Ein Kunde möchte an seiner Standbohrsmaschine einen Fußschalter einbauen. Darf er eigenmächtig Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen? Qualifiziertes Fachpersonal zum Umbau ist vorhanden.
Umbau Standbohrmaschine
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Das Thema gab´s hier vor kuruzem genau so schon mal...
Ergebnis daraus: Ja, er erhöht die Sicherheit
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Ich hatte nichts dazu gefunden. Gibt es zu Deiner Antwort auch eine Quelle?
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Puhh... keine Ahnung mehr aber schau mal zusätzlich dort:
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Moin,
DGUV Info 209-066 , Seite 30 - Punkt 2.2.2
2.2.2 Steuerungstechnische Maßnahmen
Steuerungen für Maschinen der Zerspanung
sind so zu konzipieren und zu bauen, dass
das Versagen von Steuerungsbauteilen nicht
zu einer gefährlichen Situation führt
Eine GFB dazu machen hilft da immer.
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Ich hatte nichts dazu gefunden. Gibt es zu Deiner Antwort auch eine Quelle?
Hab´s gefunden:
Von dir persönlich am 4. Januar 2024
Da war doch alles klar, oder?
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Ups, dass war mir überhaupt nicht mehr im Gedächtnis. Danke für die Hilfe
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Ein Kunde möchte an seiner Standbohrsmaschine einen Fußschalter einbauen. Darf er eigenmächtig Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen? Qualifiziertes Fachpersonal zum Umbau ist vorhanden.
Ich halte das grundsätzlich für unproblematisch, wenn die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Maschine nicht versehentlich eingeschaltet werden kann; siehe dazu auch BetrSichV §10:
(5) Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um prüfpflichtige Änderungen handelt. Er hat auch zu beurteilen, ob er bei den Änderungen von Arbeitsmitteln Herstellerpflichten zu beachten hat, die sich aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz oder einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes ergeben
Es handelt sich dabei um eine prüfpflichtige Änderung, die Maschine muss also geprüft werden und es muss eine neue Betriebsanweisung geschrieben werden, und eine Unterweisung erfolgen.
Ich glaube nicht, dass hier Herstellerpflichten zu übernehmen sind, allerdings erlischt die Gewährleistung des eigentlichen Herstellers vermutlich.
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Ein Kunde möchte an seiner Standbohrsmaschine einen Fußschalter einbauen.
Was soll der Fußschalter bewirken? Wird dadurch möglicherweise eine Sicherheitseinrichtung wie z.B. der Wiederanlaufschutz beeinträchtigt? Entsteht dadurch eine neue Gefahr?
Ich würde einen solchen Umbau nur in enger Abstimmung mit dem Hersteller durchführen lassen.
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Hallo,
Wenn ein Kunde Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen möchte, ist Vorsicht geboten. Das CE-Kennzeichen bescheinigt, dass die Maschine den geltenden europäischen Richtlinien und Normen entspricht und sicher verwendet werden kann, solange sie gemäß den Herstelleranweisungen betrieben wird.
Jegliche Änderungen an einer CE-gekennzeichneten Maschine könnten die Konformität mit den geltenden Sicherheitsstandards beeinträchtigen. Daher ist es in der Regel nicht empfohlen, eigenmächtig Änderungen vorzunehmen, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Teile oder Funktionen der Maschine geht.
Gruß Torsten
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Das CE-Kennzeichen bescheinigt, dass die Maschine den geltenden europäischen Richtlinien und Normen entspricht und sicher verwendet werden kann, solange sie gemäß den Herstelleranweisungen betrieben wird.
Stimmt so nicht ganz.
Das CE bescheinigt nur, dass die Maschine zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gelten Richtlinien und Regeln entspricht.Über die Jahre hast du ja auch die Pflicht eine Nachrüstung zu prüfen.
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Hallo,
Wenn ein Kunde Änderungen an einer Maschine mit CE-Kennzeichnung vornehmen möchte, ist Vorsicht geboten. Das CE-Kennzeichen bescheinigt, dass die Maschine den geltenden europäischen Richtlinien und Normen entspricht und sicher verwendet werden kann, solange sie gemäß den Herstelleranweisungen betrieben wird.
Jegliche Änderungen an einer CE-gekennzeichneten Maschine könnten die Konformität mit den geltenden Sicherheitsstandards beeinträchtigen. Daher ist es in der Regel nicht empfohlen, eigenmächtig Änderungen vorzunehmen, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Teile oder Funktionen der Maschine geht.
Gruß Torsten
Nicht ganz. Wenn die Sicherheit erhöht wird, ist es kein Eingriff in die CE-Konformität.
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Der Arbeitgeber muss bei älteren Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden, ob und welche Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind, damit die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung erreicht werden.
§ 8 Abs.6 der Betriebssicherheitsverordnung zum Not-Halt ausgeführt:
"Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten."