Beiträge von Brosche

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    Hallo zusammen,

    ich sehe hier ganz klare Angaben.

    Maximale Feldlast ist mit 720 kg angegeben

    Maximale Fachlast ist mit 240 kg angegeben

    Dieses ist jeweils auf einen Ständer bezogen.

    Diese Angaben können auf das Gesamtregal angenommen werden.

    Alle anderen Angaben beziehen sich auf das Material und Maße, sind nicht relevant, außer es werden Änderungen, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind, vorgenommen.

    Und genau nach diesen Vorgaben würde ich das Regal der Prüfung unterziehen.

    Sollte ich mir nicht sicher sein, ob die Belastungsgrenzen überschritten werden, so lasse ich als Prüfer die Materialien dem Regal entnehmen, um das Gewicht (Materialgesamtgewicht) feststellen zu können.

    Als Regalprüfer gehe ich auch in Haftung, sollte mir die Gewichte nicht bekannt sein, so muss ich diese überprüfen lassen.

    So haben ich persönlich dieses in der Vergangenheit gemacht und werde es auch so wohl weitermachen.

    Man sollte auf jeden Fall auch auf Stellen (Scheißnähte, etc.) achten, die außergewöhnlich "anders" aussehen, könnte ein Indiz dazu sein, dass hier Veränderungen stattgefunden haben.

    In Sachen Schnur.

    Ich selber bin Regalprüfer und bilde diese auch aus zur befähigten Person.

    Mit einer Schnur wird hier nicht gearbeitet, ist viel zu ungenau und wo will man dort etwas messbares ablesen?

    Infos findet man z. B. DGUV R 108-007 und DIN EN 15635

    Hier wird gut erklärt, wie und was ist zu prüfen.

    Hierauf wird auch mein Aus- und Weiterbildung gestützt.

    Für Fragen kann man mich auch gern kontaktieren, stefan.wussow@yahoo.com

    Allen eine besinnliche Weihnachtszeit

    Gruß

    Stefan

    Hallo Ben,

    ich selber bin Regalprüfer und Bilder diese auch aus zur befähigten Person zur Regalprüfung.

    Eine Haftung ist so gut ausgeschlossen, wenn die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird, z. B. anhand einer Checkliste und entsprechenden Nachweisen (Durchbiegung, etc.)

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine Momentaufnahme.

    Der Prüfer muss auch die Prüffristen festlegen, d. h. mindestens 1 x jährlich, die Prüfzeit kann aber auch in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein (z. B. starke Beanspruchung, Belastung, usw.)

    Wichtig zu wissen, der Prüfer ist nicht weisungsgebunden, er allein entscheidet z. B. die Prüffristen, etc.

    Sollten hierzu noch Fragen sein, so kannst du mich gern kontaktieren, stefan.wussow@yahoo.com

    Gruß

    Stefan