Hi,
der Arbeitgeber ist hier in der Auswahlpflicht. Er muss eine zur Prüfung befähigte Person (grundlegende Anforderungen an diese sind z.B. in der TRBS 1203 zu finden) mit der Regalprüfung beauftragen.
Wie bereits erwähnt: wer selbst nie eine Prüfung praktisch begleitet hat kann keine zur Prüfung befähigte Person sein! Um die Befähigung zu erlangen sowie zum Erhalt der Prüfpraxis gehört die Durchführung von oder Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr.
Dein Arbeitgeber kann dich nicht mit der Prüfung der Regale beauftragen, da du die Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person im Moment nicht erfüllst! Er sollte sich das Geld vom Lehrgangsanbieter zurückholen und dich zu einem vernünftigen Lehrgang schicken. Alternativ kann er die nächste Regalprüfung extern vergeben und mit dem Auftragnehmer vereinbaren, dass du die Prüfung begleitest und vom externen Prüfer in der Praxis angelernt wirst.
Praxistipp: Solange du von der Praxis keine Ahnung hast lass die Finger davon, irgendwelche Prüfungen durchzuführen!
PS: In der Regel erhält man bei solchen Schulungen Kontaktdaten der zuständigen Person beim Schulungsanbieter. Stelle dort deine Fragen und frag nach, wie es mit einer praktischen Einarbeitung aussieht.
schöne Grüße