Guten Tag zusammen,
ich befinde mich gerade in meiner SOL5 als Vorbereitung zur LEK3 und stolper gehörig über Schritt 6 der Beurteilung der Arbeitsbedingungen:
Zum positiven - die Zielbündel sind erstellt und relevante Ansatzpunkte auch gefunden, aber da hört es auch schon auf.
Im Anhang findet ihr einen Screenshot aus der Arbeitshilfe der DGUV mit der wir arbeiten sollen. Allerdings wurde uns der Umgang damit nicht erläutert (die LB sind mehr B als L).
Meine Inuition sagt mir, ich haue alle Ansatzpunkte in GA1 rein, schreibe was speziell ich verändern möchte unter "Veränderungsbedarf" rein und überprüfe in Phase 3 ob ich alle Prinzipien abgedeckt habe - aber wie komme ich dann auf 3 GAs? Wiederholen sich die Ansatzpunkte in den unterschiedelichen GAs und nur die Maßnahmen (Veränderungsbedarf) sind unterschiedlich?
Oder müssen die Ansatzpunkte schon spezifischer sein?(Ich habe 3 Beispiele im Screenshot stehen lassen)
ODER
Verstehe ich grundlegend etwas falsch? Ich habe die WB5 rauf und runter gelesen aber konkrete Beispiele gibt es natürlich nicht.
Ich hoffe jemand kann mir (und damit auch dem Rest meiner Lerngruppe) weiterhelfen, das Vorgehen mit der Arbeitshilfe zu entschlüsseln. Die LBs meinten zwar, sie würden bei der Beurteilung der LEK mehr auf die Plausibiliät der Maßnahmen achten weil "das neue Konzept ist nur Singen und Klatschen und falsch und richtig gibt es nicht" aber ich würde es doch gerne verstehen.