Hallo zusammen,
es geht um ein ca. 19 Jahre altes elektrisches / kraftbetriebenes Schnelllauftor.
Scheinbar war zur Zeit der Errichtung die Sachlage so, dass die maximale Kraft an der Hauptschließkante nicht festgelegt war.
Jetzt steht in der DTUV Information 208-022, dass die maximale dynamische Kraft kleiner / gleich 1400 N sein darf.
Scheinbar gibt es hier auch keinen Bestandsschutz.
Das würde nach meinem Verständnis bedeuten, dass bei der jährlichen Wartung ein Mangel festgestellt werden müsste, der zu beseitigen wäre.
Oder habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße,
Olli