Hallo zusammen,
ich soll in einer Firma mit verschiedenen Niederlassungen den Arbeitsschutz neu organisieren.
Bis jetzt hatte jede Niederlassung einen eigenen Vertrag mit einer externen Sifa und das wars.
Auch für die Zentrale gab es einen Vertrag aber es liegen keinerlei Begehungsberichte vor, weil die "nicht abgefordert worden waren".
Ich bin gelinde gesagt, entsetzt!
Kann die Ausrede so stehen bleiben? oder kann ich mit der Beratungspflicht argumentieren, dass man doch wohl davon ausgehen könnte, dass es bei regelmäßigen Begehungen Notizen geben müsste?
Ich bin selber (noch) keine Sifa, aber die fehlenden Prüfsiegel im Haus stimmen mich doch sehr sehr bedenklich!
Die DGUV 2 beschränkt die Verpflichtung ja nicht nur auf die Zukunft. Haltet Ihr es für möglich, dass ich für letzten Jahre Berichte abfordere?
Sorry, wenn das gerade etwas wirr klingt, aber ich bin gerade so baff, das glaubt mir keiner.
Danke an alle, die sich bis hierher durchgequält haben.
LG Anke