlägige praktische Tätigkeit.

    Das ist ein guter Hinweis, zumindest für eine zukünftige Bestellung zur Sifa, wenn ich das richtig lese.

    Wie gesagt: Das ist nicht die einzige Option, die Ausbildung sinnvoll und selbsternährend einzusetzen.

    Meiner Meinung nach kannst Du durchaus die Ausbildung durchlaufen. Wichtig ist, dass auch das Lernfeld 6 absolviert wird. Dabei ist es primär einmal nicht relevant in welcher Branche. Es gibt eine zeitliche Vorgabe in welcher der gesamte Lehrgang absolviert werden muss.

    Da habe ich gerade die Prüfungsordnung der VBG vor mir. (als Beispiel)

    Dort gilt die Ausbildung als abgeschlossen, wenn alle 6 LEK (also inklusive einer Branchenspezifik) erfolgreich abgeschlossen sind.

    Der zugelassene Zeitraum sind 3 Jahre ab dem ersten Tag des Seminar 1 (SOL 1 zählt also anscheinend nicht mit).

    Eine Verlängerung um 1 Jahr ist möglich, "wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Darüber entscheidet der Ausbildungsträger". Ich vermute, das wäre hier erstmal der externe Träger.

    Bei einer anderen BG ist dann evt. nochmals ein Durchlaufen des Lernfeldes 6 notwendig, aber nicht unbedingt zwingend, das hängt oft von der Aufsichtsperson der BG ab.

    Das habe ich auch erst diese Woche nochmal gehört: Es liegt bei der AP, ggf. für den betreffenden Betrieb eine Einzelfallentscheidung zu treffen und damit dem Einsatz zuzustimmen. Trotzdem bitte die Gewerbeaufsicht nicht vergessen. Soweit ich weiß, können die die BG immer noch überstimmen.

    Mit 47 Jahren hat man noch mindestens 20 Jahre Arbeitsleben vor sich, da kann es durchaus sein, dass Deine nächste Stelle noch lange nicht die letzte vor der Rente ist.

    Genau. Und gerade beim Arbeitsschutz wächst der Personalbedarf ständig, auch wegen der künstlichen Verknappung. Da ist viel Potential, auch in Training und Beratung.

    Aber wie auch immer: Es hat ja jemand die Entscheidung getroffen, Lukas auf die Schulung zu schicken. Gehen wir mal davon aus (ja, das ist ein bißchen blauäugig...), daß die sich da Gedanken gemacht haben. Und diese Gedanken kann man ja auch mal hinterfragen.

    Ich denke, das Wichtigste ist, sich von der BG nicht irritieren zu lassen.

    Resilienz ist das, was man während der Ausbildung am dringendsten braucht.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Du hast eine Nachricht, LuLoj76 ;)

    Kurz nochmal, damit auch die anderen einen Stand haben:

    Die VBG meint, Du sollst Dich nicht kirremachen lassen. Gib Gas, mach uns Ehre, und wenn es klemmt, rufst Du die Nummern an, die Du heute bekommen hast. :doppelthumbsup:

    PS: Ich habe gerade nochmal oben nachgelesen. Der Herr, mit dem Du gesprochen hast, ist definitiv keine AP.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

    Einmal editiert, zuletzt von ThiloN (21. Februar 2024 um 18:48) aus folgendem Grund: PS

  • Das LF 6 ist die branchenspezifische Ausbildung. Als Kommunikationswissenschaftler erfüllst Du nicht ansatzweise die Voraussetzungen nach dem AsiG, um später auch als Sifa bestellt zu werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann da eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn Du einen Betrieb findest, der Dich zur SiFa bestellen will. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Ebenso kann es Dir passieren, dass die zuständige BG Dich mangels Eingangsqualifikation nicht zum LF 6 zulässt.

    Dem Träger in Berlin ist das alles vermutlich erstmal schnuppe; der bietet die Ausbildung an, über die spätere Bestellung entscheiden andere.

    Da Du die Ausbildung vom Jobcenter bezahlt bekommst, müsste sich dort aber jemand mit all diesen Fragen befasst haben?