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  • Hallo liebe Fachkollegen,

    wir bekommen zur Zeit alt Maschinen aus der Schweiz nach Deutschland (Standortauflösung).

    Diese Maschine wird Konzern intern verlagert.

    Was sollte ich bezügl. der GBU besonders beachten.

    Die aktuelle Maschine hat einen Quetschbereich von ca. 6mm sonst sind keine weitere Gefahrenstellen signifikant erkennbar.

    Danke für eure Unterstützung

    ps. ich bin neu im Bereich der Elektroindustrie

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  • Ich bin nicht so der CE-Fachmann, wenn ich was falsches sage korrigiert mich bitte jemand.

    Ich sehe als erstes ein (mögliches) Problem bei der CE-Kennzeichnung.
    Diese ist in der EU verpflichtend, in der Schweiz jedoch nicht.

    Ihr importiert die Maschinen aus der Schweiz und kommt Verantwortung zur CE-Kennzeichnung, dabei ist es völlig egal wie alt die Maschinen sind, denn sie werden importiert.

    Informationen der DGUV dazu.

    HIER gibt es noch etwas.

    Wenn das CE-Zeichen an den Maschinen vorhanden ist: Sind es die Dokumente auch?

    Siehe dazu, und falls "Nachzertifizierung" Thema werden sollte, bitte den KomNet Dialog 42367

    Soweit erstmal meine Gedanken dazu...

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Moin.

    Das Positionspapier zum Thema Altmaschinen kennst du?

    Und auch was "Stand der Technik" heißt?

    https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Praxishilfen/Formulare/Maschinen/Positionspapier_Sicherheit_von_Altmaschinen.pdf

    Das ist ne verdammt haarige Kiste. Ich kenne mittlerweile mehrere Unternehmen, die das Ganze abgeblasen haben.
    Die hatten genau eure Situation (habe ich momentan bei einem Kunden, dem ich das noch beibrignen muss; die haben ein Unternehmen gekauft und bauen die alten Maschinen ohne CE dort ab und verlagern sie an den anderen Standort. In meinen Augen treffen die hier die Betreiberpflichten...)

    Such mal bei der BG RCI nach dem Merkblatt T008 ff... Das sind die Checklisten für Maschinen, Altmaschinen, Elektrische Ausrüstung etc... das hilft vielen weiter.

    Gibt hier einige Threads dazu...

    magicmike
    5. August 2021 um 09:43
    Mike144
    17. September 2019 um 13:23

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hi,

    auch in der Schweiz ist die Anwendung u.a. der Maschinenrichtlinie seit 2008 verpflichtend
    (wie die CE-Kennzeichnung umgesetzt wird, kann ich nicht beurteilen).

    Hierfür gibt es ein Abkommen zwischen EU und CH.
    in der Seite maschinenrichtlinie.de wird das schön erklärt.

    So wie ich das verstehe bezieht sich das auch auf das Importieren in den EWR. Das heißt also, dass es hier kein neues Inverkehrbringen ist und dass hier die CE-Kennzeichnung nicht auf den aktuellen Stand angepasst werden muss. Bitte selbst eingehend prüfen.

    Die Anforderungen der BetrSichV sind natürlich zu beachten.

    Viel Erfolg

    Q901S