Hallo zusammen,
bei uns kam die Frage auf, wer für die Gefährdungsbeurteilungen/Unterweisungen der freigestellten Interessenvertretungen zuständig ist? In unserem Beispiel sind das der Personalrat (3x), Gleichstellungsbeauftragte (2x) und Schwerbehindertenvertretung (1x).
Wie ist das bei euch geregelt?