Abholer / Spedition ohne Sicherheitsschuhe

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  • Es ist bezogen auf das eigene Gelände und beinhaltet das Lieferanten- und Nachunternehmermanagement.

    Wenn die STAFA, die Staatsanwaltschaft, oder Gewerbeaufsicht bei euch auf dem Hof ist interessiert es niemanden mehr. Selbst die BG stellt sich da hinten an.

    Als Beispiel:

    "Ausgerutscht in Flip-Flops und von der Laderampe gestürzt. Den Rest überlasse Ich deiner Phantasie..."

    Was hast DU getan, um auf ein sicheres Verhalten auf eurem Gelände hinzuwirken?

    Handeln bevor etwas passiert. Das sind die Schlagworte.

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  • Das ASiG regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren. ´Wenn jemand betriebsfremdes auf dem Gelände zu Schaden kommt, ist das eine Frage der sog. Verkehrssicherungspflicht.

  • Das ASiG regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsingenieuren. ´Wenn jemand betriebsfremdes auf dem Gelände zu Schaden kommt, ist das eine Frage der sog. Verkehrssicherungspflicht.

    Wenn ein Mitarbeiter einer Fremdfirma auf deinem Betriebsgelände zu Schaden kommt ist es nicht nur eine Frage der Verkehrssicherungspflicht, sondern auch der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 lassen grüßen). Der Auftraggeber ist gefordert, eine geeignete Fremdfirmenordnung für seine Betriebsstätte aufzustellen, der Auftragnehmer ist in geeigneter Art und Weise über die Inhalte dieser zu informieren und hat seine Beschäftigten entsprechend mit der erforderlichen PSA auszustatten und zu unterweisen. Bei Unklarheiten müssen sich die beteiligten Arbeitgeber absprechen und (für die Rechtssicherheit schriftlich) festlegen, wie sich die jeweiligen Beschäftigten zu verhalten haben.

    Für den Spediteur / Abholer muss es also klare Vorgaben geben, wie er sich auf dem Betriebsgelände zu verhalten hat und diese sind konsequent umzusetzen (bedeutet z.B. wenn Sicherheitsschuhe erforderlich sind und er trägt keine, hat er unverzüglich welche anzuziehen oder das Gelände zu verlassen).

  • Wenn ein Mitarbeiter einer Fremdfirma auf deinem Betriebsgelände zu Schaden kommt ist es nicht nur eine Frage der Verkehrssicherungspflicht, sondern auch der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (§ 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 lassen grüßen). Der Auftraggeber ist gefordert, eine geeignete Fremdfirmenordnung für seine Betriebsstätte aufzustellen, der Auftragnehmer ist in geeigneter Art und Weise über die Inhalte dieser zu informieren und hat seine Beschäftigten entsprechend mit der erforderlichen PSA auszustatten und zu unterweisen. Bei Unklarheiten müssen sich die beteiligten Arbeitgeber absprechen und (für die Rechtssicherheit schriftlich) festlegen, wie sich die jeweiligen Beschäftigten zu verhalten haben.

    Für den Spediteur / Abholer muss es also klare Vorgaben geben, wie er sich auf dem Betriebsgelände zu verhalten hat und diese sind konsequent umzusetzen (bedeutet z.B. wenn Sicherheitsschuhe erforderlich sind und er trägt keine, hat er unverzüglich welche anzuziehen oder das Gelände zu verlassen).

    Die Frage ist, wie eng man "an einem Arbeitsplatz tätig" fasst. Ware abliefern und abladen ist i.m.A. kein gemeinsames tätig werden.

    Ich bin ja durchaus eher der Korinthenkacker, aber hier würde ich sagen: der Kunde muss die Lieferanten über die Pflicht, dort S2/S3 Schuhe zu tragen, informieren. Was die Lieferanten dann im Rahmen ihrer BdA daraus machen ist deren Sache. Ob man die Leute ohne Schuhe dann nicht auf´s Gelände lässt, muss man entscheiden.

  • Man muss da wirklich nicht rumeiern... Und auch die Sprachbarrieren sind kein Grund zur Ausklammerung. Machst es dem Ersten klar (notfalls mit Hä#nden und Füßen) gibt der es an die anderen weiter. Und... Wunder über Wunder... sie hatten alle Sicherheitsschuhe dabei!

    Bei uns gibt es sogenannte Besucherregeln. Wir schreiben das generelle Tragen von pSA außerhalb der markierten Gehwege vor. Egal wer ... Wer sich nicht daran halten möchte, wird auch gerne durch das Tor begleitet. Unsere Party... unsere Affen.

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