Übertragung Unternehmerpflichten - DGUV V3

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  • Moin

    Ein Kunde will unbedingt eine Beauftragung für seinen Elektriker, der intern die Elektrogeräte (mit Kabel) prüfen soll. Ich tu mich da gerade echt schwer mit...

    Ich hab mal was zusammengebastelt.

    Was meint ihr dazu? Noch was dazu?

    Dateien

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 (31. Juli 2023 um 12:02) aus folgendem Grund: Kundendaten waren grade noch drin.... Sind jetzt raus

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  • Meinste? Grundsätzlich ist das doch ne Unternehmerpflicht...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Meinste? Grundsätzlich ist das doch ne Unternehmerpflicht...

    Da magst Du Recht haben. Aber das entkräftet die Aussage von Hafensifa nicht.

    Der Elektriker muss trotzdem beauftragt werden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bitte noch korrigieren

    Die Einweisung und Überprüfung in der Prüfgerät erfolgte am ______________ durch .....

    in das Prüfgerät............liest sich besser.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • So wie du das schreibst, liest sich das so, dass der Prüfer die Prüfungen nicht selbst machen muss.

    Wenn du schreibst "gewährleisten" übersetze ich das so, dass er nur sicherstellen muss, dass die Prüfungen gemacht werden. Ich würde gewährleisten durch durchzuführen ersetzen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich würde es nicht "Unternehmerpflichten" nennen, Mike. Es ist ja eher eine Aufgabenübertragung.

    "Unternehmerpflicht" meint in aller Regel eine Garantenstellung, d.h. die Person muss etwas in eigener Verantwortung sicherstellen. Und genau so ist ja die Formulierung in der Übertragung.

    Ich finde das aber auch etwas übertrieben, für elektrische Prüfunen eine Garantenstellung zu übertragen. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Person das überhaupt leisten kann.

    Was ist, wenn z.B. jemand im Außendienst oder Homeoffice das Netzteil vom Laptop nicht mit in die Firma bringt. Ist der Prüfer dann weisungsbefugt? Hat er ein Budget um eventuelle Ausgaben zu tätigen?

    Ich würde eine "Benennung als befähigte Person" machen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschreiben und das ganze Gedöns mit OWiG und Unternehmerpflicht weglassen.

    Wenn ich jemandem eine Fahrauftrag für einen Gabelstapler erteile, übertrage ich ja auch keine Unternehmerpflichten.

  • So wie du das schreibst, liest sich das so, dass der Prüfer die Prüfungen nicht selbst machen muss.

    Wenn du schreibst "gewährleisten" übersetze ich das so, dass er nur sicherstellen muss, dass die Prüfungen gemacht werden. Ich würde gewährleisten durch durchzuführen ersetzen.

    Das ist ein wenig Tricky... Er ist Elektriker, kann aber auch fremdvergeben...

    Er wird am Ende vom Jahr festgenagelt ob die Prüfung durchgeführt wurde oder nicht...

    Wie ist erstmal egal

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Noch eine Anmerkung zu meinen Vorrednern: Die Links führen zu älteren Versionen der Verordnungen, daher sind auch die von dir genannten Tabellen teilweise nicht vorhanden.

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  • Servus, die Beauftragung muss doch seitens HR kommen und nicht durch die SiFa.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • Noch eine Anmerkung zu meinen Vorrednern: Die Links führen zu älteren Versionen der Verordnungen, daher sind auch die von dir genannten Tabellen teilweise nicht vorhanden.

    OK... Links sind raus... haben zwar direkt auf die Homepage der BGn geführt... aber seis drum.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Servus, die Beauftragung muss doch seitens HR kommen und nicht durch die SiFa.

    Willkommen in meiner Welt.

    Ich bin FASI, also bin ich ja auch direkt mit dem Verfassen von solchen Schriftstücken betraut. Geht ja um Arbeitsschutz...

    Klar.. HR müsste das machen... aber die haben keine Ahnung davon, und keine Zeit.

    Und der Chef hat keinen Bock.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • OK... Ich denke ich habs soweit. Ich werds mal rüberschicken...

    Der reagiert sowieso nicht so schnell darauf... Mal schauen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (31. Juli 2023 um 13:46)

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  • Willkommen in meiner Welt.

    Ich bin FASI, also bin ich ja auch direkt mit dem Verfassen von solchen Schriftstücken betraut. Geht ja um Arbeitsschutz...

    Klar.. HR müsste das machen... aber die haben keine Ahnung davon, und keine Zeit.

    Und der Chef hat keinen Bock.

    Genau, selbst ist der Mann

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick