Blei in PVC Rohren

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo allerseits,

    der Anhang XVII der Reach Verordnung wurde um folgenden Punkt erweiter:

    Blei und seine Verbindungen: In Eintrag 63 Spalte 2 von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden folgende Absätze angefügt:
    „15. Dürfen nicht in Erzeugnissen in Verkehr gebracht oder verwendet werden, die aus Polymeren oder Copolymeren des Vinylchlorids („PVC“) hergestellt sind, wenn die Bleikonzentration 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials beträgt.
    16. Absatz 15 gilt ab dem 29. November 2024.

    Ich habe eine Frage zu dem Punkt "verwendet werden". Heißt das ich darf ab dem 29.11.2024 keine neuen PVC Erzeugnisse die Blei enthalten verwenden oder betrifft das auch bereits verbaute PVC Erzeugnisse wie z.B. Rohre? Gibt es eine Austauschpflicht?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ANZEIGE
  • awen 26. Juli 2023 um 09:52

    Hat den Titel des Themas von „Blei in PVC Rohre“ zu „Blei in PVC Rohren“ geändert.
  • Ich würde meinen, dass es eine Austauschpflicht nicht so schnell geben wird, da es in Altbauten ja noch einiges an Bleirohren gibt. Wird wohl eher ein Verwendungsverbot ab dann sein.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Die Austauschpflicht gibt es woanders.

    Seit 24.06. gibt es eine neue Trinkwasserverordnung. Beim BMG heißt es dazu: "Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen."

    Trinkwasser | BMG
    Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, regelmäßig einen Bericht über die Qualität von Wasser vorzulegen.
    www.bundesgesundheitsministerium.de

    Also REACH sagt, dass neue PVC-Leitungen mit Blei in oben beschriebener Konzentration weder in Verkehr gebracht, noch mehr verwendet werden dürfen und die Trinkwaserverordnung regelt den Austausch von alten Bleirohren durch bestimmte Betroffene (hab's nicht weitergelesen und kann nicht exakt sagen, wen genau es betrifft).

    So verstehe ich das.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Immer den ganzen Abschnitt lesen und siehe da man wird fündig

    "20. Abweichend davon gilt Absatz 15 nicht für PVC-Erzeugnisse, die bis zum 28. November 2024 in Verkehr gebracht werden."

    => Alles was bis 28.11.2024 in Verkehr gebracht wurde genießt "Bestandsschutz".

    Im Vorwort zur VO 2023/923, über die diese Änderung eingeführt wurde ist dann weiterhin zu lesen: "Da die Industrie in der Union seit 2015 keine Bleistabilisatoren in PVC verwendet, wird ein Zeitraum von 18 Monaten für die meisten Wirtschaftsakteure als ausreichend angesehen, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen, ihren Bestand zu veräußern und einschlägige Informationen über die Beschränkung innerhalb ihrer Lieferketten zu übermitteln. Außerdem sollte die Beschränkung nicht für PVC-Erzeugnisse gelten, die bereits vor Ablauf dieser Frist in Verkehr gebracht wurden, da dies zu erheblichen Schwierigkeiten bei er Durchsetzung führen würde."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (26. Juli 2023 um 10:37) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Immer den ganzen Abschnitt lesen und siehe da man wird fündig

    "20. Abweichend davon gilt Absatz 15 nicht für PVC-Erzeugnisse, die bis zum 28. November 2024 in Verkehr gebracht werden."

    => Alles was bis 28.11.2024 in Verkehr gebracht wurde genießt "Bestandsschutz".

    Danke, ich hatte es schon gelesen aber Absatz 15 bezieht sich ja nicht nur auf die Verwendung sondern auch auf das in Verkehr bringen. Ich finde den Absatz 20 irritierend denn oben steht ja schon das Absatz 15 ab dem 29.11.2024 gilt. Damit ist doch eigentlich schon klar das ich bis einen Tag vorher bleihaltige PVC Erzeugnisse in Verkehr bringen kann.

    Aber du hast schon Recht, daraus wird eigentlich klar das ich die älteren Sachen weiterverwenden kann

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ANZEIGE
  • kannst du eine genaue Quelle nennen? Ich habe beim BMG und beim Umweltbundesamt gegoogelt aber nichts aktuelles gefunden.

    HInter meinem Link oben in Beitrag 3 steht der kurze Text vom BMG.

    Hier nochmal:

    Trinkwasser | BMG
    Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, regelmäßig einen Bericht über die Qualität von Wasser vorzulegen.
    www.bundesgesundheitsministerium.de

    (ganz oben der graue Kasten)

    Hier steht die Trinkwasserverordnung:

    Bundesgesetzblatt Teil I - Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung - Bundesgesetzblatt

    Hier stehen Erklärungen beim UBA:

    Blei im Trinkwasser
    www.umweltbundesamt.de

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Trinkwasser | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

    Bundesgesetzblatt Teil I - Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung - Bundesgesetzblatt

    Auszug:

    §17 Der Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke voTinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ANZEIGE