Tür eines Raumes geht in den Fluchtweg auf

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  • Hallo,

    die Tür eines Raumes öffnet in den Fluchtweg und würde ihn so einengen und das lichte Mindestmaß nach ASR A 2.3 wird bei geöffneter Tür unterschritten. Meine geforderte Mindestbreite beträgt 1,20 m bei bis zu 120 Personen, der Fluchtweg ist 1,80 m breit laut Planer. Das Türblatt hat 1 m, somit bleiben gute 80 cm als Fluchtweg bei geöffneter Tür.

    Zulässig ja oder nein?

    In der alten ASR gab es dazu unter Punkt 5 folgende Hinweis:

    Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden. Eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Einzugsgebiete bis 5 Personen darf die lichte Breite jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen. […]“

    Das ist eine klare Aussage. Den Passus finde ich in der neuen ASR A2.3 nicht mehr.

    Da finde ich nur unter Tabelle 1 folgenden Hinweis:


    Die Werte der Spalten B und C entsprechen den Anforderungen für die Flucht und berücksichtigen nicht mögliche Auswirkungen durch den Einbau von Türen, z. B. können für Flure durch den Einbau von Türen gegebenenfalls entsprechend größere Breiten erforderlich werden.

    Der Hinweis ist aus meiner Sicht nicht eindeutig, ob es sich um die zu öffnende Tür oder den Türdrücker handelt.

    Ich dreh mich grad im Kreis und seh die Antwort nicht ?(

    Gruß Gerd

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  • Vielleicht schaust du auch mal in den Sektor "Verkehrswege" hinein, denn auch ohne Flucht möchte man keine Tür vor die Stirn genagelt bekommen ;)

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Schau mal in die ASR A1.7 Türe und Tore...

    4 Planung von Türen und Toren

    [...]

    (3) Türen und Tore müssen so angebracht sein, dass sie in geöffnetem Zustand

    die erforderliche Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen (siehe

    ASR A1.8 „Verkehrswege“)

    [...]

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Danke für die Infos.

    Die ASR 2.3 Abschnitt 5 (10) bietet eine Lösung, die muss ich übersehen haben. Im Grunde ist es der Hinweis aus der ASR 1.7 Türe und Tore, dass der vorbeiführende Verkehrsweg noch eine entsprechende Breite vorweisen muss.

    Zitat aus der ASR 2.3 Abschnitt 5 (10):

    (10) Die lichte Mindestbreiten des Hauptfluchtweges nach Tabelle 1, Spalte C, Nummern 1 bis 7 darf durch kurze Einbauten oder Einrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, Türdrücker und Notausgangsbeschläge, die Maße nach Spalte B nicht unterschreiten.

    Diese verweist auf die Tabelle 1, Spalte B und da kann man das Maß entnehmen, welches bei geöffneter Tür das neue Mindestmaß ist.

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