Musterberufung SiGeKo

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  • Hallo Kuddel,

    völlig richtig!!!!!

    Deswegen liegt der Schwerpunkt der SiGeKo-Arbeit in der Koordination und Vermeidung der gegenseitigen Gefährdungen!
    Aber auch darin zu schauen, wann die einzelnen Arbeiten erfolgen müssen und wie die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen koordiniert werden können.

    Das beste Beispiel dafür ist das Gerüst, welches für viele Gewerke nutzbar!

    Gruß
    Isabeau

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    • Offizieller Beitrag

    hallo kuddel,

    also so ganz wie du sehe ich das nicht, ich muss schon als sigeko darauf achten das die leute die entsprechende psa tragen, die technik sollte ebenfalls den stand der technik entsprechen und überprüfen ob diese auch geprüft sind, dazu kommt ja doch noch ein wenig mehr hinzu, wie erstellung der unterlage für spätere arbeiten, den sige-plan, ein alarm plan und eine baustellenordnung.

    in der baustellenordnung steht dann unter anderen drin das die mitarbeiter dazu verpfichtet werden diese zu benutzen nach (ArbSchG §4).

  • Hallo Leute,
    wichtiges Resumeé dieser interessanten Diskussion:
    Verantwortung kann nur jemand übernehmen, dem man gleichzeitig auch die notwendigen Befugnisse eingeräumt hat.
    Daher hat vielleicht der eine oder andere Unternehmer ein Interesse daran, auch eine Weisungsbefugnis zu erteilen (das bedeutet dann, wenn was passiert, er ist aus der Verantwortung erstmal raus!).

    Pflichtenübertragung ohne zugehörige Ausstattung mit Befugnissen findet sich vielleicht auch in so manchem Vertrag wieder, hätte aber vor dem Kadi dann keine Wirksamkeit. Die Verantwortung bliebe dann letztendlich beim Auftraggeber/ Unternehmer.


    Grüße

    Oliver

  • Hallo toni,

    natürlich hast Du recht das ein bischen mehr dazu kommt. Mir ging es aber um den entscheidenen Unterschied zur FaSi-Tätigkeit nähmlich gegenseitige Gefährdungen und kollektive Sicherheitsmaßnahmen.

    Das Arbeitsmittel geprüft sind interessiert mich als SiGeKo selbstverständlich denn ein defektes elektrisch betriebenes Arbeitsmittel istauch eine Gefahr für andere.

    Der SiGePlan beschreibt die Gefahren die bei der Baumaßnahme auftreten sowie der gewerkübergreifenden Gefährdungen und die Maßnahmen gegen die gewerkübergreifenden Gefährdungen (gegenseitige Gefährdung, kollektive Maßnahmen).

    In der Unterlage für später Arbeiten werden die Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen (z.b. Anschlagpunkte für Fensterputzer) für die Wartung und Unterhaltung des Bauwerkes beschrieben. (Also auch hier die Gefährdung andere dadurch, dass ich Sie an meinem Bauwerk arbeiten lasse und kollektive Maßnahmen).

    In der BauStellV steht nicht das der SiGeKo eine Baustellenordnung zu erstellen hat und in der RAB 30 nicht ohne Grund "Gegebenenfalls Erstellen einer Bauordnung" Natürlich gehört zur Koordination in der Planungsphase die Beurteilung ob eine Baustellenordnung erforderlich ist oder nicht aber es ist nicht zwingend das der SiGeKo sie erstellt. Kann auch der Planer machen!

    Es steht nirgendwo das der SiGeKo den Alarmplan erstellt. Auch hier gehört in die Planungsphase die Beurteilung ob ein gewerkübergreifender Alarmplan erforderlich ist. Wer ihn dann macht ist nicht geregelt.

    Die PSA interessiert mich in der Funktion als SiGeKo nur zweitrangig weil hier vorrangig die Pflicht des Arbeitgebers (§ 5 abs. 3 BauStellV) steht.

    Viele Grüße
    kuddel

    • Offizieller Beitrag

    hallo kuddel,

    ich gebe dir recht das für die erstellung einer baustellenordnung wie auch für den alarmplan nicht der sigeko nach baustellV zuständig ist, aber in der regel wird es so gemacht (zumindenst bei mir ist das so ............ähnlich wie bei der gb die der unternehmer eigentlich machen sollte und es doch die sifa macht).
    ich wollte mich einfach nur darauf beziehen das es doch ein wenig mehr arbeit ist als nur ein sigeplan und eine unterlage zu erstellen :D bzw. eventuell ab und an mal auf der baustelle vorbeischauen :D :D

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  • Zitat

    Original von MichaelD
    TommyB,

    der Ordnungswidrigkeitenparagraph bezieht sich auf Verstöße gegen §§ 2,4 und diese wiederum sagen: "[...] der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener verantwortung zu treffen:"

    Hier steckt der Teufel wieder einmal im Detail und deshalb rate ich einfach nur zur Vorsicht!! Denn was die Streitigkeiten der gelehrten angeht - mittlerweile sind schon einige SiGeKo's verknackt worden (sehr viel mehr als ich es in meiner langjährigen Dienstzeit von SiFa's weiss).

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Leute - ich will nicht pingelig sein, aber ihr dreht euch immer noch im Kreis und vergesst die wesentlichen Dinge (s.o.)

    Erstens ist: "[...] aber in der Regel wird es so gemacht" eine ziemlich üble Stellungnahme. Dieses "in der regel so machen" kann Dich, mit Verlaub gesagt, Deinen A.... kosten, Toni.

    Zweitens, und da wiederhole ich mich gerne (s.o.): Wofür der SiGeKo zuständig ist und wofür nicht, bestimmt einzig und allein seine mit dem Bauherren geschlossene Vereinbahrung. Die BaustellV ist in dieser Beziehung sehr flexibel ausgerichtet und daher mit solch pauschalisierten Aussagen "[...] nicht der SiGeKo nach Baustellv zuständig" abzufrühstücken.

    In diesem Sinne
    Der (heute mal wieder penetrante) Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    hallo michael,

    ich möchte ja auch nicht pingelig sein aber wenn du mich zitierst dann bitte ganz!
    geschrieben hatte ich

    Zitat

    ........aber in der regel wird es so gemacht (zumindenst bei mir ist das so ...........


    und das gilt nur für mich, das ist schon ein unterschied,
    wie ich meine verträge abschließe weißt du nicht, also kannst du nicht sagen das ich mich auf gefährlichen untergrund bewege ;) mache den job seit 4 jahren und bin bisher gut damit gefahren bzw. ist es kundenfreundlich.

    Zitat

    Zweitens, und da wiederhole ich mich gerne (s.o.): Wofür der SiGeKo zuständig ist und wofür nicht, bestimmt einzig und allein seine mit dem Bauherren geschlossene Vereinbahrung. Die BaustellV ist in dieser Beziehung sehr flexibel ausgerichtet und daher mit solch pauschalisierten Aussagen "[...] nicht der SiGeKo nach Baustellv zuständig" abzufrühstücken.

    jo hatte ich auch weiter oben schon beschrieben, in den man vertraglich festlegt welche dienstleistung zu erbringen sind.

  • Toni,

    ...nix für ungut - iss ja nich persönlich gemeint.

    Machmal kann ich aber einfach nicht mehr an mich halten und dann kommt sowas dabei raus. Aber ich meins ja nur gut mit euch allen - ehrlich ;)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von MichaelD
    Toni,

    ...nix für ungut - iss ja nich persönlich gemeint.

    Machmal kann ich aber einfach nicht mehr an mich halten und dann kommt sowas dabei raus. Aber ich meins ja nur gut mit euch allen - ehrlich ;)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    hallo michael,

    kein problem, hab ich schon richtig verstanden :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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