Zugluft durch Klimaanlage

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  • Guten Morgen zusammen,

    wie verhält es sich wenn ein Mitarbeiter über kalte Zugluft durch eine Klimaanlage mit Luftschlauch über Schmerzen im Nacken klagt?

    Es handelt sich um einen temperierten Raum, Erdodiererei. Der Schlauch hängt genau über dem Arbeitsbereich des MA. Das ist natürlich nicht ideal aber gibt es da irgendwelche rechtlichen Sachen? Grenzwerte werden meiner Meinung nach nicht überschritten (Luftgeschwindigkeit usw.)

    Liebe Grüße

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  • Da geht es eher um das Empfinden der Person. Mit einem Leitblech unter dem Schlauch könnte der Luftstrom ja vom Nacken fort gelenkt werden.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Grenzwerte werden meiner Meinung nach nicht überschritten (Luftgeschwindigkeit usw.)

    Warum gibt dann der "Biomonitor" Alarm?

    Gerade bei großen Temperaturdifferenzen zwischen Raum- und Zuluft oder bei entsprechender körperlicher Arbeit, kann Zugluft auch schon deutlich bei unter 0,15m/s Luftgeschwindigkeit zu Problemen führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Nun ja, nach §3 (1) ArbSchG hat sich der Arbeitgeber um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu kümmern.

    Dabei soll er die Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes in Anspruch nehmen, wenn er selbst nicht die erforderlichen Kenntnisse hat.

    Außerdem hat er die Maßnahmenhierarchie nach STOP zu beachten.

    Ein Rollkragenpullover anstelle eines Luftleitbleches wäre nach TOP falsch. Darauf kannst Du ihn hinweisen. Der Betriebsarzt kann eine medizinsche SIchtweise beisteuern.

    Wenn der GF aber bei seiner Haltung bleibt, ist das leider so. Es könnte jemand eine Aufsichtsbehörde einschalten. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich danach etwas bewegt.

    Solche GF sind immer ein großes Ärgernis. Wenn er will, lässt er Dich am langen Arm verhungern.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • In der ASR A3.6 steht erstmal:

    "...6.5 Raumluftgeschwindigkeit

    (1) In den Aufenthaltsbereichen darf keine unzumutbare Zugluft auftreten...."

    Ich gehe mal davon aus, dass der AG das bei diesem Arbeitsplatz nicht wegdiskutieren kann...

    Die Luftbewegung kann man messen - in Zusammenhang mit der Temperatur, die ausströmt und vor allem beim Mitarbeiter ankommt hat man schon mal die Fakten für die GBU...

    Die Luftführung so umzubauen, dass der Mitarbeiter nicht direkt getroffen wird wäre schon mal als Maßnahme gut, bevor sich chronische Nervenreizungen im Nackenbereich einstellen und der AN wegen Anmeldung einer Berufskrankheit vorstellig wird...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker