Hallo allerseits,
der Anhang XVII der Reach Verordnung wurde um folgenden Punkt erweiter:
Blei und seine Verbindungen: In Eintrag 63 Spalte 2 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden folgende Absätze angefügt:
„15. Dürfen nicht in Erzeugnissen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die aus Polymeren oder Copolymeren des Vinylchlorids („PVC“) hergestellt sind, wenn die Bleikonzentration 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials beträgt.
16. Absatz 15 gilt ab dem 29. November 2024.
Ich habe eine Frage zu dem Punkt "verwendet werden". Heißt das ich darf ab dem 29.11.2024 keine neuen PVC Erzeugnisse die Blei enthalten verwenden oder betrifft das auch bereits verbaute PVC Erzeugnisse wie z.B. Rohre? Gibt es eine Austauschpflicht?
Grüße
awen