Gerät mit CE-Kennzeichnung und sehr dünner Bedienungsanleitung

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  • Hallo,

    ich wurde von einem Kunden mit einem neu angeschafften Gerät überrascht. Es handelt sich dabei um eine senkrechte Säule, an der in waagerechter Lage ein Deckel manuell rauf und runter verschoben werden kann. Der Behälter, der mit dem Deckel abgedeckt werden soll, kann vorher einfach darunter gestellt werden. Im Deckel befindet sich ein Brenner, der mit Acetylen und Sauerstoff betrieben wird. Über Schlauchanschlüsse werden die Gase dem Gerät zugeführt. Die Gase werden durch zwei festverlegte Rohre (ca. 1m) an der senkrechten Säule nach oben geführt und von dort als flexible Schläuche mit Metallgeflecht zum Brenner im Deckel geführt. Ziel ist es, den Inhalt des Behälters mit einer Flamme sehr hoch zu erhitzen.

    Ich fühle mich bei diesem Gerät in Verbindung mit den Konformitätserklärungen etwas unsicher und würde gern eure Meinugen höhren. Ich habe mir folgende Gedanken gemacht:

    a) Ich gehe davon aus, dass dieses Gerät nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt. Da kein Antrieb vorhanden ist. Liege ich damit richtig?

    b) Da jedoch eine Gasanlage installiert ist, muss eine CE-Konformitätserklärung vorliegen. Ist das richtig?

    c) Die Bedienungsanleitung besteht aus drei Seiten DIN A4, von denen zwei mit Bildern und irgendwelchen Awards, 9001-Siegeln und dergleichen gefüllt sind. Die dritte Seite teilen sich zur Hälfte ein Service Manual aus sieben Punkte und ein Quality Certificate (eigentlich nur technische Daten). Von einer normgerechten Bedienungsanleitung wage ich nicht zu sprechen. Auf dem Typenschild ist das CE-Kennzeichen dargestellt, ohne irgendeine Nummer. Da in der Bedienungsanleitung oder andersartig keine Konformitätserklärung vorliegt, vermute ich eine Fälschung des CE-Kennzeichens. Liege ich damit richtig?

    Ich freue mich über eure Hinweise und Tipps.

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  • Zumindest hört sich das ziemlich halbseiden an.

    Aber unabhängig, davon ob eine Konformitätserklärung vorliegt oder nicht, als Betreiber müsst ihr eh eine Gefährdungsbeurteilung für das Teil machen.

    Da würde ich dann entsprechend genau hinschauen, insbesondere auch was die Gasleitungen, Flansche, Verschraubungen etc angeht und im Zweifelsfall lieber eine Prüfung mehr festlegen.

  • Wenn da mal nicht CE wieder "China Export" heißen soll!

    Alleine das dieses Teil die "Enddüse" eines Schweißgerätes darstellt, bereitet einem Gänsehaut.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • a) Ich gehe davon aus, dass dieses Gerät nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt. Da kein Antrieb vorhanden ist. Liege ich damit richtig?

    Kann so pauschal nicht beantwortet werden. Hier muss der gesamte Anwendungsbereich der Richtlinie und auch die Unterkapitel im Anh. I beachtet werden.

    b) Da jedoch eine Gasanlage installiert ist, muss eine CE-Konformitätserklärung vorliegen. Ist das richtig?

    Hier würde ich auch vermuten, dass eine "CE"-Richtlinie zur Anwendung kommt. Ich denke hier gerade an die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU - bitte selbständig prüfen.

    c) Die Bedienungsanleitung besteht aus drei Seiten DIN A4,

    Wie sieht es aus mit: Produktbeschreibung; bestimmungsgemäße Verwendung,...?


    Eine CE-Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn auch eine EG- oder EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Allerdings fordern nicht alle EU-Richtlinien, dass diese Erklärung auch mit dem Produkt ausgeliefert werden muss.

    Nichts desto trotz kann man beim Hersteller die Konformitätserklärung anfordern. Die sollte Erhältlich sein, denn existieren muss sie ja.

    Falls der Hersteller aus dem Außer-Europäischen Raum kommt, mal beim Importeur anfragen. Stichwort: "Wirtschaftsakteure".

    Lass mal hören/lesen, was herausgekommen ist.

    Viele Grüße

    Q901S

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