Beiträge von KruseG

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    Hallo,

    ich wurde von einem Kunden mit einem neu angeschafften Gerät überrascht. Es handelt sich dabei um eine senkrechte Säule, an der in waagerechter Lage ein Deckel manuell rauf und runter verschoben werden kann. Der Behälter, der mit dem Deckel abgedeckt werden soll, kann vorher einfach darunter gestellt werden. Im Deckel befindet sich ein Brenner, der mit Acetylen und Sauerstoff betrieben wird. Über Schlauchanschlüsse werden die Gase dem Gerät zugeführt. Die Gase werden durch zwei festverlegte Rohre (ca. 1m) an der senkrechten Säule nach oben geführt und von dort als flexible Schläuche mit Metallgeflecht zum Brenner im Deckel geführt. Ziel ist es, den Inhalt des Behälters mit einer Flamme sehr hoch zu erhitzen.

    Ich fühle mich bei diesem Gerät in Verbindung mit den Konformitätserklärungen etwas unsicher und würde gern eure Meinugen höhren. Ich habe mir folgende Gedanken gemacht:

    a) Ich gehe davon aus, dass dieses Gerät nicht unter die Maschinenrichtlinie fällt. Da kein Antrieb vorhanden ist. Liege ich damit richtig?

    b) Da jedoch eine Gasanlage installiert ist, muss eine CE-Konformitätserklärung vorliegen. Ist das richtig?

    c) Die Bedienungsanleitung besteht aus drei Seiten DIN A4, von denen zwei mit Bildern und irgendwelchen Awards, 9001-Siegeln und dergleichen gefüllt sind. Die dritte Seite teilen sich zur Hälfte ein Service Manual aus sieben Punkte und ein Quality Certificate (eigentlich nur technische Daten). Von einer normgerechten Bedienungsanleitung wage ich nicht zu sprechen. Auf dem Typenschild ist das CE-Kennzeichen dargestellt, ohne irgendeine Nummer. Da in der Bedienungsanleitung oder andersartig keine Konformitätserklärung vorliegt, vermute ich eine Fälschung des CE-Kennzeichens. Liege ich damit richtig?

    Ich freue mich über eure Hinweise und Tipps.

    Hallo,

    ich betrachte den Vorgang differenziert in zwei Tätigkeiten:

    Benutzung der Geschirrspülmaschine

    Im Normalfall steht der Kanister in oder bei der Geschirrspülmaschine. Ich kenne es so, dass am Kanister der Deckel ausgetauscht und mit einem Deckel mit einem Schlauch der Maschine verschlossen wird. Bei der Benutzung der Geschirrspülmaschine handelt es sich (aus der Ferne unter Vorbehalt) somit um ein geschlossenes System.

    Nachfüllen von Reinigern

    Wird der Kanister ausgetauscht (eigene Gefährdungsbeurteilung) besteht die Gefahr eines Kontaktes mit dem Gefahrstoff. Es läuft ggf. etwas aus dem Schlauch zurück, der geöffnete Kanister schwabt bei der Handhabung über etc.. Aus meiner beruflichen Vergangenheit weiß ich, dass es sich dabei um Konzentrate mit gefährlichen Eigenschaften handelt, die nicht ohne waren. Ich hatte eine richtige Verätzung des Fußes, weil die Mitarbeiterin beim Auswechseln des Kanisters etwas in den Schuh bekommen hatte. Für diese Bewertung ist das Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes maßgeblich.

    Die Nutzung eines Waschbeckens, egal ob mit herausziebarem Schlauch oder nicht, ist meines Wissens nach kein ersatz für eine Augendusche oder -spülflasche. Entweder wird an dem Waschbecken zusätzlich eine Augenspüleinrichtung montiert oder eine Augenspülflasche vorgehalten.

    In der Gefährdungsbeurteilung komme ich nun zu dem Ergebnis, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen ein Kontakt der Augen (oder auch anderer Körperpartien) mit dem Gefahrstoff möglich ist. Als Schutzmaßnahme wird die dichtschließende Schutzbrille festgelegt. Da ein potentieller Kontakt gegeben ist, würde ich in jedem Fall auch eine Augenspülflasche (oder eben die -dusche) vorsehen.

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem, zu dem ich eure Hilfe benötige.

    Wir haben eine Anlage, bei der aus verschiedenen Silos und Behälter Materialien gemischt und abschließend in Säcken oder BigBags abgepackt werden. Die Anlage arbeitet weitestgehend automatisch, d. h. mittels Förderschnecke wird Material in der gewünschten Menge aus Silos in den Mischer geben, Mischer startet, Material wird aus dem Mischer entweder zum BigBag oder zur vollautomatischen Absackanlage gegeben. Die Anlage wird von einer SPS gesteuert.

    An der Anlage steht ein PC (Blechkiste mit Monitor, Tastatur und Maus), der den Prozess visualisiert. Der PC ist über eine Schnittstelle mit der SPS verbunden. Der PC übermittelt die gewünschten Mengen für die Mischung, stellt Störungsmeldungen und Füllstände dar und führt ähnliche Aufgabe durch. Die Anlage wird somit am bzw. vom PC bedient. Sicherheitsrelevante Störungen, z. B. öffnen einer Zugangstür oder Klappe, führen zum Not-Halt und müssen vor Ort an Tastern quittiert werden. Es wurden bereits zwei weitere Bedienstellen (Tastatur, Monitor, Maus) des Herstellers im Umfeld aufgestellt, die über Leitungen mit dem PC verbunden sind. Von den Aufbauorten ist die Anlage nur teilweise oder gar nicht einsehbar. Somit wird die Anlage schon heute aus der Entfernung gesteuert.

    Jetzt möchte man weitere Bedienstellen anlegen, damit die Mitarbeiter die Anlage auch bei der Bedienung anderer Maschinen im Auge haben bzw. diese steuern können. So sollen z. B. Meldungen erfolgen, dass Paletten nachgelegt werden müssen. Der Mitarbeiter unterbricht seine Tätigkeit und erledigt diese Aufgabe.

    Die weiteren Bedienterminals sind jedoch erheblich teurer und durch die Leitungsverbindung komplizierter in der Montage.

    Jetzt kam der Gedanke, den PC durch einen Container auf einem Server abzubilden. Der Server simuliert dabei den PC. Die Bedienung soll über andere Anwendungen (z. B. VNC) auf jeden anderen PC darstellbar sein, d. h., die Oberfläche des simulierten PCs wird auf einem anderen PC abgebildet und ist auch von dort bedienbar. Es bleibt die Originalsoftware des Herstellers im Einsatz.

    Meine Fragen:

    Handelt es sich dabei um eine wesentliche Änderung, die zum Verlust der CE-Konformität führt?

    Müssen vorab irgendwelche Risiken bewertet und dokumentiert werden?

    Kann der PC durch die vorgenannte Änderung einfach so ersetzt werden?

    Vielen Dank für eure Hinweise.