Wie habt ihr Gefährdungsbeurteilungen/Unterweisungen für freigestellte Interessenvertretungen geregelt?

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  • Hallo zusammen,

    bei uns kam die Frage auf, wer für die Gefährdungsbeurteilungen/Unterweisungen der freigestellten Interessenvertretungen zuständig ist? In unserem Beispiel sind das der Personalrat (3x), Gleichstellungsbeauftragte (2x) und Schwerbehindertenvertretung (1x).

    Wie ist das bei euch geregelt?

    Gruß Roland

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  • Verantwortlich ist auch hier der Unternehmer!

    Wer ist denn in dieen Bereichen verantwortlich, also wer führt diese Beschäftigten?!?!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    entschuldige..."zuständig" war das absolut falsche Wort... :thumbdown:

    Zuständig ist natürlich der Arbeitgeber aber wie habt ihr das geregelt/umgesetzt? Wer wurde mit dieser Aufgabe betraut?

    Gruß Roland

  • Ich verstehe das Problem nicht.

    Ob freigestellte Interessenvertretung oder andere Arbeitnehmer: der Arbeitgeber hat die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Bei den genannten Personen dürfte das vorrangig eine Bürotätigkeit (ggf. mit Außendienst) sein.....

  • Unsere Gleichstellungsbeauftragte hat neuerdings eine Sachberbeiterin und ist damit zur Führungskraft geworden. Sie hat wie alle FK eine Pflichtendelegation im Arbeitsschutz plus Beratungsgespräch bekommen und weiß jetzt, dass sie für GBU, Unterweisungen, Arbeitsmedizinische Vorsorge etc. verantwortlich ist. Beim Betriebsrat ist das genauso, dort ist der Vorsitzende die Führungskraft für die Schreibkraft, nicht für das Gremium.

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  • Unsere Gleichstellungsbeauftragte hat neuerdings eine Sachberbeiterin und ist damit zur Führungskraft geworden. Sie hat wie alle FK eine Pflichtendelegation im Arbeitsschutz plus Beratungsgespräch bekommen und weiß jetzt, dass sie für GBU, Unterweisungen, Arbeitsmedizinische Vorsorge etc. verantwortlich ist. Beim Betriebsrat ist das genauso, dort ist der Vorsitzende die Führungskraft für die Schreibkraft, nicht für das Gremium.

    Welch höhrere Führungskraft kontrolliert die Umsetzung und führt die Unterweisung durch? Die Einordnung ist bei uns ein wenig schwierig.

    Gruß Roland

  • ...in einem organisierten Betrieb ist es nicht schwierig, Stichwort: Organigramm (welches es doch sicher auch im ÖD gibt, oder?!?) Geh' einfach diese Hierarchie durch.

    Am Ende steht auch hier der Unternehmer.

    Zugegeben, formal schwierig wird es natürlich wenn man bedenkt, dass Freigestellte grundsätzlich weisungsfrei arbeiten. Ohne jetzt rechtsverbindlich antworten zu können, existiert hier eine Lücke im entsprechenden Rechtsbereich, die nie so wirklich hinterfragt wird.

    Im Tagesgeschäft war es in meinen Betrieben i.d.R. so, dass wir GB's für Bürotätigkeiten aus Verwaltungsabteilungen übernommen haben, und zusätzliche Bereiche, wie z.B. Betriebsbegehungen, gesondert betrachtet haben. Dies ist gemeinsam mit BR Mitgliedern erstellt worden. Unterweisungen hat die SiFa im Auftrag des Unternehmers und in Abstimmung mit dem BR durchgeführt (Hey, jetzt kommt mir nicht wieder mit "weisungsbefugt")

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (20. Februar 2024 um 11:08)

  • Welch höhrere Führungskraft kontrolliert die Umsetzung und führt die Unterweisung durch? Die Einordnung ist bei uns ein wenig schwierig.

    Der BR Vorsitzende hat GBU für Bürotätigkeiten erstellt und seine Schreibkraft unterwiesen. Ob meine Geschäftsführung das kontrollieren dürfte, weiss ich nicht. Bis dahin tue ich so, als dürfte sie es und behandle bei Sicherheitsbegehungen den Betriebsrat wie alle anderen Org-Einheiten im Betrieb. Und kontrolliere die Unterweisungsprotokolle.

    Auf der anderen Seite läuft der BR bei den Sicherheitsbegehungen mit und überwacht in seiner Rolle die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Wäre interessant, wenn er die Arbeitsschutz Basics nicht auf sich selbst anwenden würde aber woanders die Einhaltung der Regeln einfordert. Auf das Grundsatzgespräch mit Geschäftsführung und BR würde ich mich freuen.

  • Natürlich steht der Behörderleiter ganz oben, aber er ist auch der Erste, der es definitv nicht machen wird!

    Bei der praktischen Umsetzung hilft daher auch kein Organigramm.

    Die Delegierung auf einen Amtsleiter etc. wäre meine erste Lösung. Ich wollte aber auch mal wissen, wie andere das umgsetzt haben, sodass es auch funktioniert.

    Die Sifa-Lösung würde ich gern vemeiden, da dass zu viel Unruhe bei den anderen Führungskräften auslösen würde.

    Gruß Roland

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  • ...also wenn sich die Mannschaft versteht - ass klaa. Wenn nicht - viel Spass dabei, wenn ein unbeliebter Amtsleiter einen BR/PR Vorsitzenden unterweisen will!!!

    Also ebrlich, wenn die Frage nach der Zzständigkeit aufkommt, kannst du nur an die disziplinarische Vorgesetztenfunktion verweisen - denn DAS ist die Rechtslage. Wenn sich diese nicht findet...s.#7

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    gleiches Spiel hier. Natürlich steht die oberste Heeresleitung in der Verantwortung, wird aber keine Unterweisungen durchführen. Die Variante Amtsleiter halte ich für umsetzbar. So ist es bei uns auch geplant.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.