LNG Tankstelle

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  • Moin zusammen,

    sd

    Einmal editiert, zuletzt von uasdadasd (3. April 2024 um 16:51)

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  • Moin,

    ach Du grüne Neune. 8| Bitte nicht persönlich nehmen:

    Hast Du eine Sekunde in eine Suchmaschine investiert? Schaue mal nach "Sicheres Tanken mit LNG", dann dürfte sich Deine Frage beantwortet haben.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich muss ergänzen, dass wir bereits an Fremden Tankstellen LNG tanken. Daher die Gefahren, die mit dem Betanken einher gehen kennen.

    Ich habe selbst gemerkt, dass ich meine Frage etwas unglücklich formuliert habe. :wacko: 

    Mir ging es halt in erster Linie darum, ob die GBU für die eigene Tankstelle umgestaltet werden muss. :43: Die Gefahren sollten ja gleich sein, wie bei einer Fremden Tankstelle.

  • Ein Blick in die ArbStättV hätte dir die Antwort gegeben. Ja. Das heißt nicht das Du das Rad neu erfinden musst. Orientiere Dich an den Vorlagen wie sie zum Beispiel die BG Verkehr herausgibt.

  • Ich muss ergänzen, dass wir bereits an Fremden Tankstellen LNG tanken. Daher die Gefahren, die mit dem Betanken einher gehen kennen.

    Ich habe selbst gemerkt, dass ich meine Frage etwas unglücklich formuliert habe. :wacko: 

    Mir ging es halt in erster Linie darum, ob die GBU für die eigene Tankstelle umgestaltet werden muss. :43: Die Gefahren sollten ja gleich sein, wie bei einer Fremden Tankstelle.

    Es soll ja auch der Dokumentation dienen. Auch hier ist ganz klassisch der §3 der ArbStättV zu zitieren. Ansonsten halte ich an meiner Aussage fest. Es ist nunmal eine Arbeitsstätte die von dem Unternehmen eingerichtet und betrieben wird.

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  • Ich muss ergänzen, dass wir bereits an Fremden Tankstellen LNG tanken.

    Somit könnt Ihr die BA für den Betankungsvorgang weiter verwenden, der dürfte ja an der fremden Tankstelle genau so ablaufen, wie an der eigenen.

    Für die Eigene Tankstelle sind aber noch einige andere Dinge zu beachten. Diese Tankstelle wird ja auch irgendwie beliefert. Es ist an mögliche Havariefälle zu denken, da kann man ja schlecht auf den Tankstellenbetreiber verweisen, denn das seid ja Ihr selbst. usw. Bei den DGUV Vorschriften gibt es unter dem Suchbegriff Flüssiggas ja einiges zu finden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • aktuell baut das Unternehmen, bei dem ich beschäftigt bin, eine LNG-Tankstelle. [...] Meine frage ist jetzt, muss für diese Tankstelle eine Extra GBU und Betriebsanweisung erstelle werden?

    GB aber klar - siehe TRGS 751, Abschnitt 3
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…S/TRGS-751.html

    Und in der GB muss festgelegt werden, ob und welche BAs als organisatorische Schutzmaßnahme erforderlich sind (Abschnitt 3.4 (1) Nr. 2).

  • Danke für den Input. Ich werde die beteiligten ansprechen, dass wir eine GBU erstellen und die oben genannten Themen beachten müssen.

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