Guten Tag,
warum dürfen keine Partikelfilter nach DIN EN 143 gem. der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ (Tab. 25, Seite 82) in Verbindung mit Überdruck-Vollmasken der Klasse 1, 2 und/oder 3 verwendet werden? Mir erschließt sich der Sinn dieser Regelung nicht vollends.
Vielen Dank und beste Grüße an Euch.