Welche Folgen haben anerkannte Berufskrankheitsfälle für den Betrieb

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  • Kommt darauf an, was Du genau meinst... Meinst du in finanzieller Hinsicht für den Unternehmer? In technischer Hinsicht für den Bereich? In Persönlicher Hinsicht für den Betroffenen bzw. auch für den Vorgesetzten?

    Wenn da eine Berufskrankheit anerkannt wird, dann haben wir Arbeitsschützer bereits im Idealfall eine Analyse hinter uns, die GBU überarbeitet und sind den Gefährdungen nach dem STOP Prinzip angemessen begegnet...

    Persönlich würde ich mal sagen muss der MA (ich nehme mal Lastenhandhabung als Beispiel) insofern geschützt werden, als dass aufgrund der eingetretenen Leistungsminderung die verbliebene Arbeitskraft geschützt werden muss... "Der Schaden ist eh schon da - sparen wir uns mal den Aufwand..."

    Ich würde auch mal davon ausgehen, dass die BG/UVen oder die Ämter das Unternehmen auf dem Radar behalten und da einen Besuch abstatten...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ...in erster Linie finanzielle über das Nachlaß-Zuschlag Verfahren...

    Ich habe vor langer Zeit in einem Chemiebetrieb gearbeitet, bei dem es eine Zeit lang 10 - 20 anerkannte BKen (BaP induzierte Krebsfälle) gab. War ziemlich teuer.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ich sehe gerade in meinen Unterlagen, dass Berufskrankheiten seit 2018 nicht mehr im Beitragsausgleichsverfahren berücksichtigt werden.

    Die BG wollte in unseren bisherigen Fällen wissen, wie wir mit der erkrankten Person umgehen - Arbeitsplatzumgestaltung, Versetzung auf andere Tätigkeiten

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  • Eventuell nimmt die BG das Auftreten von BKen zum Anlass, mal zu schauen, ob der Unternehmer seinen Pflichten nachkommt. Das wird aber seltenst der Fall sein, da die Pflichtverletzungen des AG oft dazu führen, dass der Erkrankte die BK nicht anerkannt bekommt. Das ist bei asbestbedingten Erkrankungen z.B. die Regel. Grund: der Betroffene kann die berufliche Verursachung nicht nachweisen. Ursache: die AG hat das vorgeschriebene Verzeichnis nach §14 Nr. 3 Abs.3 der GefStovvV nicht geführt.

    Off topic:

    BK sind ein ganz bitteres Thema. Wir haben ca. 2500 Tote durch anerkannte BK jährlich (Dunkelziffer erheblich höher). Das ist im Bewusstsein der Bevölkerung aber praktisch nicht vorhanden. Im praktischen Arbeitsschutz konzentriert man sich i.d.R. auch den Unfallschutz (400 Tote) und da meist auch nur auf ausgewählte Gefährdungen.